Ebringen

In den mit Breitband unterversorgten Bereichen der Verbandsgemeinde Ebringen plant, baut und finanziert der Zweckverband Breitband Breisgau-Hochschwarzwald – mit Glasfaser bis in Ihr Gebäude!

Auf dieser Seite werden Informationen zu Ihrer Gemeinde bereitgestellt und nach Verfügbarkeit aktualisiert.
 
Kommunaler und geförderter Breitbandausbau mit Glasfaser darf nur bei Erfüllung der Vorgaben von EU, Bund und Land durchgeführt werden. Hierbei unterscheidet der Bund als Fördermittelgeber mit Grundlage der leitungsgebundenen Versorgung zwischen sogenannten weißen, grauen und schwarzen Flecken. Bei Marktversagen ist kommunaler Ausbau in weißen und grauen Flecken unter bestimmten Bedingungen zulässig. Dabei besteht weder ein Anspruch auf einen Ausbau noch auf die Anbindung mit Glasfaser. Als freiwillige Leistung der Kommunen gleicht der Zweckverband Breitband vorhandenes Marktversagen aus und führt dort Breitbandausbau mit Glasfaser durch.

Ausbaustufen

Erste Stufe: Glasfaser in den weißen Flecken (unter 30 Mbit/s)

Was einen weißen Flecken darstellt, hat der Bund festgelegt. Ein weißer Fleck liegt vor, wenn durch den Markt technisch keine leitungsgebundene Bandbreite von mindestens 30 Mbit/s zur Verfügung gestellt wird und kein privater Anbieter einen Ausbau innerhalb von drei Jahren eigenwirtschaftlich leistet. In Zusammenarbeit mit der Gemeinde wurde ein Ausbaukonzept für die weißen Flecken entwickelt und durch die Gremien der Gemeinde und des Zweckverbands Breitband beschlossen. In Folge konnten durch den Zweckverband Breitband Fördermittel zunächst beim Bund sowie nach deren Bewilligung in vorläufiger Höhe, Mittel zur Kofinanzierung beim Land Baden-Württemberg beantragt werden. Mit Zusicherung der Mittel von Bund und Land wurden die erforderlichen Leistungen für den Breitbandausbau in Losen ausgeschrieben. Die mit den Losen zusammenhängende Ausschreibungsart - national oder EU-weit – sind über das Förderprogramm, die EU-Gesetzgebung und das Vergaberecht vorgeschrieben. Beim Ausbau dürfen nur die weißen Flecken gefördert angebunden werden.

Upgrade graue Flecken
Im Zuge des Upgrades graue Flecken überlässt der Bund als Zuwendungsgeber Kommunen im Ausbau eine Option zur Erschließung bestimmter Trassenanlieger auf dem Weg zum weißen Fleck. Das Upgrade graue Flecken ist ausschließlich in Verbindung mit dem geförderten Ausbau weißer Flecken anwendbar. Bei grauen Flecken unterscheidet der Bund als Zuwendungsgeber zwischen hellgrauen und dunkelgrauen Flecken. Über das sogenannte „Upgrade graue Flecken“ können trassenanliegende hellgraue Flecken bei der Erschließung von weißen Flecken voraussichtlich einen Anschluss erhalten. Ein hellgrauer Fleck hat eine Versorgung von mehr als 30 Mbit/s und weniger als 100 Mbit/s. Welcher Fleck vorliegt, legt der Bund nach Rückmeldungen des Marktes fest. Mit Bestätigung des Zuwendungsgebers kann voraussichtlich bauseitig – wenn der Bau vor Ort beginnt – ein Angebot für den Anschluss erstellt werden.

Los mitplanender Generalübernehmer
Für das Los wurde bei der Ausschreibung ein mitplanender Generalübernehmer ermittelt, der die Leistungen für Planung und Bau aus einer Hand erbringt. Im August 2024 erfolgte der Zuschlag für das Los an das Unternehmen Leonhard Weiss GmbH & Co. KG.

Nächste Stufe: Gigabit-Richtlinie 2.0

Für den Ausbau ist der Verband auf Fördermittel angewiesen. Die weißen Flecken werden nach Fördervorgaben des Bundes vorrangig ausgebaut. Wann es mit dem geförderten Ausbau für andere Bereiche weitergeht, liegt in den Händen des Bundes. Am 31.03.2023 hat der Bund die "Gigabit-Richtlinie 2.0" gestartet. Damit sollen auch graue Flecken ausgebaut werden können. Nach Definition des Bundes sind diese graue Flecken Gebiete, die derzeit keine Datenrate von zuverlässig mindestens 200 Mbit/s symmetrisch bzw. 500 Mbit/s im Download zur Verfügung stellt (dunkelgrauer Fleck) und soweit innerhalb der nächsten drei Jahre die geplante Telekommunikationsinfrastruktur den Endkunden keine Datenrate von mehr als 500 Mbit/s zuverlässig im Download zur Verfügung stellen kann (Aufgreifschwelle). Zuwendungsfähigkeit in der Gigabit-Richtlinie 2.0 und damit auch die weitere zeitliche Planung des Ausbaus mit der Gigabit-Richtline 2.0 legt das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) fest.

Definition und weitere Informationen sind zu finden unter: https://gigabit-projekttraeger.de 

So wird gebaut und angeschlossen

Im Tiefbau werden zunächst Leerrohre verlegt. Baubedingt erfolgt die Durchführung in Teilabschnitten. Während des Bauablaufs werden die verlegten Rohre zu einem durchgängigen Rohrnetz verbunden. Nach Rohrnetzfertigstellung folgen der Einzug von Glasfaserkabeln und die damit einhergehenden Arbeiten zur Verbindung der Fasern. Alle Leitungen werden beim zentralen Verteiler, dem Point of Presence (PoP) zusammengeführt. Mit Abnahme der Leistungen nach Abschluss aller Arbeiten enden die Arbeiten am passiven Netz. Der Betreiber des Verbandsnetzes Vodafone GmbH erhält im Anschluss die funktional aufgebaute Infrastruktur für die Inbetriebnahme und Netzaktivierung. Vorbereitungen für die Aktivierung sind zu diesem Zeitpunkt bereits getroffen, so dass Vodafone mit den betreffenden Kunden auf dem Verbandsnetz bald nach Netzüberlassung in Kontakt treten kann. Vodafone benötigt danach noch Zeit, bis Daten über das Netz fließen.

  

Schritt für Schritt zum Glasfaser-Hausanschluss

Mit ständig wechselnden Vorgaben von Bund und Land als Zuwendungsgebern unterliegt kommunaler Breitbandausbau einem dynamischen Wandel. Die Meilensteine sind auf unserer Startseite  www.zvvbh.de abgebildet. Derzeit befindet sich das Vorhaben in der Ausschreibungsphase für die weißen Flecken mit dem Upgrade graue Flecken. Im folgenden Schema ist der weitere Ablauf dargestellt.