Vom landesweiten Ausbruch der Geflügelpest ist auch der Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald betroffen
In Ergänzung zur Mitteilung des Ministeriums für Ländlichen Raum in Baden-Württemberg von heute ist auch der Landkreis Breigau-Hochschwarzwald von dem landesweiten Ausbruchgeschehen der Geflügelpest betroffen. Demnach sind in insgesamt 18 Betrieben Verdachtsfälle aufgetreten, darunter in 4 Betrieben mit mehr als 25 Tieren. Sollten sich diese Fälle bestätigen, verfügt das Veterinäramt des Landratsamtes die Einrichtung entsprechender Sperrbezirke und Beobachtungsgebiete. Eine endgültige Diagnose wird für morgen erwartet. Vorsorglich haben Tierärzte der Veterinärbehörde bereits in drei Betrieben alle Tiere getötet.
Wie in anderen Landkreisen hatten die betroffenen Betriebe Junghennen aus einem Seuchenbetrieb in Nordrhein-Westfalen an Verkaufsständen im Landkreis zugekauft. Möglicherweise könnten noch weitere Betriebe betroffen sein, die ebenfalls auf diesem Weg Tiere bezogen hatten. Das Veterinäramt bittet alle Hühnerhalter, die am 18. oder 19. März Geflügel bei einem mobilen Geflügelhändler gekauft haben, schnellstmöglich telefonisch unter 0761 2187-3928 oder per E-Mail an vetamt@lkbh.de sich in Verbindung zu setzen.
Eine Gefährdung der menschlichen Gesundheit besteht derzeit nicht. Eier und Hühner können in den verfügten Sperrbezirken nur unter bestimmten Bedingungen regional verbracht und verkauft werden. Bei Einrichtung von Restriktionsgebieten dürfen Konsumeier aus unverdächtigen Betrieben mit Genehmigung der zuständigen Tiergesundheitsbehörde über eigene Packstellen weiter vermarktet werden, eine Eigenvermarktung wie zum Beispiel über Hofläden ist nicht möglich.
Weitere Informationen für Verbraucher und Geflügelhalter finden sich auf den Internetseiten des Ministeriums für Ländlichen Raum Baden-Württemberg und des Landratsamtes Breisgau-Hochschwarzwald sowie den Seiten des Robert-Koch-Instituts.