Schulen in Trägerschaft oder Mitträgerschaft des Landkreises
Allgemeinbildende Gymnasien
Berufliche Schulen
- Berufliche Schule Bad Krozingen
- Edith-Stein-Schule Freiburg (gemeinsame Trägerschaft mit der Stadt Freiburg)
- Gewerbliche und kaufmännische Schulen - Berufliches Gymnasium Müllheim
- Gewerbeschule Breisach mit Internat
- Hans-Thoma-Schule Titisee-Neustadt
Sonderpädagogische Bildungs- und Beratungszentren
- Förderzentrum Hochschwarzwald (gemeinsame Trägerschaft mit der Stadt Titisee-Neustadt)
- Malteserschule Heitersheim
- Kirsten-Boie-Schule (für Sprache, gemeinsame Trägerschaft mit der Stadt Freiburg)
Gemeindliche Schulen in Schulzentren, die der Landkreis verwaltet
Bildung als Landkreisaufgabe - Chancen im Ländlichen Raum
Bildung ist ein wichtiges Potential künftiger Generationen. Vor dem Hintergrund des demografischen Wandels gewinnt dieses Potential in einem ländlich geprägten Landkreis wie dem Breisgau-Hochschwarzwald besondere Bedeutung, vor allem in strukturell schwächeren Teilräumen.
"Niemand darf verloren gehen" lautet deshalb die Devise. Deshalb unternimmt der Landkreis als Schulträger alle Anstrengungen für ein zukunftsfähiges Bildungsangebot, bei den Beruflichen Schulen gleichermaßen wie bei den Allgemeinbildenden Gymnasien. Dass der Landkreis statistisch bei den Schulabbrechern weit unter und bei den Schulabschlüssen mit Hochschulreife deutlich über dem Bundesdurchschnitt liegt, bestätigt diese Anstrengungen.
Kinder und Jugendliche im Ländlichen Raum haben es nicht zuletzt aufgrund der geographischen Rahmenbedingungen oftmals schwerer, ihre Bildungschancen auch tatsächlich zu realisieren. Der Landkreis versucht diesen Nachteil auszugleichen, indem er eine flächendeckende Bildungsinfrastruktur unterstützt und im Fall seiner direkten Zuständigkeit bereitstellt.
Der Landkreis trägt - neben der gesetzlichen Aufgabe als Träger der Beruflichen Schulen und der Sonderschulen – als einziger Landkreis in Baden-Württemberg seit 1975 alle allgemeinbildenden Gymnasien im Kreisgebiet. Das ist landesweit ohne Beispiel.
In seiner Funktion als Schulträger schafft er die sächlichen Voraussetzungen für den Schulbetrieb. Das heißt, er baut und unterhält die Schulgebäude mit den dazugehörenden Anlagen und Einrichtungen. Er stellt und bezahlt Hausmeister, Schulsekretärinnen und Betreuungspersonal und sorgt dafür, dass alle erforderlichen Lehr- und Lernmittel wie Bücher, Geräte und Ausstattungen vorhanden sind.
Dabei stehen insbesondere die Investitionen in die Bildungsinfrastruktur im Fokus. Perspektivisch sind bis zum Jahre 2025 rund 60 Millionen Euro für Investitionen in die Schulgebäude eingeplant. Durchschnittlich ist das eine Investitionssumme für Sanierungen, Umbauten und Neubauten von 4,2 Millionen Euro pro Jahr.