Digitale Baugenehmigung

Virtuelles Bauamt Baden-Württemberg (ViBa BW)

Bauanträge ab 01.10.2024 über ViBa BW

Ab dem 01.10.2024 wird für die Einreichung von Bauanträgen im Bereich der unteren Baurechtsbehörde des Landratsamtes Breisgau-Hochschwarzwald als einziger Übermittlungsweg die Nutzung der dialoggeführten Bauprozesse über das virtuelle Bauamt vorgeschrieben. Rechtsgrundlage ist dabei § 3 Abs. 2 Verfahrensverordnung zur Landesbauordnung (LBOVVO). Ab dem 01.10.2024 ist daher die Einreichung von Bauanträgen in Papierform oder über das Portal ServiceBW unzulässig.

  

Unser Portal

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Ich brauche Hilfe bei der Anmeldung

Ich bin eine Privatperson

Für die Antragstellung als Privatperson benötigen Sie eine BundID. Die BundID ist ein von der Bundesregierung angebotenes zentrales Konto, mit dem Sie digitale Verwaltungsleistungen in Anspruch nehmen können.
Bei der Bauantragstellung ist ein hohes Vertrauensniveau erforderlich, weswegen Sie zusätzlich einen Online-Ausweis benötigen. Diesen können Sie in ihrem örtlichen Bürgerservice beantragen und (re-)aktivieren lassen. Alternativ können Sie auch ihr ELSTER-Konto für die Anmeldung verwenden.

Ich vertrete ein Unternehmen

Für die Antragstellung als Unternehmen benötigten Sie ein Unternehmenskonto, "Mein Unternehmenskonto", MUK. Mit der zum Unternehmen zugehörigen Steuernummer können Sie ein ELSTER-Konto erstellen. Dazu erhalten Sie ein ELSTER-Zertifikat, mit dem Sie sich anmelden können.

Bitte beachten Sie, dass ein Teil der Zugangsdaten einmalig postalisch versendet wird, weswegen Sie 14 Tage Vorlaufzeit für die erste Antragstellung mit einem Unternehmenskonto einplanen sollten.

Mein Anliegen taucht in der Liste oben nicht auf

Weitere Antragsarten finden Sie in unserem Bürgerportal. Für einige Leistungen, z. B. Denkmalschutz, Erneuerbare-Wärme-Gesetz ist ein Service-BW-Konto erforderlich.

   

Tipps und Tricks für Ihre digitale Antragstellung

Nehmen Sie sich Zeit für die Vorbereitung und die Durchführung der ersten digitalen Antragstellung

Für die Antragstellung benötigen Sie Zugriff auf ein geeignetes Anmeldeverfahren. Sollten Sie noch kein entsprechendes Anmeldeverfahren nutzen, beantragen Sie sich zunächst einen solchen Zugriff. Dies erfolgt über einen Online-Dienst.
Den Zugangs-Code für Ihr Elster-Zertifikat erhalten Sie auf postalischem Weg, was bis zu 14 Tage in Anspruch nehmen kann. Für das BundID-Konto mit Authentifizierung durch den Online-Ausweis (für Privatpersonen) ist ggf. die Aktivierung der Online-Funktion auf dem Bürgerdienst notwendig.

Der digitale Bauantrag selbst wird über einen Online-Dienst beantragt. Nehmen Sie sich für die Vorbereitung der ersten Antragstellung sowie die Durchführung der Antragstellung daher ausreichend Zeit und planen Sie genügend Vorlauf ein, falls Sie sich bisher noch nicht für ein sicheres Anmeldeverfahren registriert haben.

Legen Sie fest, wer den Bauantrag über das Digitale Bauamt des Landratsamtes Breisgau-Hochschwarzwald elektronisch einreicht – nicht immer muss dies über die entwurfsverfassende Person erfolgen

An einem Bauantrag können Planverfassende, die Bauherrschaft und weitere Beteiligte gemeinsam über den Online-Dienst ViBa BW zusammenarbeiten und miteinander kommunizieren, um die Unterlagen für einen Bauantrag einzureichen.

Die Kommunikation zwischen der Baurechtsbehörde des Landratsamtes Breisgau-Hochschwarzwald und den Einreichenden ist nach erfolgter digitaler Einreichung jedoch nur in einer sog. 1:1-Beziehung möglich.
Die/der Nutzende/n, die/der den Bauantrag über ViBa-BW „einreicht“ – also diese Funktion auslöst – ist bis zum Ende der Antragsbearbeitung die alleinige Kommunikationspartnerin bzw. –partner der Baurechtsbehörde des Landratsamtes Breisgau-Hochschwarzwald.

Alle Nachrichten, die über die Online-Plattform ausgetauscht werden, können ausschließlich von diesen Nutzenden gelesen und beantwortet werden. Daher kann es je nach Einzelfall sinnvoll sein, dass die Entwurfsverfassung den Antrag selbst letztendlich nicht digital einreicht, sondern der Bauherr oder die Bauherrin.

Legen Sie Ihre Zugangsdaten für die Antragstellung bereit

Halten Sie Ihre Zugangsdaten zu Ihrem Anmeldeverfahren für die Nutzung von digitalen Bauanträgen bereit.
Falls Sie noch kein ELSTER-Zertifikat (Privatpersonen), keine BundID-Konto mit Authentifizierung durch den Online-Ausweis (Privatpersonen) und kein Unternehmenskonto mit Elster-Zertifikat – kurz MUK - (Unternehmen) haben, richten Sie sich ein entsprechendes Konto ein.
Rechnen Sie hierfür mit ca. 14 Tagen Vorlauf zu Ihrer Antragstellung, da ein Teil der Zugangsdaten auf postalischem Weg versendet wird.
Für die Beantragung einer BundID mit einem Elster-Zertifikat halten Sie Ihre 11-stellige persönliche Identifikationsnummer bereit. Sie finden diese u.a. auf Ihrem Einkommensteuerbescheid oder auf Ihrer Lohnsteuerbescheinigung.
Halten Sie für die Beantragung eines Unternehmenskontos Ihre aktuelle Steuernummer bereit. Die Steuer-ID reicht für die Beantragung nicht aus.

Prüfen Sie Ihr Elster-Zertifikat auf Aktualität

Haben sich bei Ihnen in den letzten Monaten Ihre Adressdaten geändert? Dann prüfen Sie, ob die aktuellen Daten bereits in Ihrem Elster-Konto hinterlegt sind. Ist das nicht der Fall, lassen Sie die Daten ändern. Privatpersonen wenden sich an das Einwohnermeldeamt, Unternehmen an das Finanzamt. Die Änderung nimmt ggf. mehrere Wochen in Anspruch.
Eine digitale Antragstellung ist nicht abhängig von der hinterlegten Adresse, jedoch sollten Sie die Informationen in ihrem Elster-Konto stets aktuell halten.
In Ihrem Zertifikat können Sie zusätzlich eine E-Mail-Adresse hinterlegen, die für die Kommunikation mit Ihnen genutzt werden soll. Prüfen Sie die Aktualität der hinterlegten E-Mail-Adresse und ändern Sie diese online bei Bedarf ab.

Stellen Sie für alle Beteiligten am digitalen Antragsverfahren das Vorliegen der Zugangsdaten sicher

Für alle an einem digitalen Antrag beteiligten Personen ist ein Anmeldeverfahren mit substantiellem „hohem“ Vertrauensniveau erforderlich.

In dem Bauantragsverfahren gibt es mindestens zwei Rollen, die i.d.R. durch unterschiedliche Personen wahrgenommen werden. Dies sind Entwurfsverfassende und Freizeichnende.

Ausnahmsweise, bei Vorliegen einer entsprechenden Vollmacht, können diese beiden Rollen auch von einer Person wahrgenommen werden. Die Vollmacht ist der Baurechtsbehörde vorzulegen.

Die Beteiligten des digitalen Antragsverfahrens benötigen entsprechende Zugangsdaten über ein Anmeldeverfahren mit hohem Vertrauensniveau zur Nutzung des Online-Dienstes.

Achten Sie darauf, dass Ihr Webbrowser aktuell ist

Einige Funktionalitäten im virtuellen Bauamamt setzen eine aktuelle Browser-Version voraus. Insbesondere auf Apple-Geräten funktioniert die Antragstellung nur mit der aktuellsten Version von Safari oder einem anderen Browser.

Bereiten Sie Ihre digitalen Dokumente für die Antragstellung vollständig vor

Das System leitet Sie durch die einzelnen Schritte Ihrer Antragstellung.

Sie geben die Daten in Echtzeit ein. Das bedeutet, dass das Online-Portal Ihre Daten-Eingabe speichert, sobald Sie in das nächste Eingabefeld wechseln. Gleiches gilt für den Upload von Dokumenten. Sobald dieser von Ihnen vorgenommen wurde, sind die Dokumente gespeichert, ohne die Notwendigkeit einer gesonderten Bestätigung der Speicherung durch Sie.

In jedem Schritt müssen die Daten vollständig hochgeladen werden, um den Antrag letztendlich einreichen zu können. Mit der Vollständigkeit der Dokumente lassen sich Nachforderungen vermeiden.

Bennen Sie Ihre Unterlagen sprechend

Es sind sprechende Dateinamen zu verwenden, die den Inhalt leicht erkennen lassen. Die Verwendung von gängigen oder leicht verständlichen Abkürzungen ist möglich. Verwenden Sie keine Umlaute (ö, ä, ü).

Mit der Benennung der Dateien nach den in der Tabelle aufgeführten Vorgaben, tragen Sie zu einer deutlichen Verfahrensbeschleunigung bei.

Bereiten Sie alle Dateien ausschließlich im PDF/A-Format vor

Die digitalen Dokumente müssen alle im "Portable Document Format Archivable" (PDF/A) eingereicht werden. Achten Sie daher bei der Vorbereitung Ihrer Dokumente darauf, dass diese im PDF/A-Format vorliegen. Abweichend davon vorliegende digitale Dokumente werden im PDF/A-Format nachgefordert.

Nur im PDF/A-Format vorliegende digitale Dokumente sind für die Langzeitarchivierung geeignet und gesetzlich für die elektronische Übermittlung zugelassen.

Laden Sie alle Dokumente als Einzeldateien hoch

Laden Sie die einzelnen Dokumente getrennt voneinander hoch. Auch inhaltlich in Zusammenhang stehende Dokumente laden Sie als getrennte Dateien hoch. Das erleichtert den Überblick und die Bearbeitung der Anträge.

Laden Sie alle Dokumente in Leserichtung hoch und achten Sie auf den korrekten Maßstab

Speichern Sie die Dokumente in Leserichtung ab. Das erleichtert die Bearbeitung der Dokumente. Planunterlagen können nur dann bearbeitet werden, wenn der korrekte Maßstab angegeben ist.

Schränken Sie die Bearbeitungsrechte Ihrer Dateien nicht ein

Sind die Rechte auf Ihre Dokumente für eine vollständige Bearbeitung eingeschränkt, z. B. durch ein Kennwort, wird es im Laufe der Antragsbearbeitung zu Nachforderungen von digitalen Dokumenten kommen und kann sich die Bearbeitungszeit deutlich verlängern. Geschützte Dokumente können nicht zu einer digitalen Genehmigung zusammengeführt werden.

Integrieren Sie keine Verlinkungen in Ihre digitalen Dokumente

Aus Sicherheitsgründen akzeptieren wir keine Dokumente, die auf externe Inhalte verweisen (z.B. Verlinkungen auf Internet-Adressen). Dokumente mit Hyperlinks werden von uns gelöscht und führen zu einer Nachforderung.

Vergeben Sie einen sprechenden Vorgangstitel

Standardmäßig wird von ViBa BW der Vorgangstitel mit z.B. "Baugenehmigung für die Errichtung/Änderung/Nutzungsänderung einer baulichen Anlage beantragen" vorausgefüllt. Die Bearbeitung des Antrags erleichtert sich sowohl für die Antragstellenden, als auch für die Baurechtsbehörde, wenn hier treffende Titel verwendet werden:

  • Errichtung eines Wohnhauses
  • Abbruch einer Garage
  • Nutzungsänderung einer Bäckerei in eine Schneiderei

Einreichen des digitalen Antrags

Sobald Sie ihren digitalen Antrag über die Online-Plattform einreichen, haben wir Zugriff auf Ihre Antragsdokumente und -informationen. Zuvor sehen nur Sie und die am Vorgang digital beteiligten Nutzerinnen und Nutzer Ihre Antragsdaten.

Nachreichen von Dokumenten

Öffnen Sie über den Button „Eingereichte Anträge und Anfragen“ den entsprechenden Vorgang. Über „Aktionen“ und „Nachricht verfassen“ können Sie nun mittels der Nachricht Unterlagen nachreichen.

WICHTIG: Nur der Einreicher (Absender) des Antrags kann Unterlagen zum Bauvorhaben nachreichen. War der Einreicher also z.B. der Bauherr, kann der Entwurfsverfasser keine Unterlagen nachreichen.

Hinweis: Bitte beachten Sie, dass in ViBaBW derzeit lediglich 5 Anhänge mit einer Nachricht versendet werden können. Sollten Sie mehr als 5 Dokumente nachreichen wollen, erstellen Sie weitere Nachrichten. Ein Zusammenführen von mehreren Dokumenten in eine Datei ist nicht zulässig.

Dokumente rund ums Baurecht

  

Tutorial

  

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