Erklärung zur Barrierefreiheit unserer Internetseite

Der Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald ist bemüht, seine Webseite in Einklang mit § 10 Absatz 1 des Landesbehindertengleichstellungsgesetzes (L-BGG) barrierefrei zugänglich zu machen. Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Internetseite www.breisgau-hochschwarzwald.de.

1. Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Unsere Internetseite ist zum heutigen Zeitpunkt teilweise mit § 10 Absatz 1 L-BGG vereinbar. Es wird angestrebt, die gesetzlichen Anforderungen zeitnah zu erfüllen.

2. Nicht barrierefreie Inhalte

Die nachstehend aufgeführten Inhalte:

  • Formulare
  • Broschüren
  • Inhalte, die durch Dritte bereitgestellt werden
  • PDF-Dateien
  • einzelne Seiten in unserem Angebot, die noch überarbeitet werden

sind aus den folgenden Gründen teilweise nicht barrierefrei: derzeit nicht leistbarer Mehraufwand.
Inhalte in Form von Gebärdesprachenvideos werden zur Zeit erarbeitet und nachgereicht.

3. Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit​

Diese Erklärung wurde am 12.08.2020 erstellt.
Die Erklärung beruht auf einer Selbsteinschätzung.
Die Erklärung wurde zuletzt am 29.07.2024 überprüft.
 

4. Rückmeldung und Kontaktangaben​

Sollten Sie auf unseren Seiten auf Barrieren stoßen, bitten wir um Ihre Mithilfe:
Senden Sie uns unter der E-Mail-Adresse online-redaktion@lkbh.de einen entsprechenden Hinweis mit einer Problembeschreibung und den Link zur betroffenen Seite.
Ebenfalls können Sie uns telefonisch unter:  0761 2187-0 erreichen.

5. Schlichtungsverfahren

Um zu gewährleisten, dass diese Webseite den in § 10 Absatz 1 L-BGG beschriebenen Anforderungen genügen, können Sie sich an die Pressestelle des Landratsamtes wenden und eine entsprechende Rückmeldung geben. Die entsprechenden Kontaktdaten finden Sie unter Ziffer 4 dieser Erklärung.
 
Falls der Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald nicht innerhalb der in § 8 Satz 1 L-BGG-DVO vorgesehenen Frist auf Ihre Anfrage antwortet, können Sie sich an die Schlichtungsstelle des Landeszentrums für Barrierefreiheit (LZ-BARR) wenden.

Die Schlichtungsstelle erreichen Sie wie folgt:

Landeszentrum Barrierefreiheit
Schlichtungsstelle
Else-Josenhans-Straße 6
70173 Stuttgart
Telefon: 0711 123 39375
E-Mail: schlichtung@barrierefreiheit.bwl.de
Webseite: https://barrierefreiheit-bw.de/

Das Schlichtungsverfahren ist unentgeltlich.

Die Beauftragte der Landesregierung Baden-Württemberg für die Belange von Menschen mit Behinderungen können Sie wie folgt erreichen:

Landes-Behindertenbeauftragte Simone Fischer
Geschäftsstelle der Landes-Behindertenbeauftragten:
Else-Josenhans-Straße 6
70173 Stuttgart
Telefon: 0711 279 3360
E-Mail: Poststelle@bfbmb.bwl.de
Zum Internetauftritt der Landesbehindertenbeauftragten
 
Die Beauftrage des Landkreises Breisgau-Hochschwarzwald können Sie wie folgt erreichen:

Julia Tamm
Kommunale Behindertenbeauftragte
Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald
Stadtstraße 2
79104 Freiburg im Breisgau
Telefon 0761 2187-2040
E-Mail julia.tamm@lkbh.de
Internet www.lkbh.de/behindertenbeauftragte


Auf die Möglichkeit des Verbandsklagerechts nach § 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 L-BGG wird hingewiesen.