Technische Änderungen in den Fahrzeugpapieren

Allgemeine Hinweise

  • Wenn neue Kennzeichen benötigt werden: bitte reservieren Sie online einen Termin.
  • Wenn die bisherigen Kennzeichen beibehalten werden sollen:
    Diesen Vorgang können Sie sowohl bei uns vor Ort durchführen lassen als auch per Post beantragen:
  • Ausnahme: Sie haben einen E-Kennzeichen (Elektro), Saison-Kennzeichen, ein H-Kennzeichen oder ein grünes Kennzeichen: Bitte reservieren Sie online einen Termin, da Ihre Kennzeichenschilder benötigt werden.

       Bitte senden Sie die unten genannten Unterlagen mit gesicherter Zustellung (per Einschreiben)
       an das Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald, Kfz-Zulassung, Stadtstraße 2, 79104 Freiburg

  • Bitte geben Sie für Rückfragen Ihre Telefonnummer und ggf. Ihre E-Mail-Adresse an.
  • Bitte schicken Sie keine Kennzeichen an die Kfz-Zulassung!
  • Bitte legen Sie Ihren Unterlagen kein Bargeld bei!
    Sie erhalten von uns eine Rechnung, wenn wir Ihre Unterlagen nach Erledigung per Post zurückschicken.
  • Bei Fragen können Sie uns unter 0761 2187-6333 erreichen.

Beschreibung

Technische Daten des Fahrzeuges haben sich geändert und müssen in den Zulassungsdokumenten geändert werden .

Benötigte Unterlagen

  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
  • Gutachten über die technischen Änderungen im Original
  • elektronische Versicherungsbestätigungsnummer (eVB), wenn sich die Fahrzeugart (z.B. vorher Pkw, jetzt Lkw) verändert oder wenn ein historisches Kennzeichen (H) beantragt wird
  • Nachweis über die gültige Hauptuntersuchung gem. § 29 StVZO, ggf. gültige Sicherheitsprüfung

Wichtige Informationen

Bei Nachrüstung des Fahrzeuges mit Rußpartikelfilter/Katalysator ist zusätzlich die Original-Einbaubescheinigung  der Werkstatt und ABE des Nachrüstsystems vorzulegen.

Rechtsgrundlage § 19 Abs. 2, 3, 4 und §§ 21 und 23 Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO)
Kosten ab 11,70 Euro
Online Terminreservierung