Erste Stufe: Glasfaser in den weißen Flecken (unter 30 Mbit/s)
Als Voraussetzung für den freiwilligen kommunalen Ausbau bei Marktversagen hat der Bund den Beihilfe- und Fördervorgaben entsprechend ein förmliches Markterkundungsverfahren vorgeschrieben. Dabei werden die weißen Flecken identifiziert. Das Verfahren ist den Telekommunikationsunternehmen (TKU) vorbehalten.
Beim Ausbau durch den Zweckverband dürfen nur die vom Zuwendungsprogramm des Bundes umfassten Adressen im weißen Fleck gefördert angebunden werden.
Weiße Flecken werden durch den Markt festgelegt
Was einen weißen Flecken definiert, hat der Bund festgelegt. Ein weißer Fleck liegt vor, wenn durch den Markt technisch keine leitungsgebundene Bandbreite von mindestens 30 Mbit/s zur Verfügung gestellt wird und kein privater Anbieter einen Ausbau innerhalb von drei Jahren eigenwirtschaftlich leistet. Bei Bewilligung durch den Bund kann für diese Flecken kommunaler Ausbau angestrebt werden.
Breitbandatlas zeigt Verfügbarkeit an Ihrer Adresse
Über den Breitbandatlas des Bundes stellt der Bund die von den Telekommunikationsunternehmen gemeldete Verfügbarkeit von Breitbandtechnologien an Ihrer Adresse dar. Mit dem Atlas gibt der Bund auch eine Übersicht zu geförderten Projekten.
Bitte beachten Sie: Die Daten im Breitbandatlas werden vom Bund erstellt und zur Verfügung gestellt. Der Zweckverband Breitband hat keine Möglichkeit, darauf Einfluss zu nehmen.
Upgrade graue Flecken
Im Zuge des Upgrades graue Flecken überlässt der Bund als Zuwendungsgeber Kommunen im Ausbau eine Option zur Erschließung bestimmter Trassenanlieger auf dem Weg zum weißen Fleck. Das Upgrade graue Flecken ist ausschließlich in Verbindung mit dem geförderten Ausbau weißer Flecken anwendbar. Bei grauen Flecken unterscheidet der Bund als Zuwendungsgeber zwischen hellgrauen und dunkelgrauen Flecken. Über das sogenannte „Upgrade graue Flecken“ können trassenanliegende hellgraue Flecken bei der Erschließung von weißen Flecken voraussichtlich einen Anschluss erhalten. Ein hellgrauer Fleck hat eine Versorgung von mehr als 30 Mbit/s und weniger als 100 Mbit/s. Welcher Fleck vorliegt, legt der Bund nach Rückmeldungen des Marktes fest.
Mit Bestätigung des Zuwendungsgebers kann voraussichtlich bauseitig – wenn der Bau vor Ort beginnt – ein Angebot für den Anschluss erstellt werden.
Planung und Bauvorbereitung
Das mit der Gemeinde ausgearbeitete Ausbaukonzept dient dem Ausbau der weißen Flecken und bildet in der Regel ein sogenanntes Los. Zunächst erfolgen die Planungs- und Ingenieursleistungen für das Los durch einen Planungsdienstleister. Dabei werden unter anderem die Trassenplanungen erarbeitet, Genehmigungen eingeholt sowie Mengen und Massen zusammengestellt.
Vor dem eigentlichen Baubeginn für das Ortsnetz wird in der Regel zudem das sogenannte Hausanschlussmanagement vom Planungsbüro durchgeführt, bei dem von den Eigentümern im weißen Fleck Grundstücksnutzungsverträge (GNV) eingeholt werden. Ein GNV ist Voraussetzung, um einen Hausanschluss legen zu können.
Los mitplanender Generalübernehmer
Für das Los wurde bei der Ausschreibung ein mitplanender Generalübernehmer ermittelt, der die Leistungen für Planung und Bau aus einer Hand erbringt. Im Februar 2023 erfolgte der Zuschlag für das Los an das Unternehmen Menner Tiefbau GmbH.
- Bauzeitenplan (932 KB) (März 2025)
- Projektentwicklungsbericht (folgt)