Fachbereich Baurecht und Denkmalschutz

Wichtige Änderung für Antragsteller aus Bad Krozingen und den Teilorten ab 1. Januar 2025:

Mit Wirkung zum 01.01.2025 wurde die Stadt Bad Krozingen zur Großen Kreisstadt erklärt. Ab diesem Zeitpunkt übernimmt die Stadt Bad Krozingen vom Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald für Ihre Einwohner auch die Aufgaben der Unteren Baurechts- und Denkmalschutzbehörde.

Bitte wenden Sie sich daher ab dem 01.01.2025 in allen Angelegenheiten rund um Baurecht und Denkmalschutz direkt an die Stadt Bad Krozingen.

Aufgrund der durch den Zuständigkeitswechsel erforderlichen Übergabe sämtlicher Vorgänge an die Stadt Bad Krozingen, ist eine Bearbeitung der laufenden Vorgänge durch das Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald nur noch bis zum 20.12.2024 möglich. Selbstverständlich stehen wir Ihnen in dringenden Notfällen aber weiterhin bis Ende des Jahres zur Verfügung.

Online-Antragstellung im virtuellen Bauamt ab 1. Oktober 2024

Anträge über service-bw bis 30.09.2024:

  

Erneuerbare Energien und Klimaschutz

Photovoltaikpflicht

Gebäudeenergiegesetz (GEG)

Baurecht

Bauanträge und Anlagen

Wichtige Unterlagen:

Online-Auskunft zu einem Bauantrag

Landwirtschaftlicher Erhebungsbogen

Ergänzende Angaben zum Bauantrag bei landwirtschaftlichen Vorhaben

Artenschutz bei Abriss und Sanierung von Gebäuden

Hochwasser

Kampfmittel

Denkmalschutz

Weitere Informationen und Ansprechpartner