Dateiformate
Elektronische Bauvorlagen sind in archivfähigem Portable Document Format (pdf/A) zu übermitteln (§ 3 Abs. 3 Satz 1 LBOVVO). Andere Dateiformate sind nicht zulässig.
Bitte beachten Sie, dass die Dateigröße pro Datei für das Hochladen von Dokumenten von Seiten service-bw derzeit auf 20 MB pro Datei beschränkt ist. Falls Sie größere Dateien hochladen müssen, bitten wir Sie, diese vorab aufzuteilen, oder sich mit der Baurechtsbehörde in Verbindung zu setzten.
Vorgegebene Dateistruktur
Die im folgenden Merkblatt „Dateistrukturen bei Einreichung von Bauvorlagen in elektronischer Form“ aufgeführten Vorgaben für die Dateistrukturen sind verbindlich, § 3 Abs. 3 Satz 2 LBOVVO. Anders benannte Bauvorlagen sind mangelhaft im Sinne von § 54 Abs. 1 LBO.
- Jedes Schriftstück ist als ein PDF einzureichen, auch mehrseitige Schriftstücke.
- Eine Bündelung mehrerer Schriftstücke in einem Multi-PDF ist nicht zulässig.
- Jeder Plan ist als einzelnes PDF einzureichen, digitale Planmappen/Planhefte dürfen nicht als Multi-PDF eingereicht werden. Dabei ist unter „Schriftstück“ ein Textdokument zu verstehen (also klassischer Schriftverkehr und Formulare), unter „Plan“ jede Art von zeichnerischer Bauvorlage.
- Die Dokumente sind entsprechend der in der Tabelle aufgeführten Vorgaben zu benennen. Dabei ist folgender Grundsatz einzuhalten:
[Ordnungszahl]_[Bezeichnung]_[Jahr]_[Monat]_[Tag]_[Ort]_[Straße]_[HNr].pdf
- Merkblatt "Dateistrukturen" herunterladen (247 KB)
Übermittlungswege
Für die Übermittlung der Bauvorlagen sind die dialoggeführten Prozesse über das Serviceportal des Landes Baden‐Württemberg www.service‐bw.de zu nutzen, die auch über die u. g. Links erreichbar sind (§ 3 Abs. 3 Satz 2 LBOVVO). Service‐BW ist ein Angebot des Landes Baden‐Württemberg. Das Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald hat auf die Ausgestaltung des Antragsdialogs keinen Einfluss.
Nicht zulässige Übermittlungswege führen zu keiner wirksamen Antragsstellung, die Daten werden gelöscht bzw. die Datenträger werden vernichtet.
Gewerbepark Breisgau