Behördenwegweiser

Unterhaltsvorschuss für Kinder

Beschreibung

Der Unterhaltsvorschuss ist eine staatliche Ersatzleistung für Kinder von Alleinerziehenden. Er hilft, die finanzielle Lebensgrundlage Ihres Kindes zu sichern, wenn der andere Elternteil nicht oder nur teilweise oder nicht regelmäßig Unterhalt in Höhe des Unterhaltsvorschusses zahlt.

Er beträgt ab dem 01.01.2024 monatlich

  • für Kinder unter sechs Jahren: EUR 230,00
  • für Kinder von sechs bis elf Jahren: EUR 301,00
  • für Kinder zwischen zwölf und siebzehn Jahren: EUR 395,00

Der Anspruch auf Unterhaltsvorschuss endet spätestens, wenn das Kind achtzehn Jahre alt wird.

Hinweis: Die auszahlende Stelle fordert die Unterhaltsvorschussleistungen von der unterhaltspflichtigen Person zurück.

Bild der Verwaltungsstelle

Hausanschrift

Berliner Allee 3
79114 Freiburg
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Lieferanschrift

Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald
79081 Freiburg im Breisgau

Parkplatz

Am Gebäude; Anfahrt mit dem Auto über Lehener Straße und Idingerstraße.

Servicecenter

Formulare:
Erhältlich bei den Gemeindeverwaltungen, per telefonische Anforderung bei einem Sachbearbeiter der Unterhaltsvorschusskasse oder als Download:

Kontakt

Telefon 0761 2187-0
Fax 0761 2187 772599

Persönlicher Kontakt

Jan Merklin

Leitung der Fachgruppe

Telefon 0761 2187 2510
Frau Arnegger
Telefon 0761 2187 2577
Frau Barthel
Telefon 0761 2187-2553
Frau Gippert
Telefon 0761 2187-2557
Frau Gruber-Choinka
Telefon 0761 2187 2559
Frau Gutmann
Telefon 0761 2187 2578
Frau Gutknecht
Telefon 0761 2187-2555
Frau Kirst
Telefon 0761 2187 2551
Frau Köhler
Telefon 0761 2187-2558
Frau Kohler
Telefon 0761 2187 2552
Frau Kronen
Telefon 0761 2187 2554
Frau Pfeil
Telefon 0761 2187-2556
Frau Reiber
Telefon 0761 2187 2579