Kinderschutz und Frühe Hilfen in Kreistag und Jugendhilfeausschuss

2014

Thema Gremium Informationen/Umsetzung
Kreisanalyse zu Entwicklungen und Rahmenbedingungen der Inanspruchnahme erzieherischer Hilfen JHA Analyse/Beschlussvorschlag (38 KB)

   

2013

Thema Gremium Informationen/Umsetzung
Frühe Hilfen, Zwischenbericht JHA Bericht (121 KB)

   

2011

Thema Gremium Informationen/Umsetzung
Beschluss, das Konzept „Frühe Hilfen“ im Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald umzusetzen und die dafür erforderlichen Stellen in den Haushalt 2012 einzustellen. Kreistag Beschlussvorlage (82 KB)
Frühe Hilfen, Konzept und Personalstellen JHA Internetseite Frühe Hilfen
Frühe Hilfen und Kinderschutz im Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald
Konzept (245 KB)
JHA Internetseite Baby im Blick
Neukonstituierung eines Arbeitskreises „Prävention“ u.a. mit Hinweis auf die erarbeitete Handreichung Prävention;
Beschlussvorlage (2,8 MB)


Erzieherischer Kinder- und Jugendschutz, Medienpädagogik
Informationsvorlage (28 KB)
JHA Internetseiten Prävention

Handreichung zur Prävention


Prävention: Medienkompetenz

  

2008

Thema Gremium Informationen/Umsetzung
Beschluss zur Umsetzung des Konzepts "Kinder willkommen im Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald" (KiWi)
Beschlussvorlage (123 KB)
Kreistag Internetseite KiWi
Entwicklung und Veränderungen in der Jugendhilfe; Konzept "KiWi", Umsetzung Landesprogramm "Stärke"
Konzept "Kinder willkommen" (41 KB)
JHA Internetseite Stärke

  

2007

Thema Gremium Informationen/Umsetzung
Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung nach den §§ 8a, 72a SGB VIII - Umsetzung im Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald JHA Informationsvorlage (34 KB)

  

Verfahrensstandards des Jugendamts in Kinderschutzverfahren

  • Verfahrensstandards bei Meldungen von Kindeswohlgefährdung im Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald
  • Eingangsbogen bei Mitteilungen von Kindeswohlgefährdung durch Träger
  • Eingangsbogen bei Mitteilung von Kindeswohlgefährdung
  • Erstkontaktbogen nach Eingang einer Gefährdungsmitteilung
  • Bewertungsbogen
  • Folgekontaktbogen
  • Handlungsleitfaden bei Verdacht auf sexuellen Missbrauch

Erklärungen zu den Begrifflichkeiten

Kinderschutzverfahren
Alle Meldungen zu Kindeswohlgefährdung werden standardisiert, wie gesetzlich vorgeschrieben, bearbeitet und bewertet. Diese werden innerhalb kurzer Zeit (max. 4 Stunden) im Team mit mindestens 3 Fachkräften und einer Leitungskraft bewertet. Es werden die nächsten Handlungsschritte festgelegt.

Inobhutnahme
In Obhut genommen werden Kinder/Jugendliche, wenn eine Kindeswohlgefährdung nicht anders abgewendet werden kann oder Kinder und Jugendliche selbst darum bitten
Wenn die Eltern (Sorgeberechtigten) mit der Inobhutnahme nicht einverstanden sind, ist unverzüglich eine familiengerichtliche Entscheidung herbeizuführen, die die Inobhutnahme entweder legitimiert oder die Herausgabe an die Eltern anordnet.

Anrufung des Familiengerichtes nach § 1666 BGB (Sorgerechtsentzug)
Familiengerichtliche Maßnahmen nach § 1666 BGB müssen dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit entsprechen. Das heißt, der Gefährdung kann nicht durch mildere Mittel z. B. ambulante Hilfen zur Erziehung, abgeholfen werden. Wenn Eltern kooperativ und mitwirkungsbereit sind wird das Gericht i. d. R. darauf hinwirken, dass die Eltern öffentliche Hilfen in Anspruch nehmen. Das Elternrecht ist hierbei ein hohes Gut.

Pressemitteilungen des Landratsamtes