Bandbreite und Glasfaser
Was ist eine Glasfaser?
Eine Glasfaser ist ein sehr feines und äußerst dünnes Element, bestehend aus Glas. Der für den Transport wichtige Glasfaserkern ist dabei dünner als ein Menschenhaar. Über die Glasfaser können mit Lichtwellen große Datenmengen nahezu in Echtzeit übertragen werden. Diese optischen Signale werden auch über weite Strecken verlustfrei befördert. Die an den wachsenden Bedarf anpassungsfähige Datenübertragungsrate macht die Glasfaser zukunftssicher. Die Glasfaser kann mehr Bandbreite zur Verfügung stellen als andere Übertragungsmedien. Das wird häufig als "schneller" bezeichnet, beschreibt jedoch die Fähigkeit, mehr Daten in einem bestimmten Zeitraum zu transportieren. Also nicht eine Distanz in einer kürzeren Zeit zurückzulegen, sondern eine größere Menge zur selben Zeit übertragen zu können.
Warum soll Glasfaser bis ins Gebäude gelegt werden? Welche Übertragungsraten sind mit Glasfaserkabel möglich?
Durch immer neuere und verbesserte Dienstangebote (Streaming, Cloud-Computing etc.) steigt der Bedarf an Bandbreite stetig. Die Leistungsfähigkeit von Glasfaser ist im Vergleich zu anderen Techniken deutlich höher. Mit Glasfaser sind unabhängig vom Leitungsweg Übertragungsraten im Gigabit-Bereich im Down- und Upload (das Empfangen und Senden von Daten) und darüber hinaus möglich. Dafür muss die Leitung ohne Unterbrechung möglichst nahe bis zum Nutzer kommen. Glasfaser wird daher bis ins Haus gelegt und kann dann von dort durch einen privaten Telekommunikationsanbieter weiter verteilt werden.
Brauche ich Gigabit?
Der Bedarf an Bandbreite für Online-Anwendungen wächst stetig. Neben den Nachfragen für private Anschlüsse, ist die Verfügbarkeit einer leistungsfähigen Internetverbindung bei gewerblichen Betrieben unverzichtbar. Um beispielsweise große Datenmengen versenden bzw. empfangen zu können und Videokonferenzen über das Internet zu steuern ist – für eine Übertragung ohne Verzögerungen – ein ausreichend leistungsfähiger Anschluss notwendig. Mittel- bis langfristig sind für den wachsenden Bedarf Anschlüsse im Gigabitbereich erforderlich.
Breitbandausbau
Wer ist verantwortlich für den Breitbandausbau?
In der europäischen Union liegt die Verantwortung für schnelles Internet beim privaten Markt. Kommunale Träger wie der Zweckverband Breitband dürfen nur unter eng definierten Voraussetzungen tätig werden. . Ein Anspruch auf einen kommunalen Glasfaserausbau oder Glasfaserhausanschluss besteht nicht. Siehe auch unter: Habe ich einen Anspruch auf einen Glasfaseranschluss?
Für den Glasfaserausbau mithilfe öffentlicher Mittel unterscheidet der Zuwendungsgeber - Bund bzw. Land - zwischen verschiedenen Stadien der Versorgung. Diese werden in sogenannten Flecken definiert. Je nach Förderprogramm des Bundes unterscheiden sich die Definitionen für den jeweiligen Fleck. Zur Einordnung der Adressen in die vorgegebenen Abstufungen werden die notwendigen Angaben zur Versorgung und zu eigenwirtschaftlichen Ausbauabsichten über das vom Bund vorgegebene Markterkundungsverfahren direkt von den Telekommunikationsunternehmen geliefert. Die Angaben sind dabei streng vertraulich. Der private Markt genießt durch die Gesetzgebung uneingeschränkten Vortritt vor kommunalem Ausbau. Ausbau mit öffentlichen Mitteln ist nur begrenzt zulässig. Mittel für den geförderten Ausbau sind durch Bund und Land als Zuwendungsgeber stark limitiert und allein die Antragserreichung ist vom Bund bereits mit hohen bürokratischen Auflagen belegt. Selbst bei nachweislich bestehendem Bedarf und erfolgreichem Durchlaufen aller Verfahrensschritte für die Mittelzuweisung kann der Bund die Förderung versagen.
Beim Bundesförderprogramm zum Infrastrukturaufbau im weißen Fleck gelten die Festlegungen des Bundes für:
Weiße Flecken
Eine Adresse wird als weißer Fleck bezeichnet, wenn eine Bandbreite von weniger als 30 Mbit/s zur Verfügung steht und kein privatwirtschaftlicher Ausbau innerhalb von drei Jahren durchgeführt wird. Sie gilt dann als unterversorgt. Kommunaler Ausbau ist dort als freiwillige Leistung möglich, ohne dass ein Anspruch darauf besteht oder geltend gemacht werden kann.
Zudem hat der Bund in dem Förderprogramm Sonderaufrufe gestartet, bei denen Schulen, Krankenhäuser, Gewerbe-/Industriegebiete sowie Häfen gesondert betrachtet werden können.
Graue Flecken
Anschlüsse nach den Förderrichtlinien des Bundes gelten als grauer Fleck, wenn eine Bandbreite von weniger als 100 Mbit/s zur Verfügung steht und kein eigenwirtschaftlicher Ausbau innerhalb von drei Jahren durch einen Netzbetreiber durchgeführt wird. Graue Flecken dürfen im Bundesförderprogramm zum Infrastrukturaufbau im weißen Fleck nicht gefördert angebunden werden.
Schwarze Flecken
Schwarze Flecken liegen vor, wenn gigabitfähige FTTB- oder HFC-Netze an den Anschlüssen vorhanden sind bzw. NGA-Netze über zwei Betreiber zur Verfügung stehen. In diesen Bereichen werden in der Regel keine staatlichen Beihilfen gewährt. Aus förderrechtlichen Vorgaben kann der Zweckverband Breitband Ihnen dort derzeit keinen Glasfaseranschluss erstellen.
Upgrade graue Flecken
Nachträglich hat der Bund im Bundesförderprogramm zum Infrastrukturaufbau im weißen Fleck das „Upgrade graue Flecken“ ermöglicht. Dabei können in Einzelfällen während des geförderten Ausbaus trassenanliegende Anschlüsse im grauen Fleck mit weniger als 100 Mbit/s Versorgung und ausbleibendem eigenwirtschaftlichem Ausbau mit angebunden werden. Die Anschlüsse werden vom Bund als hellgraue Flecken bezeichnet und von dunkelgrauen Anschlüssen abgegrenzt, die über 100 Mbit/s Versorgung oder mehr verfügen.
Für die Gigabitrichtline 2.0 gelten von Seiten des Bundes andere Definitionen der Flecken:
Weiße Flecken
Als "Weiße Flecken" werden Gebiete bezeichnet, in denen weder gegenwärtig noch in den kommenden drei Jahren ein NGA*-Netz mit mind. 30 Mbit/s im Downstream durch einen privatwirtschaftlichen Ausbau errichtet wird.
Graue Flecken
Als "Graue Flecken" werden Gebiete bezeichnet, in denen aktuell lediglich ein NGA-Netz mit mind. 30 Mbit/s im Downstream verfügbar ist und in den kommenden drei Jahren kein weiteres NGA-Netz geplant ist. Ein "Grauer Fleck" unterscheidet sich von einem "Schwarzen Fleck" grundsätzlich nicht in der maximalen oder minimalen Leistungsfähigkeit, sondern in der Anzahl der NGA-Netzbetreiber.
Schwarze Flecken
Als "Schwarze Flecken" werden Gebiete bezeichnet, in denen zwei oder mehr NGA-Netze mit mind. 30 Mbit/s im Downstream verfügbar sind. Aus förderrechtlichen Vorgaben kann der Zweckverband Breitband Ihnen dort derzeit keinen Glasfaseranschluss erstellen.
*NGA Netz - Next Generation Access – Mit dem Begriff werden Zugangsnetze bezeichnet, welche kupferbasierende oder koaxiale Infrastrukturen teilweise oder ganz durch Glasfaserleitungen ersetzen. Mit solchen Netzen werden Geschwindigkeiten von mind. 30 Mbit/s und mehr im Downstream erreicht.
Habe ich einen Anspruch auf einen Glasfaseranschluss?
Der Bund als Gesetzgeber hat die Aufgabe für Dienstleistungen der Telekommunikation privaten Telekommunikationsunternehmen überlassen und bislang keine Verpflichtung für einen Glasfaseranschluss festgelegt. Der Gesetzgeber geht davon aus, dass der Markt die Versorgung mit schnellem Internet und Glasfaser eigenständig regelt. Entsprechend hat der Gesetzgeber keinen Anspruch auf einen Glasfaseranschluss festgelegt.
Welche Gebäude können gefördert angebunden werden?
Der freiwillige kommunale Breitbandausbau ist an die Vorgaben aus den Förderprogrammen des Bundes und des Landes gebunden, die über die Förderfähigkeit bestimmen. Der Ausbau erfolgt dabei adressscharf für Haushalte im Bestand mit Marktversagen. Ob Marktversagen besteht, ergibt das durch den Bund vorgeschriebene Markterkundungsverfahren (MEV). Sozioökonomische Schwerpunkteinrichtungen wie Schulen oder Gewerbegebiete werden in den Förderprogrammen für den Ausbau gesondert betrachtet.
Vom Förderprogramm nicht umfasste private Gebäude sind von der Anbindung mit Einsatz öffentlicher Mittel über das Förderprogramm des Bundes ausgeschlossen. Egal ob mit oder ohne Adresse sind private Gebäude/Anlagen ohne Wohnzwecke wie bspw. Geräteschuppen oder Garagen von der geförderten Anbindung generell ausgenommen.
Was macht der Zweckverband Breitband?
Aufgabe des Zweckverband Breitbands ist die Errichtung von Verteilnetzen auf Gemarkung der Mitgliedsgemeinden (Ortsnetzen) und Zusammenführung dieser Netze über ein zusammenhängendes Gesamtnetz (Backbone). Kernaufgaben des Zweckverband Breitbands sind Planung, Bau, Finanzierung und Verwaltung der erforderlichen Netzinfrastruktur für den Ausbau mit Glasfaser sowie deren Ausschreibung für den Betrieb. Der Zweckverband Breitband plant und baut die passive Infrastruktur der Glasfasernetze seiner Mitglieder.
Wann beginnt der Ausbau?
Das Interesse an einem Datum für den Ausbau in einem Gebiet oder einzelnen Adressen ist nachvollziehbar. Angaben über einen Zeitraum der Anschlusslegung können frühestens nach Beginn der Umsetzung, also nach Baustart im Ausbaugebiet getroffen werden. Wenn Informationen verfügbar sind, werden diese Angaben auf unserer Projektseite für die einzelnen Gemeinden eingestellt. Bitte haben Sie Verständnis, wenn bei Anfragen auf die aktuellen Informationen auf unserer Internetseite verwiesen wird.
In der Zeitung heißt es, Fördermittel sind bewilligt oder der vorläufige Fördermittelbescheid ist da. Wann wird dann gebaut?
Fördermittel für Breitband sind eine freiwillige Leistung von Bund und Land als Zuwendungsgeber. Zusätzlich sind die Mittel mit einer Vielzahl an Auflagen und Vorgaben der Zuwendungsgeber bereits im Vorfeld der Antragsstellung verbunden. Die Bearbeitung bei den Zuwendungsgebern dauert oft mehrere Monate. Zuvor mussten viele Vorarbeiten für eine Antragsberechtigung geleistet werden. Arbeiten für den notwendigen Bau von Anlagen werden mit der Mittelbewilligung jedoch erst zulässig. Das bedeutet, dass der Zuwendungsempfänger frühestens mit Mittelbewilligung in die Ausschreibung von Leistungen einsteigen kann. In den Bescheiden sind viele Auflagen integriert, die in die Ausschreibungen aufgenommen werden müssen. Oftmals bedeuten die Größenordnungen solcher Projekte eine EU-weite Ausschreibung. Vergaberechtlich laufen solche Ausschreibungen durch verfahrensbedingte Mindestfristen mehrere Monate. Nach Zuschlagserhalt können die Planungsfirmen loslegen. Wenn die Planungen abgeschlossen und die Bauarbeiten über eine eigene Ausschreibung vergeben sind, startet der eigentliche Bau. Zwischen Nachricht zum Förderbescheid in der Zeitung und Baubeginn liegen damit in der Regel mindestens mehrere Monate.
Wie werde ich über den Ausbau informiert?
Wenn Ihre Adresse alle Voraussetzungen erfüllt und damit zu den unterversorgten Bereichen im Ausbaugebiet gehört, wird der Zweckverband Breitband im Vorfeld des Ausbaus Kontakt zu Ihnen aufnehmen. Ebenso wird Ihnen auch Vodafone GmbH als Betreiber des Verbandsnetzes Informationen zur Verfügung stellen.
Bis dahin können Sie sich gerne hier auf unserer Website über die derzeitigen Themen und Entwicklungen informieren.
Meine direkten Nachbarn haben aktuell ein Schreiben zum Glasfaser-Projekt erhalten. Warum ich nicht?
Wenn Sie kein Schreiben erhalten haben und Ihr Gebäude ebenfalls im unterversorgten Bereich des Ausbaugebietes liegt, muss Ihre Adresse voraussichtlich gesondert geprüft werden. Wenden Sie sich hierzu an den Zweckverband Breitband oder prüfen Sie als Grundstücksseigentümer auf der Seite www.vodafone.de/gnv die Verfügbarkeit und fordern Sie ggf. einen Grundstücksnutzungsvertrag an.
Wann kommt mein Anschluss für schnelles Internet? Kann ich den Ausbau beschleunigen?
Privat: Sie können sich jederzeit ein Angebot über einen Anschluss Ihrer Wahl bei einem Internetanbieter Ihrer Wahl einholen. Sofern Sie diesen Anschluss beauftragen, ist der zeitliche Aspekt zur Verlegung und Schaltung Sache zwischen Ihnen und dem Anbieter.
Kommunal:
Die Antragsberechtigung für Fördermittel von Bund oder Land erfordern eine jahrelange Vorarbeit. Ob und wann Mittel gewährt werden, entscheiden die Zuwendungsgeber. Ohne Fördermittel ist der Ausbau nicht leistbar.
Vorhaben der öffentlichen Hand müssen interessierten Unternehmen gleiche Chancen für einen Auftragserhalt bieten. Dafür gibt es für öffentliche Träger vergaberechtliche Vorgaben. Sie sollen Gleichheit gewährleisten und bewirken eine im Vorfeld zeitlich unbestimmbare Dauer der Verfahren. Sind Leistungen für Planung vergeben, bestehen für die Umsetzung gesetzliche Auflagen und eine strukturierte Vorgehensweise durch deutschlandweit gültige Regelwerke. In den Prozessabläufen werden Belange im Trassenbereich ermittelt, die zeitliche Auswirkungen auf die Planung und den Bau haben können. Dazu gehören z. B. Belange des Naturschutzes, Fremdleitungen, Leitungskoordinierung, Prüfung auf Kampfmittel, Altlasten, Grundstücksnutzungen etc. Mit der notwendigen Beteiligung von Behörden und (privater) Dritter sind solche Stufen zeitlich unbestimmt. Sind die Planungen abgeschlossen, werden die Leistungen für den Bau ausgeschrieben. Mit der Vergabe erstellt das Unternehmen einen Bauzeitenplan, aus dem ein Zeitfenster ersichtlich wird. Bedingt durch die fortwährende Beteiligung von Behörden und Dritten konkretisieren sich die Zeitbedarfe während des Baus bis zu dessen Abschluss. Danach folgen der Glasfasereinzug und Arbeiten, um die Fasern zu verbinden. Mit Abschluss aller Arbeiten kann die Leistung abgenommen werden und es folgt die Überlassung an den Betreiber des Verbandsnetzes. Nach Überlassung braucht dieser noch einige Monate, um den Betrieb aufzunehmen.
Wenn Ihr Anschluss vom Ausbau profitieren kann, werden Sie über den Zweckverband Breitband informiert. Hinweise zu den Vorgaben und Auflagen durch Zuwendungsprogramme im Bereich Breitband sind auf www.bmdv.bund.de und www.im.baden-wuerttemberg.de aufgeführt.
Der Bau hat begonnen, wann genau kann ich jetzt das schnelle Internet nutzen?
Es dauert nach Baustart noch, bis ein Abschluss der Arbeiten benannt werden kann. Der sichtbare Ausbau ist von äußeren Umständen beeinflussbar. So können Witterungsverhältnisse, Materialverfügbarkeit oder ähnliches auf die Umsetzungsdauer einwirken. Mit Baufortschritt konkretisiert sich die Fertigstellung. Die Inbetriebnahme und deren zeitliche Ausgestaltung nach Fertigstellung liegt dann beim Betreiber. Mit Verfügbarkeit von Informationen zum Betrieb werden diese auf der Projektseite für die Gemeinde veröffentlicht und bereitgestellt.
Wie lange dauert der Ausbau?
Der Verband leistet den Ausbau freiwillig und muss zugleich alle Verpflichtungen der Gesetzgebung für die öffentliche Hand einhalten. Das bedeutet im Vorfeld viele Arbeiten, bis der sichtbare Teil des Ausbaus starten kann. Es wird eine vollständig neue Infrastruktur aufgebaut – ein komplett neues Netz, das betriebssicher und generationenübergreifend zur Verfügung steht. Der Netzausbau muss zusätzlich förderrechtliche Vorgaben des Bundes und des Landes erfüllen. Zwischen dem sichtbaren Ausbaustart und seinem Abschluss vergehen erfahrungsgemäß etwa 2 Jahre. Wird das Netz erstmalig errichtet, können auch längere Zeitspannen vergehen.
Woran liegt das?
Zunächst werden bei der Netzerrichtung Leerrohre verlegt. In diese wird später die Glasfaserleitung eingebracht. Zum Schluss muss eine durchgängige Glasfaserleitung vom Backbone über die Verteilebene im Ortsnetz bis im Gebäude vorhanden sein. Da das Netz vollständig neu aufgebaut wird, bedeutet das Leitungsbau über viele Kilometer.
Hier bestehen viele Faktoren, die erst mit der Umsetzung greifbar werden – auch zeitlich. Ein Hausanschluss stellt nur ein Element in einer langen Kette mit vielen einzelnen Schritten dar. Die funktionsfähigen Netzabschnitte übernimmt der Betreiber des Verbandsnetzes nach Fertigstellung. Für die Inbetriebnahme kann der Betreiber mehrere Monate benötigen.
Über unsere Internetseite werden die Projekte abgebildet und über den Bau bis zur Netzinbetriebnahme begleitet. Der Zeitplan für den Aufbau der grundlegenden Infrastruktur im jeweiligen Ausbaugebiet konkretisiert sich nach Baufreigabe und wird vom jeweiligen Bauunternehmer erstellt. Über die Bauphase verfeinern sich Zeitspannen bis zur Fertigstellung funktionsfähiger Netzabschnitte. Bei Erhalt neuer Informationen werden diese auf der Projektseite für die Verbandsgemeinde veröffentlicht.
Den Glasfaserhausanschluss habe ich. Und nun?
Eigentlich ganz einfach: Sie benötigen noch einen Produktvertrag mit einem Anbieter auf unserem Verbandsetz. Der Zweckverband Breitband Breisgau-Hochschwarzwald baut die passive Netzinfrastruktur bis zum Hausübergabepunkt in Ihrem Gebäude auf. Den Betrieb der passiven Netzinfrastruktur darf nur ein privates Unternehmen leisten. Das Unternehmen hat der Verband durch Ausschreibung ermittelt. In einer EU-weiten Ausschreibung des Netzbetriebes im Verbandsgebiet hat die Vodafone GmbH den Zuschlag erhalten. Vodafone GmbH übernimmt den Betrieb nach Netzerstellung durch den Verband. Das Netz bleibt im Eigentum des Zweckverbands Breitband. Als Anbieter stellt Vodafone GmbH über unser Netz zugleich Kundenprodukte für die Internetnutzung bereit.
Das Netz des Zweckverbands Breitband steht über die sogenannte open access Verpflichtung auch anderen Anbietern offen. Andere Anbieter können unser Netz nutzen, sind jedoch nicht dazu verpflichtet. Um schnelles Internet über unser Glasfasernetz nutzen zu können, benötigen Sie ein Kundenprodukt von mindestens einem Anbieter auf unserem Netz. Sehen Sie hierzu auch unten „Mit wem schließe ich meinen Internetvertrag ab?“
Wann kann ich Glasfaser nutzen?
Um das schnelle Internet auch verwenden zu können, muss eine durchgängige Glasfaserleitung vorhanden sein. Die dafür erforderliche passive Infrastruktur wird bei der Errichtung im weißen Fleck in der Regel vollständig neu aufgebaut. Sie besteht aus Backbone, Verteilnetz mit Point of Presence (PoP) und endet am Hausanschluss. Neben den sichtbaren Grabungsarbeiten für die Rohrleitungen besteht die Netzerrichtung aus einer Vielzahl weiterer Arbeiten. Dazu gehören bspw. Einjetten (Einziehen der Fasern mittels Luftstrom) der Glasfaserkabel in die verlegten Rohre, Spleißen der einzelnen Fasern im Kabel oder Installation vom Hausübergabepunkt. Nach Abschluss der Arbeiten für die Errichtung der passiven Infrastruktur baut der Betreiber des Verbandsnetzes die aktiven Komponenten auf. Für die Inbetriebnahme benötigt der Betreiber bei neu aufgebauten Netzen mehrere Monate. Danach kann der Betreiber die Glasfaserverbindung für Ihren Hausanschluss aktivieren. Nach Aktivierung ist die gigabitfähige Leistung bei Ihnen am Anschluss verfügbar und kann über ein Glasfaserprodukt verwendet werden.
Müssen Arbeiten im Gebäude durchgeführt werden?
Der Zweckverband Breitband Breisgau-Hochschwarzwald baut die passive Netzinfrastruktur bis zum Hausübergabepunkt in Ihrem Gebäude auf. Er legt also eine Leitung bis in das Gebäude. Der Hausübergabepunkt wird im Gebäude an der Innenseite der Außenmauer angebracht. Das kann bspw. im Keller oder Technikraum sein. An und mit dem Hausübergabepunkt endet der Aufgabenbereich des Verbandes im Gebäude.
Im Gebäude kann es sein, dass eine weitere Zuleitung erforderlich ist. Für die Hausinstallation dieser Verkabelung kann in der Regel der Netzbetreiber oder ein lokaler Elektrofachbetrieb Leistungen anbieten und vornehmen.
Alternative Internetanbindung
Eine satellitengestützte Internetanbindung stellt eine technisch anwendbare Übergangslösung dar. Sie kann auch zum Telefonieren verwendet werden. Voraussetzung ist die Installation einer entsprechenden Satellitenanlage („Schüssel“). Mehr unter: Internetzugang über Satelliten.
Hausanschluss
Was kostet mich als Eigentümer der Ausbau bzw. der Anschluss?
Der Zweckverband Breitband Breisgau-Hochschwarzwald baut in den unterversorgten Bereichen der Mitgliedsgemeinden Glasfasernetz bis zum Gebäude. Der Abschluss bildet dabei der Hausübergabepunkt an der Innenseite der Außenmauer. Bei förderfähigen Anschlüssen sind die Kosten für den Anschlussnehmer kostenfrei. Der Bund und das Land fördern diesen Ausbau. Sollten ab dem Hausübergabepunkt weitere Leitungen im Gebäude erforderlich werden, ist im Haus der Eigentümer auf eigene Kosten verantwortlich.
Was beinhaltet ein Hausanschluss?
Der Hausanschluss führt von der Straße/Gehweg/öffentlichem Grund bis an die erste Hausinnenwand. Er beinhaltet eine Rohrleitung, eine Mauerdurchführung und eine passive Abschlussbox in der das Glasfaserkabel abgelegt wird. Bei einem geförderten Anschluss entstehen dem Anschlussnehmer dafür keine Kosten.
Sind von dort aus im Gebäude ggf. weitere Arbeiten für eine Inhouseverkabelung erforderlich, müssen diese vom Eigentümer auf eigene Kosten erbracht werden.
Grundstück habe ich, Haus kommt noch.
In seiner Glasfaserplanung hat der Zweckverband Breitband bereits vor dem Bau im Ortsnetz alle unterversorgten Gebäude in der Gemeinde mit zusätzlichen Reserven für die Zukunft berücksichtigt. Wenn der Zweckverband also in der Vorbereitung für den Ausbau ist oder bereits das Netz gebaut hat, ist ihr geplantes Haus im unterversorgten Bereich bereits für einen potenziellen Anschluss einkalkuliert. Von Ihrer Seite ist von der Zuführung in der Straße als Kapazitätsplanung also keine weitere Veranlassung nötig.
Kann ein Leerrohr von der Grundstücksgrenze zum Gebäude vom Eigentümer selbst verlegt werden?
Grundsätzlich ja. Für die Zuführung des Hausanschlusses von der Grundstücksgrenze bis ins Gebäude ist ein Leerrohr (HDPE50 Innenriefung längsseitig) oder ein Einzelröhrchen (10 x 2,0 mm Innenriefung längsseitig) mit entsprechender Mauerdurchführung ausreichend. Die offenen Enden der Leerrohre sind gas-, wasser- und druckdicht zu verschließen. Die Kosten hierfür werden vom Zweckverband Breitband nicht übernommen.
Ich habe bereits ein Leerrohr auf meinem Grundstück verlegt, wie schließe ich mich nun an?
Sollten Sie bei der Erschließung Ihres Grundstücks bereits ein Leerrohr installiert haben, können Sie dies im Rahmen der baulichen Umsetzung dem Breitband-Planer mitteilen.
Werden Leitungen in öffentlichen Straßenräumen verlegt, auch wenn (zurzeit) kein Hausanschluss gewünscht wird?
Der Zweckverband Breitband verlegt im Zuge des Ausbaus der weißen Flecken in der Regel Leitungen in den öffentlichen Straßen(seiten)räumen, auch wenn kein Hausanschluss gewünscht wird bzw. vorgesehen ist. Ein späterer Hausanschluss ist somit grundsätzlich möglich. Die Kosten für einen späteren Anschluss sind vom Anschlussnehmer zu tragen.
Der Zugang zu meinem Grundstück verläuft über das Nachbargrundstück(e). Wie funktioniert das?
Eine Verlegung von Leitungen auf Privatgrund kann der Zweckverband Breitband mit einer entsprechenden und separaten Gestattung oder Dienstbarkeit des jeweiligen Eigentümers gegenüber dem Zweckverband Breitband durchführen.
Ansonsten besteht die Duldungspflicht des Eigentümers nach § 134 Telekommunikationsgesetz.
Sie haben neu gebaut und Ihr Haus liegt an der bestehenden Trasse des Zweckverbands-Glasfasernetzes?
Mit erforderlichen Vorbereitungen über Jahre hinweg wurde der Ausbau unterversorgter Adressen über die Förderprogramme von Bund und Land mit deren Vorgaben geplant. Beim erstmaligen Netzaufbau werden zuwendungsfähige Anschlüsse angebunden. Grundsätzlich berücksichtigt der Zweckverband Breitband beim Ausbau des Netzes Reserven für Netzerweiterungen. Zukünftig können damit weitere Anschlüsse an das Glasfasernetz des Zweckverbands Breitband angebunden werden. Kosten dafür trägt der Anschlussnehmer. Der kommunale Breitbandausbau ist eine rein freiwillige Leistung. Er beinhaltet weder Ausbauverpflichtung noch Anschlusszwang.
Gerne nehmen wir Ihr Interesse an einer Anbindung an das Bestandsnetz des Zweckverbands Breitband auf. Wenden Sie sich dafür formlos per E-Mail an info@zvbbh.de.
Vertrag
Mit wem schließe ich meinen Hausanschlussvertrag ab?
Den Hausanschlussvertrag schließen Sie als Grundstücks-/Gebäudeeigentümer mit dem Zweckverband Breitband als Grundstücksnutzungsvereinbarung (GNV)/Grundstückseigentümererklärung (GEE) ab. Die Erstellung des Hausanschlusses erfolgt durch den Zweckverband Breitband. Glasfaserhausanschlüsse, die im Rahmen der Bundesförderung für „weiße Flecken“ gebaut werden, sind für den Anschlussnehmer kostenfrei. Für die Herstellung des Hausanschlusses benötigen Sie keinen Produkt-Vertrag mit Vodafone GmbH oder einem sonstigen Netzbetreiber. Sie müssen jedoch einen GNV / eine GEE mit dem Zweckverband Breitband schließen. In den für den Ausbau anstehenden Bereichen wird dafür im Vorfeld gesondert informiert.
Um den Glasfaserhausanschluss tatsächlich nutzen zu können, ist ein entsprechender Produkt-Vertrag (z.B. beim Betreiber des Verbandsnetzes) notwendig. Den geförderten Glasfaseranschluss können Sie sich also legen lassen, ohne dass Ihnen bis zur Nutzung Kosten entstehen.
Wann muss der Hausanschlussvertrag vorliegen?
Mehrere Monate vor dem eigentlichen Baubeginn werden die betreffenden Gebiete in der Regel über mehrere Kanäle informiert. In diesem Zuge wird der Hausanschlussvertrag als Grundstücksnutzungsvereinbarung (GNV) angeboten, der von Ihnen mit dem Zweckverband geschlossen werden kann. Geht er dabei unterzeichnet an den Zweckverband zurück, kann dann alles weitere für die eigentliche bauliche Umsetzung vorbereitet werden.
Sollte das nicht geklappt haben: Vor Baubeginn wird voraussichtlich über das dann bereits gewählte Bauunternehmen noch ein bauseitiges Angebot für den Hausanschluss gemacht.
Sollte auch das nicht geklappt haben: Sind die Bagger bereits zu sehen und es liegt noch kein Hausanschlussvertrag/GNV vor, ist Eile geboten. Nehmen Sie Kontakt mit dem Zweckverband auf und das Team versucht den Anschluss zusammen mit den Planern und der Baufirma noch möglich zu machen.
Ist der Bau abgeschlossen und für einen nachträglichen Anschluss wird eine erneute Öffnung von Oberflächen erforderlich müssen sich die Eigentümer auf deutlich höhere Kosten einstellen. Eine frühzeitige Abgabe des Hausanschlussvertrages/GNV verringert den Mehraufwand für alle Beteiligten.
Kann ich als Mieter auch eine Grundstücksnutzungsvereinbarung abschließen?
Nein, in der Regel ist nur der Eigentümer bzw. sind nur die Eigentümer berechtigt eine solche notwendige Grundstücksnutzungsvereinbarung mit dem Zweckverband Breitband abzuschließen. Wenden Sie sich hierzu im Bedarfsfall an Ihren Vermieter oder direkt an den Eigentümer.
Mit wem schließe ich meinen Internetvertrag ab?
In einer EU-weiten Ausschreibung des Zweckverbands Breitband hat Vodafone GmbH den Zuschlag für den Netzbetrieb erhalten. Vodafone GmbH betreibt somit das Netz des Zweckverbands Breitband und stellt als Anbieter auf unserem Netz zugleich Kundenprodukte zur Verfügung. Vodafone GmbH bietet damit auf dem Verbandsnetz Glasfaserproduktverträge an.
Achtung: Das Netz des Zweckverbands Breitband steht auch anderen Betreibern über die sogenannte open access Verpflichtung offen. Ob ein Anbieter auf unserem Netz vertreten sein möchte, entscheidet dieser eigenständig. Wenn Sie lieber bei einem anderen Telekommunikationsunternehmen einen Vertrag abschließen möchten, können Sie dies selbstverständlich auch tun. Wenn Ihr gewünschter Anbieter noch nicht in unserem Netz vertreten ist, wenden Sie sich bezüglich des weiteren Vorgehens und bei Fragen an das Telekommunikationsunternehmen Ihrer Wahl.
Wann soll ich meinen aktuellen Vertrag kündigen?
Grundsätzlich müssen Sie Ihren aktuellen Vertrag nicht kündigen, um das geplante Glasfasernetz nutzen zu können. Vodafone GmbH als künftiger Netzbetreiber wird mit entsprechenden Angeboten auf Sie zukommen. Sollten Sie sich dann entschließen, Ihren Vertrag wechseln zu wollen, wird die Vodafone GmbH dies für Sie in die Wege leiten.
Achtung: Kündigen Sie ihren aktuellen Vertrag nicht, wenn Sie Ihre Telefonnummer behalten wollen. Die Übernahme der Telefonnummer ist nur möglich, wenn Sie mit einem anderen Netzbetreiber wie beispielsweise Vodafone GmbH einen Vertrag abschließen und dieser die Überleitung der Nummer durch den Wechsel in die Wege leitet. Voraussetzung ist jedoch, dass die Nummer an einem Vertrag gebunden ist.
Hilfe, mir wird mein Vertrag mit dem kupferbasierten (ISDN) Anschluss vom Telekommunikationsunternehmen gekündigt. An wen kann ich mich wenden?
In der Regel nimmt Ihr Anbieter eine Umstellung von analogen Signalen auf rein digitale vor. Hierfür baut der Anbieter bspw. ISDN zurück und bietet Ihnen die Leistungen über All-IP oder VoIP (IP=Internet Protokoll) an. Bei deren Nutzung handelt es sich dabei um eine neue Vertragsform. Der Anbieter muss einen neuen Vertrag mit Ihnen schließen und den alten kündigen, da er die bisherigen Leistungen nicht länger in der bislang vertraglich vereinbarten Form liefern kann. Für einen neuen Vertrag wenden Sie sich an den bisherigen oder einen anderen Anbieter.
Ihre Gemeinde oder der Zweckverband Breitband hat auf die Umstellung oder Vertragsangelegenheiten mit den Anbietern keinen Einfluss und keine Zuständigkeit. Die Verbraucherzentrale hat hierzu Informationen bereitgestellt: www.verbraucherzentrale.de/wissen.
Breitband-Glossar
Glossar
Backbone (Glasfaser-Rückgrat, Glasfaser-Basisnetz) | Das Backbonenetz ist eine landkreisweite, redundante Glasfaserinfrastruktur, die an das internationale und bundesweite Netz angeschlossen ist. |
FTTB-Ortsnetz (Glasfaser-Ortsnetz) | Damit die einzelnen Hausanschlüsse schnelles Internet erhalten, wird ein Ortsnetz auf Glasfaserbasis aufgebaut. Dieses wird an das leistungsfähige Backbonenetz angeschlossen. |
Glasfaser (Fibre) | Lichtwellenleiter, die aus einer Glasschmelze zu dünnen Fasern gezogen werden. Glasfaserkabel können Lichtwellen nahezu verlustfrei über weite Strecken transportieren. In der optischen Signalübertragung ermöglichen sie hohe Reichweiten und Transferraten. |
FTTC (Fibre To The Curb - Glasfaser bis zum Bordstein) | Bei FTTC werden die Glasfaserkabel bis zum Kabelverzweiger verlegt. Die weitere Übertragung zum Endnutzer erfolgt dann per Kupferkabel. In Deutschland ist diese Technologie unter VDSL bekannt. |
FTTH (Fibre To The Home – Glasfaseranschluss bis in die letzte Wohneinheit) | Netzarchitektur, bei der die Verlegung von Glasfaserkabeln des Internetanbieters vom Rechenzentrum bis in die Wohnung des Anschlussnehmers vorgenommen wird. |
FTTB (Fibre To The Building – Glasfaseranschluss in das Gebäude) | Wie FTTH, eine Netzarchitektur, bei der die Verlegung von Glasfaserkabeln des Internetanbieters vom Rechenzentrum bis in das Gebäude vorgenommen wird. Meist werden die Kabel in den Hauskeller verlegt, von wo aus die übermittelten Signale über bestehende Kupferleitungen (VDSL-Technik oder Coax) im Haus in die Wohnungen der Anschlussnehmer weitergeleitet werden. |
DSL (Digital Subscriber Line) | DSL bezeichnet abgekürzt den Übertragungsstandard für einen Digitalen Teilnehmeranschluss und stellt dem Endnutzer einen breitbandigen Internetzugang zur Verfügung, über welchen Daten mit hohen Übertragungsraten von bis zu 500 Mbit/s über Kupferleitungen empfangen und gesendet werden können. |
Vectoring | Netztechnologie, die durch die Reduzierung von elektromagnetischen Störungen zwischen den Netzleitungen die Datenübertragung auf einem bereits vorhandenen, leitenden Kupferkabel vergrößert. |
Weitere Breitband-Technologien |
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Nützliche Links |
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Quelle: Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur, 2016