Vorstandswahl bei der Flurneuordnung Eschbach-Rheintal (DB)

Die Teilnehmer des Flurneuordnungsverfahrens Eschbach-Rheintal (DB) haben ihren Vorstand gewählt.

von links nach rechts: Lionel Calon, Jochen Schillinger, Chris Hiss, Christian Maier, Stefan Gamb, Felix Ruf, Alexander Meyer, Kai Wreßnig, Martin Suger, Johannes Hiß, Wolfram Cammerer, Andreas Morath, Philipp Kind, Edgar Faller (Fachbereichsleiter Flurneuordnung), Fritz Wassmer, Mike Krämer (Projektingenieur), Janine Jabs (Projektleiterin), Bürgermeisterin Sarah Michaelis

  

Die Teilnehmergemeinschaft des Flurneuordnungsverfahrens Eschbach-Rheintal (DB) hat auf Einladung der unteren Flurbereinigungsbehörde des Landkreises Breisgau-Hochschwarzwald in der Alemannenhalle in Eschbach ihren Vorstand gewählt. 
 
Die Wahl des Vorstands ist nach der Anordnung des Flurneuordnungsverfahrens, welche im April 2022 erfolgte, ein bedeutender Schritt. Die Teilnehmer hatten die Möglichkeit, in dieser Teilnehmerversammlung die Personen zu wählen, die sie am besten repräsentieren.
 
Insgesamt haben die Teilnehmer sieben Vorstandsmitglieder und sieben Stellvertreter gewählt, die die Interessen der Teilnehmergemeinschaft in dem Flurneuordnungsverfahren vertreten werden.
In der im Frühjahr 2025 stattfindenden ersten Vorstandssitzung wird dann der Vorsitzende des Vorstandes gewählt.
 
Der ehrenamtlich tätige Vorstand vertritt die Anliegen und Bedürfnisse der Teilnehmergemeinschaft. In Zusammenarbeit mit der unteren Flurbereinigungsbehörde wird er aktiv bei einzelnen Verfahrensschritten mitwirken und mitsprechen, Beschlüsse fassen und somit zur Gestaltung des Verfahrensgebietes maßgeblich beitragen. 
 
Im Flurneuordnungsverfahren werden aktuell durch die untere Flurbereinigungsbehörde die Beteiligten ermittelt und die Vorbereitungen zu einem Feldvergleich der derzeitigen Nutzfläche getroffen. Der Grundstücksverkehr innerhalb des Flurneuordnungsverfahrens ist nicht eingeschränkt. Es können weiterhin Grundstücke verkauft oder gekauft werden. Auch Landabfindungsverzichte oder freiwillige Landtausche, welche die untere Flurbereinigungsbehörde durchführt, sind auf Antrag möglich.

  

DB-Flurbereinigungen im Rheintal

(Erstellt am 04. Dezember 2024)