Digitale Baugenehmigung
Virtuelles Bauamt Baden-Württemberg (ViBa BW)
Bauanträge ab 01.10.2024 über ViBa BW
Ab dem 01.10.2024 wird für die Einreichung von Bauanträgen im Bereich der unteren Baurechtsbehörde des Landratsamtes Breisgau-Hochschwarzwald als einziger Übermittlungsweg die Nutzung der dialoggeführten Bauprozesse über das virtuelle Bauamt vorgeschrieben. Rechtsgrundlage ist dabei § 3 Abs. 2 Verfahrensverordnung zur Landesbauordnung (LBOVVO). Ab dem 01.10.2024 ist daher die Einreichung von Bauanträgen in Papierform oder über das Portal ServiceBW unzulässig.
Unser Portal
- Digitale Baugenehmigung Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald:
https://bw.digitalebaugenehmigung.de/lk-breisgau-hochschwarzwald
Direkt zu den verfügbare Leistungen:
- Abgeschlossenheitsbescheinigung beantragen
- Abweichungen, Ausnahmen und Befreiungen beantragen
- Ausnahme von der Veränderungssperre beantragen
- Baubeginnsanzeige nach § 59 Abs. 2 LBO BW
- Baugenehmigung nach § 58 Abs. 1 LBO BW beantragen
- Bauvoranfrage nach § 57 LBO BW beantragen
- Kenntnisgabe des Abbruchs einer Anlage
- Kenntnisgabe nach § 51 LBO BW
- Teilbaugenehmigung nach § 61 LBO BW beantragen
- Vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren nach §52 LBO
- Verlängerung Baugenehmigung nach § 62 LBO beantragen
- Verlängerung Bauvorbescheid nach §§ 57 Abs. 2, 62 LBO BW beantragen
- Verlängerung Teilbaugenehmigung nach § 62 LBO beantragen