Hasenpest im Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald nachgewiesen

Im Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald ist Anfang August bei einem Feldhasen die sogenannte Hasenpest (Tularämie) nachgewiesen worden. Der Hase wurde in Vogtsburg-Schelingen von einem Jagdhund abgetan. Der Nachweis des Erregers Franciscella tularensis ist bei Tieren an die zuständige Veterinärbehörde und bei Menschen an die zuständige untere Gesundheitsbehörde nach Infektionsschutzgesetz (§7 IfSG) meldepflichtig.

Die Tularämie ist eine Infektion von Hasenartigen und Nagetieren, insbesondere von Feldhasen mit dem Bakterium Francisella tularensis. Diese Erkrankung ist eine Zoonose und auf den Menschen übertragbar und kann teils schwerwiegende Erkrankungen hervorrufen. Tularämie ist eine relativ seltene Zoonose. In den letzten 13 Monaten wurden jedoch sieben Krankheitsfälle beim Menschen dem Gesundheitsamt des Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald und der Stadt Freiburg gemeldet. Drei Tularämie-Kranke konnten vom Gesundheitsamt einer gemeinsamen Quelle zugeordnet werden. Die Suche nach der Infektionsquelle ist immer ein wichtiger Teil der Ermittlungen des Gesundheitsamtes.
 
Die bisher bekannt gewordenen Expositionsorte liegen bis auf eine Ausnahme in der Kaiserstuhlregion. Die Übertragung erfolgte bei Waldarbeitern, direktem Tierkontakt (Jagd) oder über Zeckenbisse. Die Infektionslage in benachbarten Landkreisen wird durch das Gesundheitsamt stetig beobachtet.
 
Das klinische Bild der Tularämie ist unspezifisch. Neben grippeähnlichen Symptomen (v. a. Fieber, Lymphknotenschwellungen, Schüttelfrost, Unwohlsein sowie Kopf- und Gliederschmerzen) kann das klinische Bild bei Tularämie sehr vielfältig sein: Lymphknotenschwellungen nahe der Eintrittspforte (Haut, Rachen, Augen), gastrointestinale Beschwerden (bei Lebensmittel) oder Befall der Lunge mit möglicherweise schweren Komplikationen.
Wenn bei der unteren Gesundheitsbehörde ein Tularämie-Fall gemeldet wird, dann wird das zuständige Veterinäramt über den Infektionsort und den möglichen Übertragungsweg informiert.

Das Veterinäramt empfiehlt folgende Verhaltensmaßregeln, um einer Infektion vorzubeugen:

  • In freier Natur gefundene verendete Feldhasen oder Wildkaninchen sollten keinesfalls berührt werden.
  • Ein direkter Kontakt mit Ausscheidungen, Blut und Organen von Wildtieren muss vermieden werden.
  • Wer ein totes Tier findet, sollte stets den jeweiligen Jagdrevierbesitzer oder die Polizei informieren.
  • Jäger sollten beim Umgang mit erlegten Feldhasen oder Wildkaninchen Mundschutz und Einmalhandschuhe tragen und sich nach der Arbeit die Hände gründlich reinigen und desinfizieren.
  • Beim Aufbrechen von Feldhasen und Wildkaninchen ist auf bedenkliche Merkmale wie Milz-, Leber- oder Lymphknotenschwellungen zu achten. Im Verdachtsfall ist ein amtlicher Tierarzt hinzuziehen.
  • Das Wildbret darf nicht als Lebensmittel verwendet werden.
  • Die Tierkörper sollten für eine weitere Untersuchung zur Verfügung gestellt, ansonsten aber fachgerecht, z. B. über eine Verwahrstelle entsorgt werden.

  

 Weiterführende Informationen zur Tularämie