Behördenwegweiser
Fachbereich Schwerbehindertenrecht SGB IX
Beratungszentrum Schwerbehinderung
Beschreibung
Unsere Aufgaben:
- die Feststellung über das Vorliegen einer Behinderung einschließlich des Grades der Behinderung (GdB)
- die Feststellung weiterer gesundheitlicher Merkmale (Merkzeichen) für die Inanspruchnahme von Nachteilsausgleichen wie z. B.:
- Freifahrt im öffentlichen Personennahverkehr,
- Freifahrt im Nah- und Fernverkehr für die Begleitperson,
- Parkerleichterungen,
- Steuerfreibeträge,
- Rundfunkgebührenermäßigung.
- die Ausstellung von Schwerbehindertenausweisen ab einem GdB von wenigstens 50.
- die Ausgabe von Beiblättern mit Wertmarke für die Freifahrt im öffentlichen Personennahverkehr oder (ohne Wertmarke) für die Kraftfahrzeugsteuerermäßigung.
- Alle Informationen und Unterlagen
Lieferanschrift
Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald, Fachbereich 360
79081
Freiburg im Breisgau
Parkplatz
Kontakt
Telefon 0761 2187 9361
Fax 0761 2187-3097
Internet
Einstiegsseite Dezernat 3
Gesundheit und Versorgung - Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald
Zuständigkeit
Durchführung des Schwerbehindertenrechts für die Einwohner des Landkreises Breisgau-Hochschwarzwald und des Stadtkreises Freiburg.
Persönlicher Kontakt
Herr Winterhalder
Fachbereichsleitung
Übergeordnete Dienststellen
Dezernat Gesundheit und VersorgungFormulare und Onlinedienste
- Änderungsantrag (PDF)
-
Antrag zur Feststellung einer Behinderung
Sollte Ihre Versorgungsbehörde kein Formular im Internet anbieten, so steht Ihnen dieses im Internetauftritt der Regierungspräsidien eingestellte Formular zur Verfügung.
- Formulare und Informationsmaterial