Behördenwegweiser
Dezernat Jugend und Soziales
Beschreibung
Die Fachbereiche
- Allgemeiner Sozialer Dienst, ASD
- Soziale Fachdienste (Schuldnerberatung, Pflege- und Adoptivkinderdienst, Betreuungsbehörde, Jugendgerichtshilfe)
- Leistungen für Familien und Vormundschaften (Wirtschaftliche Jugendhilfe, Amtsvormundschaften, Beistandschaften, BaföG)
- Planung, Qualitätsentwicklung und Bildung
befinden sich in der Berliner Allee 3 in Freiburg. Bitte nehmen Sie vor einem Besuch ggf. Kontakt mit Ihrem Ansprechpartner auf.
Lieferanschrift
Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald
79081
Freiburg im Breisgau
Parkplatz
Tiefgarage im Landratsamt (Parkhaus P 14)
Kontakt
Telefon 0761 2187-0
Fax 0761 2187-9999
E-Mail sozialdezernat@lkbh.de
Internet
www.breisgau-hochschwarzwald.de
Persönlicher Kontakt
Thorsten Culmsee
Gebäude Stadtstraße 2
Raum 254
Albrecht Braun
Die Fachstelle für das Pflegesatz- und Vertragswesen ist zuständig für die Vergütungsverhandlungen und Vereinbarungen für den vollstationären, teilstationären und ambulanten Bereich in der Alten-, Behinderten- und Jugendhilfe.
Herr Balke
Telefon 0761 2187 2070
E-Mail datenschutz@lkbh.de
Organisationseinheiten
- Beratungsstelle für Eltern, Kinder und Jugendliche
- Fachbereich Aktive Teilhabe und Pflege
- Fachbereich Allgemeiner Sozialer Dienst (ASD)
- Fachbereich Leistung für Familien und Vormundschaften
- Fachbereich Planung, Qualitätsentwicklung und Bildung
- Fachbereich Soziale Fachdienste
- Fachbereich Sozialhilfe und Flüchtlinge
- Jobcenter Breisgau-Hochschwarzwald - Grundsicherung für Arbeitssuchende
Übergeordnete Dienststellen
Landratsamt Breisgau-HochschwarzwaldLeistungen
- Blindenhilfe beantragen
- Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen beantragen
- Erziehungsberatung in Anspruch nehmen
- Hilfe zur Erziehung in Vollzeitpflege beantragen (Pflegegeld)
- Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz beantragen
- Sorgeerklärungen abgeben
- Tätigkeit als Tagespflegeperson - Erlaubnis zur Kindertagespflege beantragen
- Unterhaltsvorschuss beantragen
- Vaterschaftsanerkennung erklären und beurkunden lassen