Wohngeld
Wohngeld ist eine Sozialleistung nach dem Wohngeldgesetz (WoGG) für Bürger, die aufgrund ihres geringen Einkommens einen Zuschuss zur Wohnungsmiete (Mietzuschuss) oder zu den Kosten selbst genutzten Wohneigentums (Lastenzuschuss) erhalten.
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Wichtiger Hinweis für Antragsteller aus Bad Krozingen und den Teilorten:
Mit Wirkung zum 01.01.2025 wurde die Stadt Bad Krozingen zur Großen Kreisstadt erklärt.
Ab diesem Zeitpunkt übernimmt die Stadt Bad Krozingen vom Landratsamt Breisgau- Hochschwarzwald
für Ihre Einwohner auch die Aufgaben der Wohngeldstelle.
In allen Wohngeldangelegenheiten wenden Sie sich daher ab 01.01.2025 direkt an die Stadt Bad Krozingen.
- Informationen: www.bad-krozingen.de/wohngeld
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Beschreibung
Aktuell besteht bei uns ein sehr hohes Antragsaufkommen. Dies führt zu verlängerten Bearbeitungszeiten von in der Regel mehr als 8 Wochen nach Vollständigkeit aller Antragsunterlagen. Wir werden Ihren Antrag schnellstmöglich bearbeiten und bedanken uns für Ihr Verständnis!
Wichtige Hinweise
- Unterlagen können Sie einreichen: per Post, durch Einwurf in den Briefkasten im Eingangsbereich des Landratsamtes oder per E-Mail an wohngeld@lkbh.de
- Bitte beachten Sie die Zeiten der telefonischen Erreichbarkeit:
Montag - Freitag von 10:00 bis 12:00 Uhr!
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Mietenstufen im Landkreis
Bad Krozingen: 5
Gundelfingen: 5
Neuenburg: 5
Titisee-Neustadt: 2
Alle anderen Gemeinden: 4
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Zur Orientierung: Wohngeldrechner 2023
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Online-Antrag:
- Wohngeld beantragen (Serviceportal BW)
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Allgemeine Formulare (PDF-Versionen):
- Formloser Antrag auf Wohngeld zur Fristwahrung
- Verdienstbescheinigung
- Anlage: Angaben eines Haushaltsmitgliedes zu einer selbständigen Tätigkeit
- Anlage: Angaben zum Gewinn eines Haushaltsmitgliedes mit selbständiger Tätigkeit
- Wohngeldantrag für Heimbewohner
- Einverständniserklärung
- Hinweise zum Datenschutz
Zusätzliche Formulare Mietzuschuss (PDF):
Zusätzliche Formulare Lastenzuschuss (für Eigentümer, PDF):
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Kinderzuschlag durch die Familienkasse
Bei Bezug von Wohngeld besteht eventuell auch ein Anspruch auf den Kinderzuschlag der Familienkasse. Ob Sie ggf. Anspruch auf Kinderzuschlag haben, können Sie mit dem KiZ-Lotsen prüfen.
Den Antrag auf Kinderzuschlag können Sie hier online stellen oder unter www.familienkasse.de.
Die Familienkasse erreichen Sie zusätzlich telefonisch unter: 0800 4 5555 30
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Lieferanschrift
Parkplatz
Tiefgarage im Landratsamt (Parkhaus P 14)
Servicecenter
Diese Seite erreichen Sie auch über den Kurzlink www.lkbh.de/wohngeld.
Kontakt
Öffnungszeiten
Telefonische Erreichbarkeit
Persönlicher Kontakt
Übergeordnete Dienststellen
Fachbereich Sozialhilfe und FlüchtlingeLeistungen
Formulare und Onlinedienste
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Wohngeld – barrierefreier Papierantrag auf Lastenzuschuss (PDF)
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Wohngeld – barrierefreier Papierantrag auf Mietzuschuss (PDF)
- Wohngeld - Hinweise zum Datenschutz (PDF)
- Wohngeld - Hinweise zum Wohngeldantrag (PDF)
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Wohngeld – verkürzter Weiterleistungsantrag Lastenzuschuss (PDF)
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Wohngeld – verkürzter Weiterleistungsantrag Mietzuschuss (PDF)