Wahlen

Ergebnisse der Bundestagswahl 2025

Wichtiger Hinweis zum Wahlrecht und zu den gewählten Kandidaten

Nach den Regelungen für die Bundestagswahl werden mit der Erststimme die Bewerber im Wahlkreis und mit der Zweitstimme die Landesliste einer Partei gewählt. Die Zweitstimme bestimmt, wie stark eine Partei im Bundestag vertreten ist. 
Im Gegensatz zu den vorherigen Bundestagswahlen gewinnt ein erfolgreicher Wahlkreisbewerber einer Partei einen Wahlkreissitz im Bundestag nur dann, wenn dies vom Zweitstimmenergebnis der Partei im jeweiligen Bundesland gedeckt ist.
Folglich besteht die Möglichkeit, dass ein im Wahlkreis erfolgreicher Direktkandidat (Erststimmensieger) einer Partei keinen Sitz im Bundestag erhält. Hintergrund ist das im Juni 2023 geänderte Bundeswahlrecht.
Die neuen Regelungen haben auch zur Folge, dass nach Ermittlung des vorläufigen Ergebnisses im Wahlkreis noch nicht angegeben werden kann, welcher Wahlkreisbewerber einer Partei als gewählt gelten kann. Die Sitzverteilung und die namentlich Gewählten werden erst mit Bekanntgabe des vorläufigen Ergebnisses durch die Bundeswahlleiterin festgestellt. Die Bundeswahlleiterin wird das vorläufige amtliche Wahlergebnis voraussichtlich in den frühen Morgenstunden des 24. Februars 2025 bekannt geben.

Informationen zur Sitzberechnung

    

Wahl zum 21. Deutschen Bundestag am 23. Februar 2025