Beistandschaften und Vormundschaften
Lieferanschrift
Parkplatz
Am Gebäude; Anfahrt mit dem Auto über Lehener Straße und Idingerstraße.
Kontakt
Zuständigkeit
Beurkundung von Vaterschaftsanerkennungen, Sorgeerklärungen und Unterhaltsverpflichtungen;
Unterhalts- und Vaterschaftsfragen nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB)
- gesetzliche Vertretung in Vaterschafts- und Unterhaltsangelegenheiten für minderjährige Kinder im Auftrag des Elternteils, bei dem das Kind lebt
- Beratungen im Unterhaltsrecht für Eltern minderjähriger Kinder, wenn das Kind bei diesem Elternteil lebt
- Beratung im Unterhaltsrecht für junge Volljährige bis 21 Jahren
- Beratungen bezüglich Vaterschaftsfragen
- Beratung des Elternteils gemäß § 1615 l des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB), der das nichtehelich geborene Kind versorgt, bezüglich seines eigenen Unterhaltsanspruchs gegen den anderen Elternteil
- Auskünfte allgemeiner Art für Unterhaltspflichtige (keine Berechnungen!)
- Ausstellen einer Bescheinigung bezüglich des alleinigen Sorgerechts für nicht verheiratete Mütter („Negativattest“)
Beurkundungen
- Anerkennung der Vaterschaft
- Verpflichtung zur Erfüllung von Unterhaltsansprüchen eines Kindes (Unterhaltsurkunde)
- Sorgeerklärungen
Amtsvormundschaft/-pflegschaft
Ein Minderjähriger erhält einen Vormund, wenn er nicht unter elterlicher Sorge steht oder wenn die Eltern weder in den die Person noch in den das Vermögen betreffenden Angelegenheiten zur Vertretung des Minderjährigen berechtigt sind.“ (§1773 Abs. 1 BGB). Wenn nur Teile der elterlichen Sorge betroffen sind, erhalten die Kinder einen Ergänzungspfleger.
Persönlicher Kontakt
Beistandschaften: Auggen, Badenweiler, Buggingen, Neuenburg am Rhein Familiennamen A-M
Beistandschaften: Müllheim im Markgräflerland, Neuenburg am Rhein Familiennamen N-Z
Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz