Ersatz-Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
Beschreibung
Die Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) wurde verloren oder gestohlen.
Benötigte Unterlagen
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
- Nachweis über gültige Hauptuntersuchung gem. § 29 StVZO, ggf. gültige Sicherheitsprüfung
- aktuell gültiger Personalausweis oder gültiger Reisepass
- bei Diebstahl: deutscher Polizeibericht
- die persönliche Vorsprache der Person, die das Dokument verloren hat, ist zur Abgabe der eidesstattlichen Versicherung über den Verlust der Fahrzeugpapiere notwendig
Wichtige Informationen
Da es unterschiedliche Fallkonstellationen gibt, bitten wir Sie, sich vorab telefonisch mit der Zulassungsstelle unter der Rufnummer 0761 2187-6333 in Verbindung zu setzen.
Die verlorene Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) wird vom Kraftfahrtbundesamt aufgeboten und im Verkehrsblatt veröffentlicht. Erst nach Abschluss des Aufbietungsverfahrens (ca. 3 Wochen nach Antragstellung) kann die neue Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) ausgehändigt werden.
Bitte beachten Sie die besonderen Hinweise für Zulassungen für Ehepaare, Minderjährige, Firmen oder Vereine und Zulassungen mit Steuervergünstigungen.
Rechtsgrundlage | § 14 Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV) i.V.m. § 5 StVG und § 27 LVwVfG |
Kosten | ab 56,00 Euro |
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