Schwerbehindertenrecht nach dem SGB IX

Unsere Aufgaben

Zu unseren Aufgaben zählt die Durchführung des Schwerbehindertenrechts für die Einwohner des Landkreises Breisgau-Hochschwarzwald und des Stadtkreises Freiburg.

Hierzu gehören:

  • die Feststellung über das Vorliegen einer Behinderung einschließlich des Grades der Behinderung (GdB)
  • die Ausstellung von Schwerbehindertenausweisen ab einem GdB von wenigstens 50.
  • die Ausgabe von Beiblättern mit Wertmarke für die Freifahrt im öffentlichen Personennahverkehr oder (ohne Wertmarke) für die Kraftfahrzeugsteuerermäßigung
  • die Feststellung weiterer gesundheitlicher Merkmale (Merkzeichen) für die Inanspruchnahme von Nachteilsausgleichen wie:
    Freifahrt im öffentlichen Personennahverkehr,
    Freifahrt im Nah- und Fernverkehr für die Begleitperson,
    Parkerleichterungen,
    Steuerfreibeträge,
    Rundfunkgebührenermäßigung

Dienstleistungen und Informationen:

Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald
Fachbereich Schwerbehindertenrecht
Berliner Allee 1 (bis 31. Januar 2025: Bismarckallee 18-20, 79098 Freiburg)
79114 Freiburg im Breisgau
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Der Fachbereich ist zuständig für die Durchführung des Schwerbehindertenrechts für die Einwohner des Landkreises Breisgau-Hochschwarzwald und der Stadt Freiburg im Breisgau.

E-Mail   schwerbehindertenrecht@lkbh.de
Telefon/Terminvereinbarung   0761 2187-9361
Fax   0761 2187-3097
Internet   www.lkbh.de/schwerbehinderung
      
Zuständigkeiten/Sachbearbeitung   Kontakt