Schwerbehindertenrecht nach dem SGB IX
Beratungszentrum für Schwerbehindertenangelegenheiten
Das Beratungszentrum ist in die Bismarckallee 18-20 in Freiburg umgezogen. Besuche sind nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung möglich.
Zu unseren Aufgaben zählt die Durchführung des Schwerbehindertenrechts für die Einwohner des Landkreises Breisgau-Hochschwarzwald und des Stadtkreises Freiburg.
Hierzu gehören:
- die Feststellung über das Vorliegen einer Behinderung einschließlich des Grades der Behinderung (GdB)
- die Ausstellung von Schwerbehindertenausweisen ab einem GdB von wenigstens 50.
- die Ausgabe von Beiblättern mit Wertmarke für die Freifahrt im öffentlichen Personennahverkehr oder (ohne Wertmarke) für die Kraftfahrzeugsteuerermäßigung
- die Feststellung weiterer gesundheitlicher Merkmale (Merkzeichen) für die Inanspruchnahme von Nachteilsausgleichen wie:
Freifahrt im öffentlichen Personennahverkehr,
Freifahrt im Nah- und Fernverkehr für die Begleitperson,
Parkerleichterungen,
Steuerfreibeträge,
Rundfunkgebührenermäßigung