Allgemeiner Sozialer Dienst (ASD) des Jugendamtes
Jugendhilfe soll dazu beitragen, positive Lebensbedingungen für junge Menschen und ihre Familien sowie eine kinder- und familienfreundliche Umwelt zu erhalten oder zu schaffen.
Jugendhilfe soll junge Menschen in ihrer individuellen oder sozialen Entwicklung fördern und dazu beitragen, Benachteiligungen zu vermeiden oder abzubauen. Eltern und andere Erziehungsberechtigte sollen bei der Erziehung beraten und unterstützt werden.
Unsere Aufgaben
- Beratung und Unterstützung von Kindern und Jugendlichen
- Beratung und Unterstützung von benachteiligten jungen Menschen
- Beratung in allgemeinen Fragen der Erziehung
- Beratung in Fragen von Partnerschaft, Trennung und Scheidung
- Angebote gemeinsamer Wohnformen für Mütter/Väter und Kinder
- Beratung und Versorgung von Kindern in Notsituationen
- Hilfen zur Erziehung (ambulante, stationäre Angebote)
- Hilfen für junge Volljährige
- Eingliederungshilfen
- Inobhutnahmen von Kindern und Jugendlichen
- Mitwirkung in Familiengerichtsverfahren
Mitteilung einer Kindeswohlgefährdung
Die Mitteilung einer Kindeswohlgefährdung gemäß § 8a Abs. 4 SGB VIII und § 4 KKG erfolgt über den Mitteilungsbogen:
Ansprechpersonen und Zuständigkeit nach Gemeinden
Anschrift und Kontakt
Fachbereich Allgemeiner Sozialer Dienst (ASD)
E-Mail
asd@lkbh.de
Telefon
0761 2187 2253
Fax
0761 2187 77 2299