Ausländerbehörde
im Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald
Änderung für ausländische Bürger aus Bad Krozingen ab 1. Januar 2025
Ab 1. Januar 2025 ist für ausländische Bürger, die in Bad Krozingen (mit Biengen, Hausen, Schlatt und Tunsel) wohnen, die Ausländerbehörde der Stadt Bad Krozingen zuständig.
Bitte wenden Sie sich ab dem 1. Januar 2025 wegen der Verlängerung Ihres Aufenthaltsdokumentes (Aufenthaltserlaubnis, Fiktionsbescheinigung, Duldung, Aufenthaltsgestattung) an die Ausländerbehörde der Stadt Bad Krozingen, Kirchstraße 9, 79189 Bad Krozingen. Sie benötigen dort einen Termin.
- Informationen: www.bad-krozingen.de/Auslaenderbehoerde
- Terminreservierung: auslaenderbehoerde@bad-krozingen.de
Die Ausländerbehörde ist derzeit nur eingeschränkt telefonisch erreichbar.
Die Ausländerbehörde ist derzeit aufgrund hoher Arbeitsbelastung und Ausfall von Personal telefonisch nur eingeschränkt erreichbar. Alle Sachbearbeiter sind in der Bearbeitung von Anträgen und Terminen eingesetzt.
- Anträge auf Erteilung/Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis übersenden Sie bitte per E-Mail an auslaenderwesen@lkbh.de
- Wenn Ihre Fiktionsbescheinigung, Duldung oder Aufenthaltsgestattung endet, senden Sie uns diese per Post rechtzeitig zur Verlängerung zu: Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald, Ausländerbehörde, Stadtstraße 2, 79104 Freiburg.
Wir sind bemüht, Ihre Anfrage und Ihren Antrag in angemessener Zeit zu bearbeiten. Danke für Ihr Verständnis.
Stand: Juni 2024
Informationen für ukrainische Staatsangehörige
Інформація для громадян України
- Вся інформація з райвідділу на тематичній сторінці www.lkbh.de/ukraine.
- Alle Informationen des Landratsamtes auf der Themenseite www.lkbh.de/ukraine.
Wichtig - Important
Die Ausländerbehörde ist nur mit Terminvereinbarung zugänglich. Bitte kommen Sie 5 Minuten vor dem Termin ins Landratsamt.
The immigration office can only be accessed with an appointment. Masks are required in the District Office for visitors. Please arrive at the immigration office at least 5 minutes before the appointment.