Publikationen zum Kinderschutz

Junge Menschen vor Gefahren für ihr Wohl zu schützen ist einer der zentralen Grundsätze der Kinder- und Jugendhilfe. Das Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald möchte die Akteure der Kinder- und Jugendhilfe in der Wahrnehmung dieses Schutzauftrages unterstützen. Hierzu werden in regelmäßig stattfindenden Arbeitskreisen unter Beteiligung relevanter Akteure Konzepte und Arbeitshilfen entwickelt, die mehr Handlungssicherheit im Umgang mit kindeswohlgefährdenden Situationen geben sollen.

Übersicht der Arbeitshilfen

Ehrenamt / Vereine

Kinderschutz im Ehrenamt – Handreichung für Vereine und Jugendverbände

Die ehrenamtliche Jugendarbeit schafft Räume, in denen junge Menschen sich frei entfalten können. Sie bietet die Möglichkeit, Verantwortung zu übernehmen und wichtige Kompetenzen für das Leben zu erlernen. Durch die Teilnahme an gemeinsamen Aktivitäten erfahren junge Menschen Zugehörigkeit und Gemeinschaft, was essentiell für ihre persönliche und soziale Entwicklung ist.

Damit der Verein/Verband ein sicherer Ort sein kann, an welchem Kinder und Jugendliche unterstützt und geschützt werden, braucht es Sensibilität, Wissen über Präventions- und Schutzmaßnahmen sowie Verständnis für die Bedürfnisse und Rechte junger Menschen.

Mit der vorliegenden Handreichung „Kinderschutz im Ehrenamt“ möchte das Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald ehrenamtlich tätige Personen in der Kinder- und Jugendarbeit bei der Erfüllung dieser Aufgabe unterstützen. Im Fokus steht dabei die Frage, wie das Wohl der anvertrauten Kinder und Jugendlichen geschützt werden kann. Die Handreichung dient hierbei als Orientierung bei der Entwicklung präventiver und intervenierender Maßnahmen, wenn es um (sexuelle) Gewalt, Machtmissbrauch und Übergriffe innerhalb der Organisation geht.

Arbeitshilfen und Vorlagen

Schule

Gelingender Kinderschutz an Schulen - Leitfaden für die Praxis

2. Auflage im Dezember 2024 erschienen

Der Schutz junger Menschen erfordert ein gemeinsames Handeln innerhalb einer Verantwortungsgemeinschaft. Um diesen im Schulsystem wirksam zu gestalten, braucht es Fach- und Lehrkräfte, die durch ein koordiniertes und professionelles Handeln frühzeitig Unterstützung anbieten. Der vorliegende Leitfaden "Gelingender Kinderschutz an Schulen" greift diesen Gedanken auf und stellt praxisnahe Hilfestellungen bereit, um den gesetzlich definierten Schutzauftrag im Schulsystem bestmöglich umzusetzen. 

Aufgrund des in Kraft getretenen Kinder- und Jugendstärkungsgesetzes (KJSG) wurde die erste Auflage der Schulbroschüre überarbeitet. Das KJSG legt besonderen Wert auf eine stärkere Beteiligung junger Menschen, Eltern und Familien. Innerhalb der zweiten Auflage rückt daher die Partizipation junger Menschen und Familien im Kinderschutz in den Fokus. Um einen gelingenden Praxistransfer zu ermöglichen, wurde die Broschüre durch Fallbeispiele, Erläuterungen zu Gefährdungseinschätzungsinstrumenten und Beteiligungsmethoden erweitert. Damit auch weiterführende Schulen und Berufsschulen von den Inhalten des Leitfadens profitieren können, wurde das Thema Kinderschutz auch auf das Jugendalter bezogen und mögliche Besonderheiten für diese Altersgruppe herausgearbeitet.

Arbeitshilfen und Vorlagen

Offene Kinder- und Jugendarbeit

Gelingender Kinderschutz und Krisenintervention in der Offenen Kinder- und Jugendarbeit

Für Fachkräfte der Kinder- und Jugendhilfe wird der Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung in § 8a Absatz 4 Sozialgesetzbuch VIII definiert und bezieht sich auf alle junge Menschen bis zum 18. Lebensjahr. Darin finden sich vom Gesetzgeber festgelegte Verfahrensschritte, die bei Anhaltspunkten einer möglichen Kindeswohlgefährdung umgesetzt werden müssen. In der Umsetzung dieses Schutzauftrages zeigen sich in den einzelnen Tätigkeitsfeldern der Kinder- und Jugendhilfe strukturelle Unterschiede. So wird deutlich, dass sich die Offene Kinder- und Jugendarbeit von anderen, stärker institutionalisierten Einrichtungen, unterscheidet. Die Broschüre "Gelingender Kinderschutz und Krisenintervention in der Offenen Kinder- und Jugendarbeit" setzt hier an und zeigt Möglichkeiten des fachlichen Umgangs mit möglichen Kindeswohlgefährdungen im Kontext der Offenen Kinder- und Jugendarbeit. Zudem wird  das Thema "Jugendliche in Krisen" beleuchtet und thematisiert. 
Die Broschüre wurde in Zusammenarbeit mit Fachkräften der Offenen Kinder- und Jugendarbeit, Trägervertretenden sowie Fachkräften des Jugendamtes Breisgau-Hochschwarzwald erarbeitet. Sie soll Fachkräften und Trägern Handlungssicherheit in den komplexen Fragestellungen des Kinderschutzes geben. 

Arbeitshilfen und Vorlagen

Kindertageseinrichtungen

Der Schutz von Kindern vor Gefährdungen gehört zu den gesetzlichen Pflichten der Kindertageseinrichtungen. Fachkräfte in Krippen, Kindergärten und Horten begleiten, betreuen und bilden die ihnen anvertrauten Kinder meist über einen langen Zeitraum hinweg.Wenn das Wohl des Kindes gefährdet ist, dann sind sie oft die erste Person/Institution die dies frühzeitig wahrnimmt. Es ist wichtig, diese Signale zu (er)kennen und im Sinne des Kinderschutzes kompetent darauf reagieren zu können.
Für einen umfassenden Kinderschutz gibt der Gesetzgeber zwei Blickrichtungen vor:

  • Gefährdungen des Kindeswohls, die von Personen außerhalb der Einrichtung (aus dem familiären/häuslichen Bereich des Kindes) ausgehen (§ 8a SGB VIII).
  • Kindeswohlgefährdende Ereignisse und Entwicklungen die das Kindeswohl in der Einrichtung (durch Betreuungspersonen und andere Kinder) beeinträchtigen können (§ 45/§ 47 SGB VIII).

Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung

§ 8a Absatz 4 SGB VIII »Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung« regelt verbindliche Verfahrensschritte, die bei Anhaltspunkten einer möglichen Kindeswohlgefährdung von Fachkräften umgesetzt werden müssen. Der hier beschriebene Schutzauftrag ist immer dann anzuwenden, wenn die Gefährdung von Personen, die dem häuslichen und familiären Umfeld des Kindes zuzuordnen sind, ausgeht (z.B. durch die Eltern).

Um Fachkräfte bei der Umsetzung des Schutzauftrages zu unterstützen wurde im Rahmen einer Arbeitsgruppe die Broschüre "Gelingender Kinderschutz in Kindertageseinrichtungen - Leitfaden zum Vorgehen bei Verdacht auf eine Kindeswohlgefährdung nach § 8a SGB VIII" entwickelt.

Arbeitshilfen und Vorlagen

Gewalt-Schutzkonzepte nach § 45 SGB VIII

Nachdem in den letzten Jahren der Fokus auf mögliche Kindeswohlgefährdungen im familiär-häuslichen Bereich gelegt wurde, wird zunehmend der Schutz vor Gefahren innerhalb von Einrichtungen und der damit einhergehenden Entwicklung von Gewalt-Schutzkonzepten in den Blick genommen. Durch das Inkrafttreten des Kinder- und Jugendstärkungsgesetz im Jahr 2021 wurde die Erarbeitung und Umsetzung eines einrichtungsinternen Konzepts zum Schutz vor Gewalt  explizit als Voraussetzung für die Erteilung einer Betriebserlaubnis nach § 45 SGB VIII festgeschrieben.

Das Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald möchte mit dem vorliegenden "Leitfaden zur Erstellung eines einrichtungsinternen Gewalt-Schutzkonzeptes nach § 45 SGB VIII"  Träger, Leitungen und pädagogische Fachkräfte von Kindertageseinrichtungen im Landkreis unterstützen. Der Leitfaden dient als Orientierung bei der Erstellung eines einrichtungsinternen Gewalt-Schutzkonzeptes, wenn es um Grenzverletzungen innerhalb der eigenen Institution geht.

Arbeitshilfen und Vorlagen

Sexuelle Übergriffe unter Kindern in Kindertageseinrichtungen

Sexuelle Übergriffe unter Kindern sind kein neues Thema, jedoch blieben diese in der Vergangenheit   teilweise unbemerkt bzw. wurden nicht ausreichend problematisiert. In den letzten Jahren hat sich zu diesem Thema ein Praxisdiskurs entwickelt. Im Fokus dabei stehen wirksame und angemessene pädagogische Reaktionen auf sexualisierte Verhaltensweisen von Kindern im Kontext von Institutionen.
Kinder, die von sexuell übergriffigem Verhalten betroffen sind, haben das Recht auf Schutz und Hilfe. Im institutionellen Bereich kann dies durch pädagogisch angemessenes Verhalten und gegebenenfalls durch das Hinzuziehen einer spezialisierten Beratungsstelle erfolgen.

Sexuelle Übergriffe zu erkennen und wirksam einschreiten - genau hier möchte die "Orientierungshilfe zum Umgang mit sexuellen Übergriffen unter Kindern in Kindertageseinrichtungen" anknüpfen und Fachkräften aus Kindertageseinrichtungen Impulse und Leitlinien zum Umgang mit diesem Thema geben.

Kindertagespflege

Der Schutz von Kindern vor Gefährdungen gehört zu den gesetzlichen Pflichten der Kindertagespflege. § 8a Abs. 4 und 5 SGB VIII legen ein verbindliches Verfahren für Kindertagespflegepersonen fest, welches bei gewichtigen Anhaltspunkten einer Kindeswohlgefährdung umzusetzen ist.

Um Tagesmütter und Tagesväter bei der Umsetzung des Schutzauftrages zu unterstützen wurde das Konzept "Kinderschutz in der Kindertagespflege- Verfahrensablauf und Handlungsleitlinien" erstellt. Das Konzept wird mit Arbeitshilfen für die Praxis ergänzt und steht zum Download zur Verfügung.

Arbeitshilfen und Vorlagen

Beratungstätigkeit ieF

Wirksamer Kinderschutz kann nur gelingen, wenn alle Kontaktpersonen junger Menschen ihre Handlungsmöglichkeiten kennen und diese verantwortungsvoll wahrnehmen. Liegen im Einzelfall Anhaltspunkte dafür vor, dass ein junger Mensch durch körperliche/psychische Gewalt, sexuellen Missbrauch oder Vernachlässigung gefährdet sein könnte, ist ein fachlich qualifiziertes und professionelles Vorgehen erforderlich. Hierzu gehört unter anderem die Beratung mit einer insoweit erfahrenen Fachkraft.

Da der Gesetzgeber nur begrenzt Vorgaben zur konkreten Ausgestaltung der Beratung und Qualifizierung insoweit erfahrener Fachkräfte macht, hat sich der Arbeitskreis „insoweit erfahrene Fachkräfte“ mit diesen Fragestellungen auseinandergesetzt und hierzu eine "Orientierungshilfe zur Beratungstätigkeit insoweit erfahrener Fachkräfte im Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald" erarbeitet. Ziel ist es, auf Basis praktischer Erfahrungen und bereits entwickelten Arbeitshilfen, Eckpunkte für die Beratungstätigkeit insoweit erfahrener Fachkräfte des Landkreises Breisgau- Hochschwarzwald zur Verfügung zu stellen und den Trägern, die eigene insoweit erfahrene Fachkräfte bereitstellen, Orientierung in der Beratungstätigkeit zu geben.          

Schulterschluss: Kooperation von Jugend- und Suchthilfe

Das Projekt „Schulterschluss“ hat zum Ziel, die Kooperation der Jugend- und Suchthilfe weiterzuentwickeln und das gemeinsame Handeln beider Hilfesysteme nachhaltig zu stärken. Damit sollen Kinder suchtkranker Eltern frühzeitig Hilfe und Unterstützung erhalten.Der Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald hat sich hierzu gemeinsam mit dem Suchthilfesystem und den freien Trägern der Jugendhilfe bereits im Jahr 2018 auf den Weg gemacht. Zentraler Projektinhalt waren gemeinsame Schulungen zu sucht- und kinderschutzrelevanten Themen.Im weiteren Projektverlauf wurden in einer Arbeitsgruppe Qualitätsstandards zur Kooperation der Jugend- und Suchthilfe erarbeitet und implementiert. Sie zeigen Möglichkeiten des gemeinsamen fachlichen Handelns der Akteure und Akteurinnen verschiedener Arbeitsfelder auf. Ziel dabei ist es, die Zusammenarbeit der Jugend- und Suchthilfe im Landkreis gemeinsam auszugestalten und auszurichten.Ergänzt werden die Qualitätsstandards durch ein Begleitheft, welches konkrete Praxishilfen und Hintergrundwissen zu verschiedenen Themen für die Akteure und Akteurinnen der Jugend- und Suchthilfe zur Verfügung stellt.

  

#Beratung und Schule: "Kinderschutz und Gespräche im Gefährdungskontext"

Podcastreihe der PH Freiburg für angehende Lehrkräfte

Zwei Mitarbeiterinnen des Jugendamtes Breisgau Hochschwarzwald im Gespräch mit dem Campusradio der PH Freiburg zum gesetzlichen Schutzauftrag von Lehrkräften. Welche Schritte müssen Lehrkräfte bei Anhaltspunkten für eine mögliche Kindeswohlgefährdung gehen? Welche Unterstützungsmöglichkeiten gibt es und welche zentrale Bedeutung hat die Zusammenarbeit mit Eltern im Rahmen von Gefährdungskontexten? Alle Antworten gibt es im Podcast.