E-Plakette für elektrisch betriebene Fahrzeuge aus dem Ausland

Beschreibung

Beantragung einer E-Plakette für ein elektrisch betriebenes Fahrzeug, das im Ausland zugelassen ist.

Benötigte Unterlagen

  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
  • EWG-Übereinstimmungserklärung / COC-Papier / Datenbestätigung / Gutachten

Wichtige Informationen

Ausländischen Elektrofahrzeugen wird seit dem 26.09.2015 auf Antrag eine E-Plakette nach dem Elektromobilitätsgesetz gemäß § 9a Fahrzeug-Zulassungsordnung  zugeteilt.

Rechtsgrundlage § 11 Fahrzeug–Zulassungsverordnung
Kosten 11,00 Euro
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