Landwirtschaftliche Betriebe im Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald können jetzt das Landschaftspflegegeld beantragen
Abgabefrist für Anträge ist der 22. Juli 2024
Online-Antrag
- Der Einstieg zum digitalen Antrag befindet sich ab dem 3. Juni 2024 auf der Internetseite des Landkreises www.lkbh.de/landschaftspflegegeld.
- Richtlinie zum Landschaftspflegegeld (312 KB)
In diesen Tagen erhalten rund 1.100 landwirtschaftliche Betriebe im Landkreis Breisgau- Hochschwarzwald vom Landratsamt Post zum Landschaftspflegegeld 2024. Das Landschaftspflegegeld ist eine Besonderheit des Landkreises Breisgau-Hochschwarzwald. Gemeinsam mit 28 Gemeinden fördert der Landkreis Grünlandbetriebe und Weidegemeinschaften, die sich für den Erhalt der gerade auch für den Tourismus wichtigen Kulturlandschaft einsetzen. Gefördert werden Betriebe im Berggebiet und den benachteiligten Gebieten der Vorbergzone, also Gebiete des Schwarzwalds, des Kaiserstuhls und des Markgräflerlands. Das Berggebiet gilt aus landwirtschaftlicher Sicht wegen seiner naturbedingten Besonderheiten als benachteiligtes Gebiet.
Zur Auszahlung kommt in diesem Jahr wieder ein Zuschussvolumen von 560.000 Euro, das je zur Hälfte vom Landkreis und den Standortgemeinden aufgebracht wird. Das Antrags- und Auszahlungsverfahren richtet sich nach den De-minimis-Vorschriften der Europäischen Union, die Agrar-Beihilfen an Betriebe bis zu einer Zuschusssumme von 20.000 Euro innerhalb der letzten drei Jahre erlauben.
Einen Antrag können Betriebe mit mehr als einem Hektar landwirtschaftlich genutzter Fläche stellen, auch solche, die vom Landratsamt nicht angeschrieben wurden. Antragsteller müssen eine Unternehmensnummer des Landkreises Breisgau-Hochschwarzwald oder der Stadt Freiburg besitzen. Gefördert wird die Bewirtschaftung von Grünland-, Ackerfutter- und Weidefläche im Fördergebiet innerhalb des Landkreises Breisgau-Hochschwarzwald, das der Gebietskulisse der sogenannten Ausgleichszulage Landwirtschaft entspricht.
Der Stichtag für alle Betriebs- und Flächenangaben ist der 15. Mai 2023, der auch für später erfolgte Hofübergaben gilt. Mit schriftlicher Zustimmung des Hofübergebers kann auch der aktuelle Bewirtschafter den Antrag stellen. Abgabefrist für Anträge auf Landschaftspflegegeld ist der 22. Juli 2024. Das Antragsverfahren ist digitalisiert, einen Antrag in Papierform zu stellen ist jedoch möglich.
Gerne berät das Landratsamt zum Landschaftspflegegeld telefonisch. Interessierte wenden sich an Ariane Dömeland vom Fachbereich Wirtschaft und Klima, Telefonnummer 0761 2187-5311 oder per E-Mail an ariane.doemeland@lkbh.de. Persönliche Beratungen sind nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung in Freiburg, Titisee-Neustadt und Löffingen möglich