Abmeldung eines Fahrzeugs aus einem anderen Zulassungsbezirk

Beschreibung

Ein Fahrzeug aus einem anderen Zulassungsbezirk soll abgemeldet/außer Betrieb gesetzt werden.

Benötigte Unterlagen

  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
  • beide Fahrzeugkennzeichen bzw. das Fahrzeugkennzeichen bei Krafträdern und Anhängern
  • bei Verschrottung: Verwertungsnachweis im Original

Wichtige Informationen

Bei Außerbetriebsetzung Ihres Fahrzeuges wird Ihre zuständige Zulassungsbehörde informiert. Diese leitet die Außerbetriebsetzung an Ihre Kfz-Versicherung sowie an das Hauptzollamt weiter. Das Datum der Außerbetriebsetzung wird auf der Rückseite Ihrer Zulassungsbescheinigung Teil I / Fahrzeugschein vermerkt.

Sofern die Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) oder die Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) in Verlust geraten ist, ist eine Außerbetriebsetzung nur bei der bisherigen, kennzeichenführenden Zulassungsbehörde möglich.

Rechtsgrundlage § 14 Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV)
Kosten zwischen 6,90 Euro und 12,00 Euro
Online möglich Außerbetriebsetzung und Terminreservierung