Abmeldung eines Fahrzeugs aus einem anderen Zulassungsbezirk
Beschreibung
Ein Fahrzeug aus einem anderen Zulassungsbezirk soll abgemeldet/außer Betrieb gesetzt werden.
Benötigte Unterlagen
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
- beide Fahrzeugkennzeichen bzw. das Fahrzeugkennzeichen bei Krafträdern und Anhängern
- bei Verschrottung: Verwertungsnachweis im Original
Wichtige Informationen
Bei Außerbetriebsetzung Ihres Fahrzeuges wird Ihre zuständige Zulassungsbehörde informiert. Diese leitet die Außerbetriebsetzung an Ihre Kfz-Versicherung sowie an das Hauptzollamt weiter. Das Datum der Außerbetriebsetzung wird auf der Rückseite Ihrer Zulassungsbescheinigung Teil I / Fahrzeugschein vermerkt.
Sofern die Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) oder die Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) in Verlust geraten ist, ist eine Außerbetriebsetzung nur bei der bisherigen, kennzeichenführenden Zulassungsbehörde möglich.
Rechtsgrundlage | § 14 Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV) |
Kosten | zwischen 6,90 Euro und 12,00 Euro |
Online möglich | Außerbetriebsetzung und Terminreservierung |