Unterhaltsvorschuss für Kinder
Beschreibung
Der Unterhaltsvorschuss ist eine staatliche Ersatzleistung für Kinder von Alleinerziehenden. Er hilft, die finanzielle Lebensgrundlage Ihres Kindes zu sichern, wenn der andere Elternteil nicht oder nur teilweise oder nicht regelmäßig Unterhalt in Höhe des Unterhaltsvorschusses zahlt.
Er beträgt ab dem 01.01.2024 monatlich
- für Kinder unter sechs Jahren: EUR 230,00
- für Kinder von sechs bis elf Jahren: EUR 301,00
- für Kinder zwischen zwölf und siebzehn Jahren: EUR 395,00
Der Anspruch auf Unterhaltsvorschuss endet spätestens, wenn das Kind achtzehn Jahre alt wird.
Hinweis: Die auszahlende Stelle fordert die Unterhaltsvorschussleistungen von der unterhaltspflichtigen Person zurück.
Lieferanschrift
Parkplatz
Am Gebäude; Anfahrt mit dem Auto über Lehener Straße und Idingerstraße.
Servicecenter
Formulare:
Erhältlich bei den Gemeindeverwaltungen, per telefonische Anforderung bei einem Sachbearbeiter der Unterhaltsvorschusskasse oder als Download:
- Antrag Unterhaltsvorschuss
- Ergänzende Angaben zu einem Antrag für Kinder ab 12 Jahren
- Merkblatt Unterhaltsvorschuss (gehört zum Antrag)
- Informationen zum Unterhaltsvorschuss (Familienportal des Bundesfamilienministeriums)