Der Landkreis als Schulträger
Berufliche Schulen: Informationen zur Anmeldung für das Schuljahr 2025/2026
Der Anmeldezeitraum für das Schuljahr 2025/2026 liegt zwischen dem 28. Januar und 1. März 2025.
Der Anmeldezeitraum für das Schuljahr 2025/2026 liegt zwischen dem 28. Januar und 1. März 2025.
Kinder und Jugendliche im Ländlichen Raum haben es nicht zuletzt aufgrund der geographischen Rahmenbedingungen oftmals schwerer, ihre Bildungschancen auch tatsächlich zu realisieren. Der Landkreis versucht diesen Nachteil auszugleichen, indem er eine flächendeckende Bildungsinfrastruktur unterstützt und im Fall seiner direkten Zuständigkeit bereitstellt.
Der Landkreis trägt - neben der gesetzlichen Aufgabe als Träger der Beruflichen Schulen und der Sonderschulen – als einziger Landkreis in Baden-Württemberg seit 1975 alle allgemeinbildenden Gymnasien im Kreisgebiet. Das ist landesweit ohne Beispiel.
In seiner Funktion als Schulträger schafft er die sächlichen Voraussetzungen für den Schulbetrieb. Das heißt, er baut und unterhält die Schulgebäude mit den dazugehörenden Anlagen und Einrichtungen. Er stellt und bezahlt Hausmeister, Schulsekretärinnen und Betreuungspersonal und sorgt dafür, dass alle erforderlichen Lehr- und Lernmittel wie Bücher, Geräte und Ausstattungen vorhanden sind.
Dabei stehen insbesondere die Investitionen in die Bildungsinfrastruktur im Fokus. Perspektivisch sind bis zum Jahre 2025 rund 60 Millionen Euro für Investitionen in die Schulgebäude eingeplant. Durchschnittlich ist das eine Investitionssumme für Sanierungen, Umbauten und Neubauten von 4,2 Millionen Euro pro Jahr.