Getrenntsammlungspflicht für Altkleider und Alttextilien ab 2025
Wohin mit den Altkleidern und Alttextilien?
Seit dem 1. Januar 2025 gilt in Deutschland die Getrenntsammlungspflicht für Textilabfälle. Damit sollen Textilien wiederverwendet oder nachrangig recycelt werden können. Dieser Schritt ist ein wichtiger Abschnitt zum Aufbau einer Kreislaufwirtschaft für Alttextilien.
Im Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald ist die Getrenntsammlung von Altkleidern (Pullover, T-Shirt, Hose und ähnliches) bereits seit mehreren Jahren flächendeckend möglich. Es stehen in den Kreisgemeinden an etwa 170 Standorten rund 310 Altkleidercontainer gemeinnütziger und/oder gewerblicher Sammler bereit. Alttextilien, zu denen neben den Altkleidern auch Bettwäsche, Gardinen, Tischdecken und ähnliches gehören, können über die Regionalen Abfallzentren in Eschbach und Titisee-Neustadt entsorgt werden.Weitere Standorte werden im Laufe des Jahres folgen. Somit ist die neue Richtlinie im Landkreis bereits umgesetzt und für die Bürgerinnen und Bürger ändert sich durch die neue Regelung zunächst nichts.
Stark beschädigte oder verschmutzte Altkleider und Textilien sind auch weiterhin über die Restmülltonne zu entsorgen.
Momentan sind die Recyclingkapazitäten ausgelastet und die Nachfrage nach Produkten, wie beispielsweise Putzlappen oder Dämmstoffen ist gesättigt. Somit gilt: Qualität kommt vor Quantität. Eine Trennung, wie oben angeben, ist daher dringend einzuhalten, um die Sammel- und Verwertungsbetriebe beim Erzielen einer hohen Verwertungsquote zu unterstützen.
- Standorte der Altkleidercontainer im Landkreis (Karte Bürger-GIS)