Bienenhaltung im Landkreis
Registrierung als Tierhalter erforderlich
Wer Bienen halten will, hat dies spätestens bei Beginn der Tätigkeit der zuständigen Behörde unter Angabe der Anzahl der Bienenvölker und ihres Standortes anzuzeigen.
Bienensachverständige
Anerkannte Bienensachverständige werden durch die Untere Verwaltungsbehörde als Verwaltungshelfer bei der amtlichen Seuchenbekämpfung angefordert. Ihnen können von der Unteren Verwaltungsbehörde unter fachlicher Aufsicht des Amtstierarztes die Durchführung der Bekämpfung der Bienenseuchen sowie die Ausstellung von Gesundheitsbescheinigungen übertragen werden. Wird zur Feststellung der Seuche die Einsendung von Untersuchungsmaterial erforderlich, so entnimmt der zuständige Bienensachverständige das Untersuchungsmaterial.