Saisonkennzeichen

Beschreibung

Ein bereits auf Ihren Namen zugelassenes Fahrzeug soll nun auf ein Saisonkennzeichen zugelassen werden bzw. Sie wollen Ihr saisonal zugelassenes Fahrzeug wieder auf ein Ganzjahreskennzeichen ummelden.

Benötigte Unterlagen

  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
  • die/das bisherige/n Kfz-Kennzeichen
  • Nachweis über die gültige Hauptuntersuchung gem. § 29 StVZO, ggf. gültige Sicherheitsprüfung
  • elektronische Versicherungsbestätigungsnummer (eVB)
  • aktuell gültiger Personalausweis oder gültiger Reisepass
  • bei Bevollmächtigung durch Dritte: schriftliche Vollmacht sowie gültiger Personalausweis oder gültiger Reisepass der bevollmächtigten Person
  • SEPA-Mandat (Kfz-Steuer-Einzugsformular) (724 KB)
  • Erklärung für Saisonkennzeichen (30 KB)

Wichtige Informationen

Der Betriebszeitraum wird auf volle Monate bemessen. Er muss mindestens zwei Monate und darf höchstens 11 Monate umfassen. Bei Ummeldung auf ein Saisonkennzeichen muss die elektronische Versicherungsbestätigungsnummer (eVB) speziell für ein amtliches Saisonkennzeichen ausgestellt sein.
Bei Ummeldung von einem Saison- auf ein Ganzjahreskennzeichen muss die elektronische Versicherungsbestätigung (eVB) für ein amtliches Kennzeichen ausgestellt sein.
Bitte beachten Sie, dass ein Saisonkennzeichen mit der Kennzeichenkombination FR-zwei Buchstaben und vier Ziffern (z.B. FR-XX 1111) aufgrund Platzmangel nicht möglich ist.

Bitte beachten Sie die besonderen Hinweise für Zulassungen für Ehepaare, Minderjährige, Firmen oder Vereine und Zulassungen mit Steuervergünstigungen.

Rechtsgrundlage  § 10 FZV
Kosten ab 30,00 Euro
Online Terminreservierung