Ersatz-Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugsschein)
Allgemeine Hinweise
- Wenn neue Kennzeichen benötigt werden: bitte reservieren Sie online einen Termin.
- Wenn die alten Kennzeichen beibehalten werden sollen:
Diesen Vorgang können Sie sowohl bei uns vor Ort durchführen lassen (Terminreservierung erforderlich) als auch per Post beantragen:
Bitte senden Sie die unten genannten Unterlagen mit gesicherter Zustellung (per Einschreiben)
an das Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald, Kfz-Zulassung, Stadtstraße 2, 79104 Freiburg
- Bitte geben Sie für Rückfragen Ihre Telefonnummer und ggf. Ihre E-Mail-Adresse an.
- Bitte schicken Sie keine Kennzeichen an die Kfz-Zulassung!
- Bitte legen Sie Ihren Unterlagen kein Bargeld bei!
Sie erhalten von uns eine Rechnung, wenn wir Ihre Unterlagen nach Erledigung per Post zurückschicken. - Bei Fragen können Sie uns unter 0761 2187-6333 erreichen.
Beschreibung
Die Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) wurde verloren oder gestohlen.
Benötigte Unterlagen
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
- Nachweis der gültigen Hauptuntersuchung gem. § 29 StVZO, ggf. gültige Sicherheitsprüfung
- Eidesstattliche Versicherung bei Verlust bzw. deutscher Polizeibericht bei Diebstahl
- aktuell gültiger Personalausweis oder gültiger Reisepass
- bei Bevollmächtigung durch Dritte: schriftliche Vollmacht sowie gültiger Personalausweis oder gültiger Reisepass der bevollmächtigten Person
- bei Firmen: Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug, Vollmacht und Ausweiskopie des/der Unterschriftenberechtigten, z. B. des Geschäftsführers
Wichtige Informationen
Bitte beachten Sie die besonderen Hinweise für Zulassungen für Ehepaare, Minderjährige, Firmen oder Vereine und Zulassungen mit Steuervergünstigungen.
Rechtsgrundlage | § 13 Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV) |
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