Kinder- und Jugendschutz

#Beratung und Schule: "Kinderschutz und Gespräche im Gefährdungskontext"

Podcastreihe der PH Freiburg für angehende Lehrkräfte

Zwei Mitarbeiterinnen des Jugendamtes Breisgau Hochschwarzwald im Gespräch mit dem Campusradio der PH Freiburg zum gesetzlichen Schutzauftrag von Lehrkräften. Welche Schritte müssen Lehrkräfte bei Anhaltspunkten für eine mögliche Kindeswohlgefährdung gehen? Welche Unterstützungsmöglichkeiten gibt es und welche zentrale Bedeutung hat die Zusammenarbeit mit Eltern im Rahmen von Gefährdungskontexten? Alle Antworten gibt es im Podcast.


Der Kinder- und Jugendschutz umfasst sowohl präventive Angebote und Leistungen, durch die Gefährdungen von Kindern und Jugendlichen möglichst vorgebeugt werden soll, als auch intervenierende Maßnahmen beispielsweise in Fällen von Kindeswohlgefährdung.

Bei allen Angeboten und Hilfen steht das Wohl des Kindes im Mittelpunkt. Daran richtet sich das Handeln der Fachkräfte aus.

Die rechtlichen Vorschriften zum Schutz von Kindern und Jugendlichen sind in der deutschen Gesetzgebung vor allem in folgenden Normen verankert:

Im Einzelnen geht es darum:

  • Junge Menschen und Erziehende zu befähigen, mit Risiken umzugehen.
  • Kinder und Jugendliche präventiv vor Gefährdungen zu schützen.
  • Konkrete Gefährdungen, wie Vernachlässigung, psychische und körperliche Gewalt sowie sexueller Missbrauch, abzuwenden und Hilfen anzubieten.