Rückkehr des Wolfs in den Schwarzwald

  

Titelblatt der Broschüre mit weidenden Schafen hinter einem Zaun.
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Nachdem sich auch im Südschwarzwald ein Wolfsrüde dauerhaft angesiedelt hat, hat das Umweltministerium Baden-Württemberg ein einheitliches und klar umrissenes „Fördergebiet Wolfsprävention Schwarzwald“ mit einer  Größe von etwa 8.800 km² ausgewiesen.

Innerhalb dieses Fördergebietes  besteht für Nutztierhalter und - halterinnen auf Grundlage der Landschaftspflegerichtlinie (LPR) nun die Möglichkeit, Anträge zur Förderung von Maßnahmen zum  Herdenschutz als  Prävention vor Wolfsübergriffen  zu stellen.


  

Hinweise zum Umgang mit dem Wolf

Grundsätzlich stellen Wölfe keine Gefahr für den Menschen dar. Wölfe kommen nur in sehr geringen Dichten vor und vermeiden als vorsichtige Tiere gewöhnlich eine direkte Begegnung mit Menschen. Da sie Menschen bereits über große Distanzen wahrnehmen, ist eine Begegnung zwischen Mensch und Wolf daher auch in Wolfsgebieten eine Seltenheit.

Jungwölfe sind auch dem Menschen gegenüber teilweise neugierig und weniger vorsichtig. Zum normalen Verhalten von Wölfen gehört, dass sie sich ebenso wie Füchse, Dachse, Wildschweine und andere Wildtiere auch gelegentlich Siedlungen nähern. Auch das Queren einer Siedlung vor allem in den Nachtstunden ist nicht ungewöhnlich.

Falls es dennoch zu einer Begegnung zwischen Mensch und Wolf kommt, gilt wie bei anderen Wildtieren:

  • begegnen Sie ihnen mit Respekt
  • halten Sie Abstand
  • gehen Sie nie auf die Tiere zu und bedrängen Sie diese nicht

In der Regel ziehen sich Wölfe beim Anblick des Menschen zurück. Bei vielen dokumentierten Begegnungen, bei denen der Wolf einen vertrauten Eindruck machte, befanden sich die beobachtenden Menschen innerhalb von Fahrzeugen. Dass Wölfe vor Fahrzeugen oder auch vor Reitern oft wenig Scheu zeigen, haben sie mit vielen anderen Säugetierarten gemeinsam. Dies ist daher keine ungewöhnliche oder besorgniserregende Verhaltensweise.

Auf der Internetseite des Umweltministeriums finden Sie weitere Verhaltenshinweise.
 

Förderung von Schutzmaßnahmen für Tierhalter

Nachdem sich ein Wolfsrüde im Südschwarzwald dauerhaft angesiedelt hat, hat das Umweltministerium Baden-Württemberg ein einheitliches und klar umrissenes „Fördergebiet Wolfsprävention Schwarzwald“ mit einer  Größe von etwa 8.800 km² ausgewiesen (vgl. Übersichtskarte).

Wichtig ist nun, insbesondere Schafe, Ziegen und Gehegewild  im Wolfspräventionsgebiet möglichst zeinah umfassend und ausreichend zu schützen, damit der Wolf nicht lernt, dass – unzureichend geschützte - Nutztiere eine leichte Beute sind.

Das Umweltministerium unterstützt daher betroffene Nutztierhalter und  -halterinnen und übernimmt beispielsweise bis zu 100  % der Kosten zur Anschaffung und  Installation von Material  für den wolfsabweisenden Herdenschutz. Eine weitere Fördermöglichkeit  besteht auch zum Schutz unter einjähriger Kälber oder Fohlen zur Aufrüstung sog.  Abkalbeweiden  oder Abfohlenweiden.

Innerhalb des neu hinzugekommenen Wolfspräventionsgebietes (Südschwarzwald) wird es eine Übergangsfrist von einem Jahr geben.  Innerhalb dieses Jahres haben die betroffenen  Tierhalterinnen und  -halter  Zeit, ihre  Weiden mit einem wolfsabweisenden Grundschutz zu sichern. Bis zum Ablauf dieser Frist werden von einem Wolf gerissene Nutztiere  auch ohne das Vorhandensein eines wolfsabweisenden Grundschutzes unbürokratisch entschädigt.

Auch nach dem 31.07.2021 können im Fördergebiet Wolfsprävention Schwarzwald Anträge zur Förderung von wolfsabweisendem Herdenschutz gestellt werden. Weitere Informationen finden Sie auf der Seite des Umweltminiseriums BW, www.um.baden-wuerttemberg.de/wolf.

Weitere Informationen zum Wolfsmanagement im Land sowie zu konkrete Fördermöglichkeiten für Nutztierhalter:

Meldung bei Sichtung eines Wolfs

Ansprechpartner

Zuständig  für Fachfragen zur Wolfsprävention ist die Forstliche Versuchsanstalt Baden-Württemberg (FVA). Direkte Ansprechpartner bei der FVA für alle fachlichen  Fragen zum Wolf  sind:     

Fachbereich Naturschutz (Untere Naturschutzbehörde) im Landratsamt

Bei Fragen zur Bewilligung, Auszahlung und Abrechnung der Förderanträge und Zuwendungen für Herdenschutzmaßnahmen:

Formulare

Auch nach dem 31.07.2021 können im Fördergebiet Wolfsprävention Schwarzwald Anträge zur Förderung von wolfsabweisendem Herdenschutz gestellt werden. Weitere Informationen finden Sie auf der Seite des Umweltministeriums BW, www.um.baden-wuerttemberg.de/wolf.