Aufstellung des Breitband-Verteilergebäudes in Gundelfingen markiert Meilenstein

Aufstellung des PoP-Gebäudes in Gundelfingen am 14. November 2024. Bild: ZVBBH


Mit der Aufstellung eines Verteilergebäudes, dem sogenannten „Point of Presence“ (PoP) durch den beauftragten mitplanenden Generalübernehmer Menner Tiefbau GmbH wurde am 14. November 2024 in Gundelfingen nach dem Spatenstich am 17. Mai dieses Jahres ein weiterer sichtbarer Meilenstein beim Ausbau der weißen Flecken gesetzt.

Als zentrales Verteilergebäude ist das PoP-Gebäude im Glasfasernetz das Verbindungselement zwischen Ortsnetz und Backbone. Hier werden die Glasfasern zusammengeschaltet. Nach Fertigstellung der Rohrleitungen erfolgt dafür zunächst der Einzug der Glasfaserkabel. In den Kabeln stecken teils mehrere hundert einzelne Fasern aus Glas, die dünner als ein menschliches Haar sind Die Fasern werden vom Gebäude bis zum PoP durchverbunden und münden im PoP, wo die Umsetzung der Signale auf das Backbone und darüber zurück auf das Ortsnetz erfolgt. Das Ortsnetz umfasst die Glasfaserleitungen vom PoP bis in die Gebäude. Als Verbindung zum weltweiten Netz ist das Backbone wortwörtlich Rückgrat im gesamten Glasfasernetz.

Der Breitband-Ausbau ist eine freiwillige kommunale Leistung und wird über das Breitbandprogramm des Bundes für den Infrastrukturaufbau im weißen Fleck und Programme des Landes Baden-Württemberg zur Mitfinanzierung des Bundesförderprogramms sowie Backboneförderung unterstützt. Nach den Vorgaben des Bundes richtet sich der jetzige Ausbau im Ortsnetz an die nach Definition des Bundes unterversorgten Anschlüsse im sogenannten weißen Fleck.
Planungs-, Ingenieur- und Bauleistungen für den Ausbau der weißen Flecken in Gundelfingen werden durch den mitplanenden Generalübernehmer Menner Tiefbau GmbH mit Unterstützung der Nachunternehmen regioData GmbH und Saphir Group Networks AG ausgeführt.

Nach der Fertigstellung der Netzstrukturen leistet Vodafone GmbH den Netzbetrieb und wird darüber auch Kundenprodukte wie Internetdienstleistungen anbieten. Über die sogenannte Open Access-Verpflichtung steht das Netz des Zweckverbands Breitband auch anderen Anbietern offen. Als Betreiber ist Vodafone dabei verpflichtet, andere Anbieter auf das Netz aufschalten zu lassen, wenn diese das wollen. Das Glasfasernetz bleibt im Eigentum des Zweckverbands Breitband und somit der jeweiligen Mitgliedsgemeinde bzw. des Landkreises als Mitglied des Verbandes.
  

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