Technische Änderungen in den Fahrzeugpapieren
Allgemeine Hinweise
- Wenn neue Kennzeichen benötigt werden: bitte reservieren Sie online einen Termin.
- Wenn die bisherigen Kennzeichen beibehalten werden sollen:
Diesen Vorgang können Sie sowohl bei uns vor Ort durchführen lassen als auch per Post beantragen: - Ausnahme: Sie haben einen E-Kennzeichen (Elektro), Saison-Kennzeichen, ein H-Kennzeichen oder ein grünes Kennzeichen: Bitte reservieren Sie online einen Termin, da Ihre Kennzeichenschilder benötigt werden.
Bitte senden Sie die unten genannten Unterlagen mit gesicherter Zustellung (per Einschreiben)
an das Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald, Kfz-Zulassung, Stadtstraße 2, 79104 Freiburg
- Bitte geben Sie für Rückfragen Ihre Telefonnummer und ggf. Ihre E-Mail-Adresse an.
- Bitte schicken Sie keine Kennzeichen an die Kfz-Zulassung!
- Bitte legen Sie Ihren Unterlagen kein Bargeld bei!
Sie erhalten von uns eine Rechnung, wenn wir Ihre Unterlagen nach Erledigung per Post zurückschicken. - Bei Fragen können Sie uns unter 0761 2187-6333 erreichen.
Beschreibung
Technische Daten des Fahrzeuges haben sich geändert und müssen in den Zulassungsdokumenten geändert werden .
Benötigte Unterlagen
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
- Gutachten über die technischen Änderungen im Original
- elektronische Versicherungsbestätigungsnummer (eVB), wenn sich die Fahrzeugart (z.B. vorher Pkw, jetzt Lkw) verändert oder wenn ein historisches Kennzeichen (H) beantragt wird
- Nachweis über die gültige Hauptuntersuchung gem. § 29 StVZO, ggf. gültige Sicherheitsprüfung
Wichtige Informationen
Bei Nachrüstung des Fahrzeuges mit Rußpartikelfilter/Katalysator ist zusätzlich die Original-Einbaubescheinigung der Werkstatt und ABE des Nachrüstsystems vorzulegen.
Rechtsgrundlage | § 19 Abs. 2, 3, 4 und §§ 21 und 23 Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) |
Kosten | ab 11,70 Euro |
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