Bad Krozingen-Hausen: Größtes Wasserschutzgebiet im Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald wird im Jahr 2024 zum Normalgebiet zurückgestuft

Das größte Wasserschutzgebiet im Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald auf der Gemarkung Hausen in Bad Krozingen kann vom Problemgebiet zum Normalgebiet zurückgestuft werden. Auf Basis der Ergebnisse der jährlichen Einstufung der Wasserschutzgebiete nach der sogenannten Schutzgebiets- und Ausgleichsverordnung des Landes Baden-Württembergs für das Jahr 2024 steht fest, dass die Nitratwerte im Grundwasser in diesem Wasserschutzgebiet in den letzten Jahren soweit gesunken sind, dass es zum Normalgebiet zurückgestuft wird. Bislang für Problemgebiete bestehende Einschränkungen und Vorgaben für die Bewirtschaftung landwirtschaftlicher Flächen gelten ab dem 1. Januar 2024 nicht mehr.

Das Wasserschutzgebiet auf der Gemarkung Hausen, Gemeinde Bad Krozingen wird von der badenovaNETZE für die Trinkwasserversorgung vieler Kommunen und auch für Teile der Stadt Freiburg, genutzt. Die Rückstufung zum Normalgebiet ist ein großer Erfolg für die gemeinsamen Anstrengungen von Wasserversorger, Landwirtschaft mit dem Badischen Landwirtschaftlichen Hauptverband und dem Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald. Um gezielt die zu hohen Nitratwerte im südlichen Teil des Wasserschutzgebietes abzusenken, wurde dieses im Jahr 2016 mit einer Allgemeinverfügung des Landratsamtes als Nitrat-Problemgebiet ausgewiesen. Die darin vorgesehenen Maßnahmen zur Senkung des Nitratgehalts haben Erfolg gezeigt. Die Allgemeinverfügung erlischt nun mit der Rückstufung.
 
Die Nitratwerte im Grundwasser sind nicht im gesamten Landkreis rückläufig. Insbesondere in den stark durch Landwirtschaft geprägten Wasserschutzgebieten der Rheinebene bestehen teils noch immer sehr hohe Nitratgehalte im Grundwasser. Teilweise nimmt der Nitratgehalt im Grundwasser noch zu. Hier müssen weitere Anstrengungen erfolgen, um eine Trendumkehr zu erzeugen und die Nitratgehalte dauerhaft zu senken.
 
Die Einstufung erfolgt anhand der Nitratwerte im Grundwasser der letzten fünf Jahre. Wasserschutzgebiete werden entsprechend bestimmter Mittelwert- und Trendkriterien in Normal-, Problem- und Sanierungsgebiete eingestuft. Ein Wasserschutzgebiet mit einem Mittelwert von mehr als 50 mg/l Nitrat über zwei Jahre hinweg bekommt beispielsweise den Status Sanierungsgebiet.
 
Mit einer Einstufung als Problem- oder Sanierungsgebiet gelten für landwirtschaftliche Flächen Vorgaben und Einschränkungen für die Bewirtschaftung. Für daraus entstehende Ertragseinbußen erhalten die Bewirtschafter Ausgleichszahlungen.

(Erstellt am 27. November 2023)