Heuweiler

In gespaltenem Schild vorn in Gold ein roter Schrägbalken, hinten in Grün in einer silbernen Einfriedung eine silberne Tanne.

In den mit Breitband unterversorgten Bereichen der Verbandsgemeinde Heuweiler plant, baut und finanziert der Zweckverband Breitband Breisgau-Hochschwarzwald – mit Glasfaser bis in Ihr Gebäude!

Kommunaler und geförderter Breitbandausbau mit Glasfaser darf nur bei Erfüllung der Vorgaben von EU, Bund und Land durchgeführt werden. Hierbei unterscheidet der Bund als Fördermittelgeber mit Grundlage der leitungsgebundenen Versorgung zwischen sogenannten weißen, grauen und schwarzen Flecken. Bei Marktversagen ist kommunaler Ausbau in weißen und grauen Flecken unter bestimmten Bedingungen zulässig. Dabei besteht weder ein Anspruch auf einen Ausbau noch auf die Anbindung mit Glasfaser. Als freiwillige Leistung der Kommunen gleicht der Zweckverband Breitband vorhandenes Marktversagen aus und führt dort Breitbandausbau mit Glasfaser durch.
  

Wichtige Voraussetzungen vorab

Es gibt keinen Anspruch auf einen Glasfaser-Anschluss

Breitbandversorgung zählt in Deutschland nicht zur kommunalen Daseinsvorsorge. Der Breitbandausbau ist dem Markt überlassen. Für die Bürger besteht weder ein Anspruch auf einen Ausbau noch auf die Anbindung mit Glasfaser.

Der Bund hat die Erwartung, dass der Markt den Ausbau regelt. Ein Eingriff in den Markt ist Kommunen untersagt – es sei denn, der Markt versagt.

Von Seiten des Zweckverbands erfolgt der Ausbau als reine Freiwilligkeitsleistung, ohne dass darauf Anspruch erhoben werden kann.

Kommunaler Ausbau ist nur bei nachweislichem Marktversagen möglich

Bei Marktversagen ist kommunaler Ausbau in weißen und grauen Flecken unter bestimmten Bedingungen mit Einsatz öffentlicher Mittel zulässig.

Nur in Gebieten, in denen der Markt eigenwirtschaftlichen Ausbau unterlässt und nur bei Erfüllung der Bedingungen von EU, Bund und Land darf freiwilliger kommunaler bzw. geförderter Breitbandausbau (mit Glasfaser) durchgeführt werden, um das Marktversagen zu kompensieren.

Marktversagen lässt der Bund über ein förmliches Markterkundungsverfahren erheben. Die Daten dazu liefert der Markt; die Angaben sind den Telekommunikationsunternehmen vorbehalten.

Hierbei unterscheidet der Bund als Fördermittelgeber bei der leitungsgebundenen (Unter-)Versorgung als Grundlage für die Förderung zwischen sogenannten weißen, grauen und schwarzen Flecken.

Ohne Förderung geht es nicht

Der Ausbau ist nur mit Fördermitteln möglich

Für unterversorgte Bereiche hat der Verband mit der Gemeinde Heuweiler ein Ausbaukonzept entwickelt, das in den Gremien der Gemeinde und des Verbands beschlossen wurde. In den Programmen von Bund und Land hat der Verband im Anschluss Fördermittel beantragt. Ohne die Fördermittel wäre der Ausbau nicht möglich. Für den Ausbau in Heuweiler haben Bund und Land Zuwendungen in vorläufiger Höhe bewilligt. 50% der förderfähigen Kosten werden nach Abschluss vom Bund gefördert, 40% vom Land. Ein kommunaler Eigenanteil von 10% verbleibt.

Bund und Land haben komplexe Verfahren aufgestellt, die der Verband erfolgreich durchlaufen hat, um mit einer Förderzusage in vorläufiger Höhe für die weißen Flecken die Ausbau-Planung in Heuweiler fortsetzen zu können. Mit Zusicherung der Mittel konnten die erforderlichen Leistungen ausgeschrieben werden.
  

Markterkundungsverfahren bestimmt über Förderfähigkeit

Die Bestimmung der unterversorgten, und der damit durch den Bund förderfähigen Adressen, wurde durch ein vom Bund vorgeschriebenes sogenanntes Markterkundungsverfahren durchgeführt, auf das die Kommune und der Zweckverband keinen Einfluss haben, das aber im Ergebnis und im Detail darüber bestimmt, wo mit Einsatz öffentlicher Mittel förderbedingt ausgebaut werden darf.

    

Ausbaustufen

Erste Stufe: Glasfaser in den weißen Flecken (unter 30 Mbit/s)

Erste Stufe: Glasfaser in den weißen Flecken (unter 30 Mbit/s)

Als Voraussetzung für den freiwilligen kommunalen Ausbau bei Marktversagen hat der Bund den Beihilfe- und Fördervorgaben entsprechend ein förmliches Markterkundungsverfahren vorgeschrieben. Dabei werden die weißen Flecken identifiziert. Das Verfahren ist den Telekommunikationsunternehmen (TKU) vorbehalten.

Beim Ausbau durch den Zweckverband dürfen nur die vom Zuwendungsprogramm des Bundes umfassten Adressen im weißen Fleck gefördert angebunden werden.
 
Weiße Flecken werden durch den Markt festgelegt
Was einen weißen Flecken definiert, hat der Bund festgelegt. Ein weißer Fleck liegt vor, wenn durch den Markt technisch keine leitungsgebundene Bandbreite von mindestens 30 Mbit/s zur Verfügung gestellt wird und kein privater Anbieter einen Ausbau innerhalb von drei Jahren eigenwirtschaftlich leistet. Bei Bewilligung durch den Bund kann für diese Flecken kommunaler Ausbau angestrebt werden.
 
Breitbandatlas zeigt Verfügbarkeit an Ihrer Adresse
Über den Breitbandatlas des Bundes stellt der Bund die von den Telekommunikationsunternehmen gemeldete Verfügbarkeit von Breitbandtechnologien an Ihrer Adresse dar.  Mit dem Atlas gibt der Bund auch eine Übersicht zu geförderten Projekten.

Bitte beachten Sie: Die Daten im Breitbandatlas werden vom Bund erstellt und zur Verfügung gestellt. Der Zweckverband Breitband hat keine Möglichkeit, darauf Einfluss zu nehmen.

Upgrade graue Flecken
Im Zuge des Upgrades graue Flecken überlässt der Bund als Zuwendungsgeber Kommunen im Ausbau eine Option zur Erschließung bestimmter Trassenanlieger auf dem Weg zum weißen Fleck. Das Upgrade graue Flecken ist ausschließlich in Verbindung mit dem geförderten Ausbau weißer Flecken anwendbar. Bei grauen Flecken unterscheidet der Bund als Zuwendungsgeber zwischen hellgrauen und dunkelgrauen Flecken. Über das sogenannte „Upgrade graue Flecken“ können trassenanliegende hellgraue Flecken bei der Erschließung von weißen Flecken voraussichtlich einen Anschluss erhalten. Ein hellgrauer Fleck hat eine Versorgung von mehr als 30 Mbit/s und weniger als 100 Mbit/s. Welcher Fleck vorliegt, legt der Bund nach Rückmeldungen des Marktes fest.

Mit Bestätigung des Zuwendungsgebers kann voraussichtlich bauseitig – wenn der Bau vor Ort beginnt – ein Angebot für den Anschluss erstellt werden.
  

Planung und Bauvorbereitung

Das mit der Gemeinde ausgearbeitete Ausbaukonzept dient dem Ausbau der weißen Flecken und bildet in der Regel ein sogenanntes Los. Zunächst erfolgen die Planungs- und Ingenieursleistungen für das Los durch einen Planungsdienstleister. Dabei werden unter anderem die Trassenplanungen erarbeitet, Genehmigungen eingeholt sowie Mengen und Massen zusammengestellt.
Vor dem eigentlichen Baubeginn für das Ortsnetz wird in der Regel zudem das sogenannte Hausanschlussmanagement vom Planungsbüro durchgeführt, bei dem von den Eigentümern im weißen Fleck Grundstücksnutzungsverträge (GNV) eingeholt werden. Ein GNV ist Voraussetzung, um einen Hausanschluss legen zu können.  

Los mitplanender Generalübernehmer

Für das Los wurde bei der Ausschreibung ein mitplanender Generalübernehmer ermittelt, der die Leistungen für Planung und Bau aus einer Hand erbringt. Im Februar 2023 erfolgte der Zuschlag für das Los an das Unternehmen Menner Tiefbau GmbH.
  

Karte (1,3 MB)
  
  • Bauzeitenplan (932 KB) (März 2025)
  • Projektentwicklungsbericht (folgt)

Nächste Stufe: Gigabit-Richtlinie 2.0

Die weißen Flecken müssen nach Fördervorgaben des Bundes mittels des Bundesförderprogramms zum Infrastrukturaufbau im weißen Fleck vorrangig ausgebaut werden.
Am 31.03.2023 hat der Bund die "Gigabit-Richtlinie 2.0" veröffentlicht. Nach Definition des Bundes können Gebiete für eine Förderung beantragt werden, in denen noch kein Netz vorhanden ist, das jedem Endnutzer zu Spitzenlastzeitbedingungen eine Datenrate von mindestens 300 Mbit/s im Download und mindestens 150 Mbit/s im Upload zur Verfügung stellt und voraussichtlich auch nicht zur Verfügung stellen wird. Nicht förderfähig ist der Netzausbau in Gebieten, in denen bereits zwei Netze vorhanden sind, die jedem Endnutzer zu Spitzenlastzeitbedingungen eine Datenrate von mindestens von 100 Mbit/s im Download zur Verfügung stellen oder voraussichtlich zur Verfügung stellen werden.
Weitere Definitionen und Informationen sind zu finden unter: https://gigabit-projekttraeger.de.

Über die Bewilligung zuwendungsfähiger Bereiche und somit den weiteren Fortschritt beim Ausbau unterversorgter Bereiche entscheidet der Bund mit dem Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV).

So wird gebaut und angeschlossen

Im Tiefbau werden zunächst Leerrohre verlegt. Baubedingt erfolgt die Durchführung in Teilabschnitten. Während des Bauablaufs werden die verlegten Rohre zu einem durchgängigen Rohrnetz verbunden. Nach Rohrnetzfertigstellung folgen der Einzug von Glasfaserkabeln und die damit einhergehenden Arbeiten zur Verbindung der Fasern. Alle Leitungen werden beim zentralen Verteiler, dem Point of Presence (PoP) zusammengeführt. Mit Abnahme der Leistungen nach Abschluss aller Arbeiten enden die Arbeiten am passiven Netz. Der Betreiber des Verbandsnetzes Vodafone GmbH erhält im Anschluss die funktional aufgebaute Infrastruktur für die Inbetriebnahme und Netzaktivierung. Vorbereitungen für die Aktivierung sind zu diesem Zeitpunkt bereits getroffen, so dass Vodafone mit den betreffenden Kunden auf dem Verbandsnetz bald nach Netzüberlassung in Kontakt treten kann. Vodafone benötigt danach noch Zeit, bis Daten über das Netz fließen.

   

Das können Sie für einen kostenfreien Glasfaserhausanschluss tun!

Schritt für Schritt zum Glasfaser-Hausanschluss

Damit auch Sie einen kostenfreien Glasfaser-Hausanschluss für Ihre unterversorgte und förderfähige Adresse erhalten, benötigen wir Ihre Unterstützung. 


Adresse finden
Finden Sie über die Karte heraus, ob Ihre Adresse in unserem Ausbaugebiet für die weißen Flecken liegt. Oder prüfen Sie Ihre Adresse direkt auf der Seite des Netzbetreibers: www.vodafone.de/gnv.
Grundstücksnutzungsvertrag
Schließen Sie mit dem Zweckverband Breitband einen Grundstücksnutzungsvertrag ab. Dieser erlaubt dem Zweckverband Breitband ein Leerrohr bis in die Innenseite Ihrer Außenmauer – dem Hausübergabepunkt - zu verlegen. Sollten Sie Mieter sein, sprechen Sie zunächst mit Ihrem Vermieter bzw. dem Eigentümer. Derzeit erhalten Sie den Grundstücksnutzungsvertrag des Zweckverbands Breitband bei den zuständigen Bauunternehmen. Wenn es sich bei Ihrem Hausanschluss um einen weißen Fleck oder einen trassenanliegenden grauen Fleck handelt, werden Sie direkt angeschrieben und angesprochen.

Weitere Informationen finden sich in unseren FAQ zum Breitbandausbau.
Ausbau
Der Zweckverband Breitband plant und baut das Glasfasernetz bis zum geförderten Hausübergabepunkt - und für Sie ohne Kosten. Der Grundstücksnutzungsvertrag ist dabei Voraussetzung. Ohne diesen kann kein Anschluss gelegt werden. Für einen nachträglichen Anschluss können Kosten anfallen.
Glasfaserprodukte
Nach Baufertigstellung und Übergabe funktionaler Netzabschnitte an den Netzbetreiber benötigt dieser noch Zeit für die Inbetriebnahme. Sie können sich schon heute über Glasfaserprodukte erkundigen. Informationen erhalten Sie beim Netzbetreiber des Verbandsnetzes: www.vodafone.de/glasfaserpower. Über open acess steht das Netz allen Anbietern offen, wenn diese sich auf das Verbandsnetz aufschalten wollen.