Behördenwegweiser

Wohngeld

Wohngeld ist eine Sozialleistung nach dem Wohngeldgesetz (WoGG) für Bürger, die aufgrund ihres geringen Einkommens einen Zuschuss zur Wohnungsmiete (Mietzuschuss) oder zu den Kosten selbst genutzten Wohneigentums (Lastenzuschuss) erhalten.

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Wichtiger Hinweis für Antragsteller aus Bad Krozingen und den Teilorten:
Mit Wirkung zum 01.01.2025 wurde die Stadt Bad Krozingen zur Großen Kreisstadt erklärt.
Ab diesem Zeitpunkt übernimmt die Stadt Bad Krozingen vom Landratsamt Breisgau- Hochschwarzwald
für Ihre Einwohner auch die Aufgaben der Wohngeldstelle.

In allen Wohngeldangelegenheiten wenden Sie sich daher ab 01.01.2025 direkt an die Stadt Bad Krozingen.

  • Informationen: www.bad-krozingen.de/wohngeld

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Beschreibung

Aktuell besteht bei uns ein sehr hohes Antragsaufkommen. Dies führt zu verlängerten Bearbeitungszeiten von in der Regel mehr als 8 Wochen nach Vollständigkeit aller Antragsunterlagen. Wir werden Ihren Antrag schnellstmöglich bearbeiten und bedanken uns für Ihr Verständnis!

Wichtige Hinweise

  • Unterlagen können Sie einreichen: per Post, durch Einwurf in den Briefkasten im Eingangsbereich des Landratsamtes oder per E-Mail an wohngeld@lkbh.de
  • Bitte beachten Sie die Zeiten der telefonischen Erreichbarkeit:
    Montag - Freitag von 10:00 bis 12:00 Uhr!

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Mietenstufen im Landkreis

Bad Krozingen: 5
Gundelfingen: 5
Neuenburg: 5
Titisee-Neustadt: 2
Alle anderen Gemeinden: 4

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Zur Orientierung: Wohngeldrechner 2023

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Online-Antrag:

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Allgemeine Formulare (PDF-Versionen):

Zusätzliche Formulare Mietzuschuss (PDF):

Zusätzliche Formulare Lastenzuschuss (für Eigentümer, PDF):

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Kinderzuschlag durch die Familienkasse

Bei Bezug von Wohngeld besteht eventuell auch ein Anspruch auf den Kinderzuschlag der Familienkasse. Ob Sie ggf. Anspruch auf Kinderzuschlag haben, können Sie mit dem KiZ-Lotsen prüfen.

Den Antrag auf Kinderzuschlag können Sie hier online stellen oder unter www.familienkasse.de.

Die Familienkasse erreichen Sie zusätzlich telefonisch unter: 0800 4 5555 30
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Bild der Verwaltungsstelle

Hausanschrift

Stadtstraße 2
79104 Freiburg im Breisgau
Zur elektronischen Fahrplanauskunft

Lieferanschrift

Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald
79081 Freiburg im Breisgau

Parkplatz

Tiefgarage im Landratsamt (Parkhaus P 14)

Zum Parkleitsystem der Stadt Freiburg

Servicecenter

Diese Seite erreichen Sie auch über den Kurzlink www.lkbh.de/wohngeld.

Kontakt

Fax 0761 2187-9999

Öffnungszeiten

Telefonische Erreichbarkeit

Arbeitstag (Mo - Fr)
10:00 Uhr - 12:00 Uhr

Persönlicher Kontakt

Frau Blum
Telefon 0761 2187 2788
Fax 0761 2187 772788
Frau Kromer
Telefon 0761 2187 2747
Fax 0761 2187 772747
Frau Marx
Telefon 0761 2187 2748
Fax 0761 2187 772748
Frau Placzek
Telefon 0761 2187 2732
Fax 0761 2187 772732
Frau Sazepin
Telefon 0761 2187 2735
Fax 0761 2187 772735
Frau Schulz-Kindler
Telefon 0761 2187 2739
Fax 0761 2187 77 2739
Herr Staudt
Telefon 0761 2187 2784
Fax 0761 2187 772784
Frau Wieser
Telefon 0761 2187 2786
Fax 0761 2187 772786
Frau Dreher
Telefon 0761 2187 2726
Fax 0761 2187 772726
Gebäude Goethestraße 7, Titisee-Neustadt
Frau Foos
Telefon 0761 2187 2781
Fax 0761 2187 772781
Gebäude Goethestraße 7, Titisee-Neustadt
Frau Gnädinger
Telefon 0761 2187 2743
Fax 0761 2187 772743
Gebäude Goethestraße 7, Titisee-Neustadt
Frau Jakupi
Telefon 0761 2187 2728
Fax 0761 2187 77 2728
Gebäude Goethestraße 7, Titisee-Neustadt
Frau Saier
Telefon 0761 2187 2789
Fax 0761 2187 772789
Gebäude Goethestraße 7, Titisee-Neustadt

Übergeordnete Dienststellen

Fachbereich Sozialhilfe und Flüchtlinge

Leistungen