Integriertes Rheinprogramm (IRP)
Planfeststellungsverfahren Rückhalteraum Breisach/Burkheim
Das Land Baden-Württemberg, vertreten durch das Regierungspräsidium Freiburg, Abteilung 5, Referat 53.3, Bissierstraße 7, 79114 Freiburg, hat die wasserrechtliche Planfeststellung für den Bau und Betrieb des Hochwasserrückhalteraumes Breisach/Burkheim nach §§ 68 f WHG i.V.m. §§ 72 f LVwVfG beantragt. Die vorliegende Planung für den Rückhalteraum Breisach/Burkheim ist eine von 13 geplanten bzw. teils bereits verwirklichten Hochwasserschutzmaßnahmen am Oberrhein im Zuge des Integrierten Rheinprogramms.