Vorsorge mit Vollmacht und Verfügungen
Wir alle können durch Unfall, Krankheit oder Alter in die Lage kommen, dass wir wichtigen Angelegenheiten unseres Lebens nicht mehr selbstverantwortlich regeln können.
Im Rahmen der Vorsorgeregelungen gibt es verschiedene Möglichkeiten, Vorsorge für sich treffen zu können:
Sowohl für die Vorsorgevollmacht als auch für die Patientenverfügung gilt, dass diese etwa alle zwei Jahre aktualisiert werden sollten. Zum einen ist es sinnvoll, sich regelmäßig mit der Thematik zu beschäftigen und zu überprüfen, ob die darin formulierten Wünsche weiterhin Gültigkeit haben. Zum anderen ist ein aktuelles Dokument weniger anfechtbar. Soll die Verfügung unverändert weiter Bestand haben, so ist es in der Regel ausreichend, dies mit aktuellem Datum und einer Unterschrift am Ende des jeweiligen Dokuments zu bestätigen.
Informationen, Beratung und Unterstützung in Vorsorgeangelegenheiten erhalten Sie auch bei den Betreuungsvereinen des Netzwerks Diakonie im Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald e.V. und des SKM Freiburg.