Abmeldung eines Fahrzeugs
Beschreibung
Ein Fahrzeug soll abgemeldet/außer Betrieb gesetzt werden.
Benötigte Unterlagen
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
- beide Fahrzeugkennzeichen bzw. das Fahrzeugkennzeichen bei Krafträdern und Anhängern
- bei Verschrottung: Verwertungsnachweis im Original
Wichtige Informationen
Bei der Außerbetriebsetzung Ihres Fahrzeugs wird das Hauptzollamt und Ihre letzte Versicherung von uns verständigt. Das Datum der Außerbetriebsetzung wird auf der Rückseite Ihrer Zulassungsbescheinigung Teil I / Fahrzeugschein vermerkt.
Durch eine Außerbetriebsetzung verlieren Sie Ihre Kennzeichenkombination. Das können Sie vermeiden durch eine gleichzeitige fahrzeugbezogene und befristete Kennzeichenreservierung (§ 14 Abs. 1 Satz 3 FZV). Das bisherige Kennzeichen kann auf Anfrage für 12 Monate für eine eventuelle Wiederzulassung Ihres Fahrzeugs auf Ihren Namen reserviert werden. Sie können das bisherige Kennzeichen auch für 6 Monate für ein neues Fahrzeug reservieren (Gebühr 10,20 Euro).
Sofern die Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) oder die Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) in Verlust geraten ist, setzen Sie sich bitte vorab mit der Zulassungsbehörde unter der Rufnummer 0761 2187-6333 in Verbindung.
Rechtsgrundlage | § 16 FZV |
Kosten | ab 15,90 Euro |
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