Kinderschutz und Frühe Hilfen in Kreistag und Jugendhilfeausschuss
2014
Thema | Gremium | Informationen/Umsetzung |
Kreisanalyse zu Entwicklungen und Rahmenbedingungen der Inanspruchnahme erzieherischer Hilfen | JHA | Analyse/Beschlussvorschlag (38 KB) |
2013
Thema | Gremium | Informationen/Umsetzung |
Frühe Hilfen, Zwischenbericht | JHA | Bericht (121 KB) |
2011
Thema | Gremium | Informationen/Umsetzung |
Beschluss, das Konzept „Frühe Hilfen“ im Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald umzusetzen und die dafür erforderlichen Stellen in den Haushalt 2012 einzustellen. | Kreistag | Beschlussvorlage (82 KB) |
Frühe Hilfen, Konzept und Personalstellen | JHA | Internetseite Frühe Hilfen |
Frühe Hilfen und Kinderschutz im Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald Konzept (245 KB) |
JHA | Internetseite Baby im Blick |
Neukonstituierung eines Arbeitskreises „Prävention“ u.a. mit Hinweis auf die erarbeitete Handreichung Prävention; Beschlussvorlage (2,8 MB) Erzieherischer Kinder- und Jugendschutz, Medienpädagogik Informationsvorlage (28 KB) |
JHA | Internetseiten Prävention Handreichung zur Prävention Prävention: Medienkompetenz |
2008
Thema | Gremium | Informationen/Umsetzung |
Beschluss zur Umsetzung des Konzepts "Kinder willkommen im Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald" (KiWi) Beschlussvorlage (123 KB) |
Kreistag | Internetseite KiWi |
Entwicklung und Veränderungen in der Jugendhilfe; Konzept "KiWi", Umsetzung Landesprogramm "Stärke" Konzept "Kinder willkommen" (41 KB) |
JHA | Internetseite Stärke |
2007
Thema | Gremium | Informationen/Umsetzung |
Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung nach den §§ 8a, 72a SGB VIII - Umsetzung im Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald | JHA | Informationsvorlage (34 KB) |
Verfahrensstandards des Jugendamts in Kinderschutzverfahren
- Verfahrensstandards bei Meldungen von Kindeswohlgefährdung im Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald
- Eingangsbogen bei Mitteilungen von Kindeswohlgefährdung durch Träger
- Eingangsbogen bei Mitteilung von Kindeswohlgefährdung
- Erstkontaktbogen nach Eingang einer Gefährdungsmitteilung
- Bewertungsbogen
- Folgekontaktbogen
- Handlungsleitfaden bei Verdacht auf sexuellen Missbrauch
Erklärungen zu den Begrifflichkeiten
Kinderschutzverfahren
Alle Meldungen zu Kindeswohlgefährdung werden standardisiert, wie gesetzlich vorgeschrieben, bearbeitet und bewertet. Diese werden innerhalb kurzer Zeit (max. 4 Stunden) im Team mit mindestens 3 Fachkräften und einer Leitungskraft bewertet. Es werden die nächsten Handlungsschritte festgelegt.
Inobhutnahme
In Obhut genommen werden Kinder/Jugendliche, wenn eine Kindeswohlgefährdung nicht anders abgewendet werden kann oder Kinder und Jugendliche selbst darum bitten
Wenn die Eltern (Sorgeberechtigten) mit der Inobhutnahme nicht einverstanden sind, ist unverzüglich eine familiengerichtliche Entscheidung herbeizuführen, die die Inobhutnahme entweder legitimiert oder die Herausgabe an die Eltern anordnet.
Anrufung des Familiengerichtes nach § 1666 BGB (Sorgerechtsentzug)
Familiengerichtliche Maßnahmen nach § 1666 BGB müssen dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit entsprechen. Das heißt, der Gefährdung kann nicht durch mildere Mittel z. B. ambulante Hilfen zur Erziehung, abgeholfen werden. Wenn Eltern kooperativ und mitwirkungsbereit sind wird das Gericht i. d. R. darauf hinwirken, dass die Eltern öffentliche Hilfen in Anspruch nehmen. Das Elternrecht ist hierbei ein hohes Gut.
Pressemitteilungen des Landratsamtes
- Akteneinsicht für den Kreistag in Sachen Lenzkirch (23.01.2015)
- Stellungnahme zum Tod eines Kindes in Lenzkirch (05.02.2015)