Einschulungsuntersuchung
Untersuchung im Kindergartenjahr 2024/2025
Die Einschulungsuntersuchung (ESU) ist ein wichtiger Baustein im Übergang vom Kindergarten zur Schule. Im Kindergartenjahr 2024/2025 werden die Kinder untersucht, die vom 01.07.2019 und 30.06.2020 geboren sind (unabhängig davon, ob sie eventuell vorzeitig eingeschult oder ggf. zurückgestellt werden sollen).
Eine Nachholung der ESU von nicht untersuchten Kindern aus dem vorherigen Jahrgang kann nur in begründeten Einzelfällen erfolgen (offene Fragen zu einem möglichen Förderbedarf).
Die Entscheidung, ob Kannkinder bereits an der Schulanfängergruppe im Kindergarten teilnehmen können, ist unabhängig von der ESU und wird von Ihnen und den Erziehern/Erzieherinnen getroffen.
Zusätzlich empfehlen wir für alle Kinder dringend das Wahrnehmen der vorgesehenen Kinderfrüherkennungsuntersuchungen (U8, U9) beim Kinder- und Jugendarzt.
Vorbereitung auf einen guten Schulstart
Zusammen mit Eltern, Kindergarten und der Grundschule soll das Kind mit der Einschulungsuntersuchung auf einen guten Schulstart vorbereitet werden.
Der Kinder- und Jugendärztliche Dienst des Landratsamtes Breisgau-Hochschwarzwald - hier auch zuständig für das Gebiet der Stadt Freiburg - hat die Aufgabe, die schulrelevanten Basisfertigkeiten des Kindes wie Sehen, Hören, Sprechen und Feinmotorik zu untersuchen und bei Bedarf eine Förderung oder eine weitere Abklärung und ggf. Behandlung zu empfehlen.
In Baden-Württemberg wird die Einschulungsuntersuchung in zwei Schritten durchgeführt:
Im vorletzten Kindergartenjahr erfolgt in der Regel im Kindergarten eine erste Basisuntersuchung und bei Bedarf eine ärztliche Nachuntersuchung. Dadurch bleibt genügend Zeit für eventuell benötigte Förderungen oder Therapien. Etwa ein halbes Jahr vor der Einschulung findet dann gegebenenfalls eine zweite Untersuchung statt.
Die Teilnahme an dieser Untersuchung ist für alle eingeladenen Kinder verpflichtend (§ 91 Schulgesetz Baden-Württemberg).
Informationen und Unterlagen
- Informationen zur Einschulungsuntersuchung (1,2 MB)
- Beobachtungsbogen für Schritt 1 (406 KB)
- Beobachtungsbogen für Schritt 2 (249 KB)
- Elternfragebogen (544 KB)
- Einwilligungserklärung (28 KB)
- Informationen zum Datenschutz bei der Einschulungsuntersuchung (88 KB)
- Muster-Einladung zur Einschulungsuntersuchung (278 KB)
- Zuständiger Fachbereich: Kinder- und Jugendärztlicher Dienst
- Frühe Untersuchungen für einen guten Start (Informationen des Sozialministeriums BW)
Informationen zur Einschulungsuntersuchung in anderen Sprachen