Sperrmüll
Zukünftig getrennte Sammlung von Holzsperrmüll und Restsperrmüll
Ab März 2024 wird der Sperrmüll getrennt als Holzsperrmüll und Restsperrmüll gesammelt. Alle Informationen finden Sie im Merkblatt "getrennte Sperrmüllabfuhr" (309 KB).
Service: Sperrmülldaten online abfragen
Neben der Online-Bestellung der Sperrmüllabfuhr können dort im "persönlichen Sperrmüllkonto" jederzeit folgende Informationen eingesehen werden:
- die bisherigen Abholungen
- die Zahl der noch verfügbaren Abholungen
- die aktuell geplanten Abholtermine
- die bei der ALB hinterlegten Kontaktdaten
Verwenden Sie zur Anmeldung einfach die bekannten Daten: Straße, Postleitzahl und Rechnungsnummer.
Zum Sperrmüll zählen Haushaltsgegenstände, die folgende Voraussetzungen erfüllen:
- nicht zerkleinerbar und zu groß für die Restmülltonne
- kein Elektrogerät
- bestehen nicht hauptsächlich aus Metall oder Papier
- kein Bau- oder Renovierungsabfall, wie zum Beispiel Bodenbeläge, Fenster, Rollläden, Jalousien, Türen, Span- und Rigipsplatten, Heraklitverkleidungen, Sanitärkeramik
- Sperrmüll oder nicht? Die Antwort hier im Abfall-ABC (856 KB)
Vom Sperrmüll ausgeschlossene Gegenstände können gebührenpflichtig im RAZ Breisgau und RAZ Hochschwarzwald entsorgt werden.