Schuldnerberatung
für den Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald
+++ Aktuelle Informationen +++
Wenn das Geld knapp wird:
Tipps und Sofortmaßnahmen der Schuldnerberatung
Was bedeutet "Schuldnerberatung"?
Schuldnerberatung ist Lebensberatung mit dem Schwerpunkt auf wirtschaftliche/finanzielle Schwierigkeiten und den damit zusammenhängenden psychosozialen Problemen. Das bedeutet: Schuldnerberatung bezieht sich auf die ratsuchende Person, auf deren Familie und die gesamte Lebenssituation und nicht nur auf die Schulden.
Die Schuldnerberatung ist kostenlos und unterliegt der Schweigepflicht gegenüber Außenstehenden. Wir sind zuständig für den Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald.
Sie wohnen in der Stadt Freiburg oder einem Ortsteil?
Ablauf und Arbeitsschwerpunkte:
Problembeschreibung und Zielfindung
- Erheben der psychosozialen und wirtschaftlichen Situation
- Erstellung der Einnahmen- und Ausgabenübersicht
- Erfassung der Folgeprobleme durch die Überschuldung
- Beschreibung der Beratungsziele und Absprache über Zusammenarbeit
Existenzsicherung
- Sicherung des Lebensunterhalts
- Sozialleistungs-Beratung
- Überprüfung der Pfändungsbeträge
- Hilfen zur Erhaltung der Wohnung und der Arbeitsstelle
Forderungsüberprüfung und Schuldnerschutz
- Zusammenstellung der aktuellen Schulden
- Überprüfung der Forderungen
- Hilfen zur Wahrnehmung der Schuldner- und Verbraucherrechte
Haushaltsberatung
- Unterstützung beim Erstellen und Überprüfung des Haushaltsplans
- Hilfen bei der Realisierung von Einsparmöglichkeiten und zusätzlicher Einnahmen
- Hilfen zur wirtschaftlichen Haushaltsführung und Einkaufs- sowie Ernährungsberatung
Psychosoziale und präventive Beratung
- Klärung und Bewertung der individuellen Ursachen der Überschuldung
- Erarbeiten von Handlungsalternativen zur Vermeidung erneuter Schuldenprobleme
- Stärkung der Eigenverantwortung
- Beratung bei der Inanspruchnahme anderer Beratungsangebote und Hilfen
Regulierung und Entschuldung
- Erstellung und Umsetzung von Regulierungsplänen
- Verhandlung mit Gläubigern zur Realisierung des Regulierungsplanes
- in Ausnahmefällen Umsetzung des Regulierungsplans durch Lohnverwaltung
- Einleitung des Verbraucherinsolvenzverfahrens