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Der Zweckverband

Zur Koordination und Umsetzung des landkreisweiten Breitbandausbaus wurde der Zweckverband Breitband Breisgau-Hochschwarzwald (ZVBBH) von 40 Städten und Gemeinden sowie dem Landkreis gegründet.

Der Kreistag hat im Juli 2017 einstimmig die Gründung des Zweckverbands Breitband Breisgau-Hochschwarzwald und den Beitritt des Landkreises in den Zweckverband beschlossen. Die Satzung des Zweckverbands Breitband Breisgau-Hochschwarzwald wurde am 19.12.2017 von den 41 Mitgliedern unterzeichnet. Zum Geschäftsführer wurde Alexander Schmid bestellt. Verbandsvorsitzender ist seit 1. März 2024 Landrat Dr. Christian Ante.
  

Organe und Struktur

Die Organe des Zweckverbands Breitband sind der Verbandsvorsitzende, der beschließende Ausschuss und die Verbandsversammlung.

Der Vorsitzende des Zweckverbandes ist Landrat Dr. Christian Ante. Seine Stellvertreter sind Oliver Rein, Bürgermeister der Stadt Breisach am Rhein, sowie Josef Matt, Bürgermeister der Gemeinde Friedenweiler.

Die Verbandsversammlung besteht aus den Mitgliedern:

Au, Auggen, Bollschweil, Bötzingen, Breisach am Rhein, Breitnau, Buchenbach, Ebringen, Ehrenkirchen, Eisenbach (Hochschwarzwald), Eschbach, Feldberg (Schwarzwald), Friedenweiler, Glottertal, Gottenheim, Gundelfingen, Hartheim am Rhein, Heitersheim, Heuweiler, Hinterzarten, Horben, Ihringen, Kirchzarten, Lenzkirch, Löffingen, March, Merdingen, Merzhausen, Müllheim, Neuenburg am Rhein, Oberried, Pfaffenweiler, Schallstadt, St. Märgen, St. Peter, Stegen, Titisee-Neustadt, Umkirch, Vogtsburg am Kaiserstuhl, Wittnau, Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald

Aufgaben

Aufgabe des Verbandes ist der Aufbau von Glasfasernetzen für die Sicherstellung und Verbesserung der Breitbandversorgung im Verbandsgebiet. Er plant, baut, unterhält und verwaltet die dazu erforderliche passive Infrastruktur und die dazugehörigen Anlagen. Die passive Infrastruktur besteht aus dem Backbone-Netz und den Ortsnetzen.
Jedes Mitglied des Zweckverbands Breitband bestimmt über die Geschwindigkeit des Ausbaus im Netz. Die Gemeinden im Ortsnetz, der Landkreis das Backbone-Netz zum jeweiligen Ortsnetz.

Laufende Arbeiten

  • Planung kommunaler Verteilernetze
  • Planung Backbone und Netzkopplungen
  • Beginn projektbezogene Genehmigungs- und Ausführungsplanung von Ortsnetzteilbereichen und Backbone-Abschnitten
  • Koordination Mitverlegungen: Um einen ökonomisch vertretbaren Breitbandausbau zu gewährleisten, werden Mitverlegungen bei Baumaßnahmen wie z.B. Straßensanierung, Verlegung einer Wasserleitung, etc. genutzt. Dies ermöglicht eine schnelle Anbindung und schafft - in Vorbereitung für spätere Ausbauvorhaben - wichtige Verbindungen und Grundlagen
  • Fördermittelakquise
  • Ausschreibung Netzbetrieb

Politische Vorgabe der Ausbaumodelle

Als politische Vorgabe der Digitalen Agenda hat die Bundesregierung die Erreichung einer flächendeckenden Breitbandversorgung im Gigabitbereich bis 2030 festgelegt. Das bedeutet, dass die Digitale Strategie 2030 der Bundesregierung vorsieht bis zum Jahr 2030 gigabitfähige Netze (Geschwindigkeit im Gbit/s-Bereich im Down-/Upload, zuverlässige echtzeitfähige Übertragungen und sichere Internetdienste in hoher Qualität) verfügbar zu machen.
 
Als Gesetzgeber hat der Bund seine Aufgabe für Dienstleistungen im Bereich Telekommunikation an private Firmen übertragen. Eine Ausbauverpflichtung für die Firmen wurde von Seiten des Bundes damit nicht verknüpft. Im Ergebnis unterliegt der Ausbau rein den marktwirtschaftlichen Belangen. Eine flächendeckende Versorgung des Landkreises Breisgau-Hochschwarzwald mit schnellem Internet ist über den Markt nicht gegeben. Während städtische Bereiche einen guten Zugang zu schnellem Internet haben, besteht im ländlichen Raum oft nur eine unzureichende Anbindung.

Diese ungleiche Aufteilung ist insbesondere auf die geringe Siedlungsdichte sowie die vielfältigen topografischen Gegebenheiten und den damit verbundenen Ausbaukosten zurückzuführen. Ausgleich schafft hier der Zweckverband Breitband Breisgau-Hochschwarzwald mit Unterstützung der Förderprogramme von Bund und Land. Im Betreiber-Modell errichtet der Zweckverband Breitband für seine Mitgliedsgemeinden ein eigenes Glasfasernetz. Den Betrieb des kommunalen Netzes leistet ein durch vorherige Ausschreibung gewähltes Unternehmen. Es bietet auf dem Netz zugleich Kundenprodukte an. Parallel steht das Netz anderen Anbietern über open access für die Nutzung zur Verfügung. Andere Anbieter können darüber bei Interesse Glasfaserprodukte bereitstellen.

Modelle

  • Wirtschaftlichkeitslücken-Modell (Deckungslücken-Modell)
    Ein Telekommunikationsunternehmen bekommt einen Zuschuss zur Errichtung der Breitbandinfrastruktur. Das Telekommunikationsunternehmen ist zugleich auch Betreiber des Netzes. Hiermit sollen die "Lücken gedeckt" werden, die für einen Betreiber sonst nicht wirtschaftlich ausbaubar sind.

  • Betreiber-Modell
    Die öffentliche Hand (z.B. Kommunen, Landkreise) bauen die passive Breitbandinfrastruktur selbst und verpachten diese an einen Netzbetreiber. Unter 'passiver Infrastruktur' werden alle Bereiche eines Netzwerks verstanden, die ohne eigene Stromversorgung auskommen. Hierzu gehören u.a. Kabelkanäle, Leerrohre, Verteilergestelle, etc.

Netzbetrieb

Der Zweckverband Breitband Breisgau-Hochschwarzwald baut die passive Netzinfrastruktur nach dem Betreiber-Modell. Den Betrieb der passiven Netzinfrastruktur darf nur ein privater Betreiber leisten. In einer EU-weiten Ausschreibung des Netzbetriebes im Verbandsgebiet setzte sich die Vodafone GmbH erfolgreich gegen mehrere Mitbewerber durch und entschied die Vergabe für sich. Als Netzbetreiber pachtet die Vodafone GmbH das Verbandsnetz und betreibt die entstandene Infrastruktur. Das Verbandsnetz bietet open access. Hierbei können andere private Netzbetreiber sich ebenfalls auf das Netz schalten. Grundstückseigentümer können auf der Seite www.vodafone.de/gnv die Verfügbarkeit prüfen und einen Grundstücksnutzungsvertrag anfordern.

Ausbau von schnellem Internet als freiwillig Aufgabe

Das schnelle Internet ist in der Anwendung heutzutage ein nahezu selbstverständlicher Teil des täglichen Lebens. Eine gut ausgebaute Breitbandinfrastruktur ist sowohl im privaten als auch im gewerblich genutzten Bereich ein bedeutender Faktor. Damit dieser Standortfaktor verbessert wird, setzt sich der Zweckverband Breitband für einen zukunftsfähigen Ausbau mit eigener Infrastruktur ein.

Ein Anspruch auf einen Gigabitausbau oder einen Glasfaseranschluss besteht weder über die Privatwirtschaft noch über die öffentliche Hand. Bund und Land gewähren jedoch dem privaten Ausbau unbedingten Vorrang. Die öffentliche Hand kann nur nach strengen Vorgaben, die von EU, Bund und Land vorgegeben sind, tätig werden. Ein geförderter, kommunaler Ausbau wird dabei unter anderem verwehrt, wenn ein Telekommunikationsunternehmen eigenwirtschaftlich die Verbesserung der Breitbandversorgung anstrebt.
Unter diesen Rahmenbedingungen nimmt der Zweckverband Breitband einen Ausbau der unterversorgten Bereiche mit Glasfaser vor. Der Aufbau der Breitband-Infrastruktur besteht hierbei aus den Ortsnetzen sowie dem kreisweiten und überörtlichen Backbone-Netz.

Leistungen und Vorteile

Was leistet der Zweckverband für seine Mitglieder?

  • Erhebung der unterversorgten Gebiete in einer Gemeinde gemäß den aktuell gültigen  Vorgaben der Förderrichtlinien
  • Erstellen von Markterkundungen als Grundlage für die Beantragung von Fördergeldern
  • Ausbauplanung zur Erschließung der unterversorgten Gebiete einer Gemeinde
  • Optimale, redundante  Anbindung von Ortsnetzen an das landkreisweite Backbone-Netz (Versorgungssicherheit)
  • Ausschreibung und Vergabe des Netzbetriebs
  • Beantragung und Abwicklung von Fördergeldern für Ausbauvorhaben
  • Ausschreibung, Vergabe und Bauüberwachung von Ausbaumaßnahmen im Ortsnetz
  • Dokumentation, Verwaltung und Instandhaltung der verlegten Rohrverbände
  • Übernahme von Mitverlegungsmaßnahmen passiver Glasfaserinfrastruktur bei der Neuerschließung von Wohn- und Gewerbegebieten (Neubaugebieten)
  • Ortsnetzscharfe Abrechnung der Netzentgelte mit dem Netzbetreiber
  • Aufbau und Vorhalten von Know-how; Beratung der Mitglieder

Welche Vorteile hat eine Kommune durch die Mitgliedschaft im Zweckverband​? ​

  • Synergieeffekte: Bündelung von Kompetenzen, einheitliches regionales Vorgehen, Optimierung der Planungen
  • Deutliche Kostenvorteile bei Baumaßnahmen durch die Möglichkeit des Zweckverbands zum Vorsteuerabzug
  • Größeres Versorgungsgebiet / höheres Kundenpotenzial gewährleistet bessere Konditionen bei der Netzbetriebsausschreibung
  • Förderfähigkeit: Durch die Zugehörigkeit zum Zweckverband werden alle Verbandsmitglieder raumplanerisch der Kategorie „Ländlichen Raum“ zugeordnet mit der entsprechenden Förderfähigkeit ihrer Maßnahmen.
  • Vorfinanzierung von Ausbauvorhaben mit langfristigen Kommunalkrediten durch den Zweckverband unter Einbindung der bestmöglichen Fördermöglichkeiten
  • Zukunftsfähige Infrastruktur für Kommunikationsdienstleistungen verbleibt in der Hand der Kommune; Unabhängigkeit von nach wirtschaftlichen Gesichtspunkten entscheidenden Privatunternehmen
  • Pachterlöse aus der Verpachtung der geschaffenen Infrastruktur nach Refinanzierung der investition
  • Erhalt / Steigerung der Attraktivität eines Ortes durch Gewährleistung einer leistungsfähigen und zukunftsfähigen Breitbandversorgung nach dem Stand der Technik für Privathaushalte und Gewerbebetriebe