Service des Kreisforstamtes

Unsere Angebote und Dienstleistungen

Taskforce Borkenkäferbekämpfung


Im Kreisforstamt hat sich eine "Task Force Borkenkäfer" gebildet.

Ein Baustein zur Borkenkäferbekämpfung ist die Aufklärung von (Privat)waldbesitzern im Hochschwarzwald über ihre Pflicht zum Waldschutz (Entfernen von Käferbäumen).
  

Für Waldbesitzer

  • kostenlose Beratung in allen Fragen der Waldbewirtschaftung
  • Beratung zur forstlichen Förderung (wir informieren Sie über Fördermöglichkeiten, helfen bei der Antragsstellung und geben Hinweise und ggf. Unterstützung zur Umsetzung)
  • Fallweise Betreuung: wir führen für Sie Betriebsarbeiten auf Ihre Anforderung und Ihrer Eigentümerzielsetzung hin aus (Holzanweisen, Holzsortieren, Planung und Organisation des Holzeinschlags, Holzvermarktung und ähnliches)
  • Ständige Betreuung: das Komplettangebot für größeren Waldbesitz (wir schauen regelmäßig nach Ihrem Wald, berichten Ihnen, und planen/organisieren die notwendigen Betriebsarbeiten)
  • Forsttechnische Betriebsleitung und forstlicher Revierdienst in den Gemeindewäldern
  • Verkauf des Holzes und Organisation der Holzabfuhr über die Waldgenossenschaft Breisgau-Hochschwarzwald

Ansprechpartner für den Privatwald sind in erster Linie die örtlichen Revierleiter.

Für Holzkunden

  • wir informieren Sie ständig neu über unser aktuelles Angebot und die gängigen Holzverkaufsbedingungen
  • wir helfen bei der Organisation der Holzabfuhr

Planung und Verwaltung

  • Genehmigung für Veranstaltungen im Wald
  • Fachplanungen für den Wald auf örtlicher Ebene
  • Stellungnahmen als Träger öffentlicher Belange
  • Forstschutz (Schutz vor Gefahren für den Wald, z.B. Borkenkäfer, Waldbrand)
  • Forstaufsicht (Einhaltung der gesetzlich festgelegten Vorschriften durch die Waldbesitzer)
  • Mitwirkung bei Forschungsprojekten
  • Forstliches Gutachten zum Rehwildabschuß

Entgeltordnung für forstliche Dienstleistungen ab 01.01.2023

Förderung

Fortbildungen und Lehrgänge

Genehmigung einer Veranstaltung im Wald

Der Wald wird jeden Tag von einer Vielzahl von Menschen aufgesucht. Grundsätzlich darf jeder den Wald zum Zwecke der individuellen Erholung aufsuchen. Dies gilt für Einzelpersonen ebenso wie für Personengruppen. Somit ist beispielsweise das Spazierengehen, das Laufen oder das Wandern im Wald ausdrücklich erlaubt. Einschränkungen gelten nur z. B. für Verjüngungsflächen, Pflanzflächen, Flächen, auf denen Holzeinschlag stattfindet oder aus naturschutzrechtlichen Gründen.
Um eventuelle Konflikte möglichst gering zu halten, bedürfen organisierte Veranstaltungen im Wald gemäß § 37 Abs. 2 Landeswaldgesetz der Genehmigung der unteren Forstbehörde.
 
Wann gilt eine Veranstaltung als „organisiert“?

Veranstaltungen können als organisiert gelten, wenn:

  • sie öffentlich beworben werden
  • sie eine gewerbliche Absicht haben
  • Einschränkungen anderer Waldbesuchenden durch die Veranstaltung möglich sind
  • eine Beeinträchtigung der Waldwirtschaft (zum Beispiel durch nicht befahrbare Wege) möglich sind
  • eine Beeinträchtigung des Lebensraums Wald möglich sind (zum Beispiel Störung von Wildtieren)

In aller Regel sind daher Veranstaltungen wie Lauf- und Reitveranstaltungen, Fahrradrennen, kommerziell geführte Wanderungen oder Waldfeste genehmigungspflichtig. Ausflüge von Vereinen, Schulklassen oder ähnliches sind dagegen in aller Regel nicht genehmigungspflichtig.

Gerne prüfen wir, ob die durch Sie durchgeführte Veranstaltung genehmigt werden muss und geben Tipps, wie Sie sie naturverträglich durchführen können.
 
Wald ist Eigentum!
Jeder Wald gehört jemandem – entweder dem Land Baden-Württemberg, den Kommunen und Körperschaften (der sogenannte „öffentliche Wald“) oder Privatpersonen. Für eine organisierte Veranstaltung im Wald bedarf es daher neben der Genehmigung durch die Forstbehörde auch der Zustimmung der betroffenen Waldbesitzenden (= „Doppelte Zustimmung“).

Bitte beachten Sie: Die Zustimmung aller betroffenen Waldbesitzenden ist Bedingung für die Genehmigung der Veranstaltung durch die untere Forstbehörde.
Tipp: Am einfachsten ist die Umsetzung einer Veranstaltung im öffentlichen Wald, da im Privatwald oft viele Personen betroffen sind.
 
Welche Angaben müssen beim Genehmigungsantrag gemacht werden?
Ein gut vorbereiteter Antrag erleichtert den Genehmigungsvorgang ungemein. Mit dem Geoportal des Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald können Sie ihre Veranstaltungen planen und bereits auf schützenswerte Natur und Tiere Rücksicht nehmen. Am besten senden Sie den Antrag (siehe unten) mit allen geforderten Angaben inkl. Karte per Mail an uns: forst@lkbh.de. Wir melden uns dann bei Ihnen.
 
Welche Gebühren fallen an?

Die Gebühr für die forstrechtliche Genehmigung der organisierten Veranstaltung ergibt sich aus der Arbeitszeit, die bei der Abstimmung mit den Forstrevierleitenden und bei der Genehmigungserstellung durch die untere Forstbehörde ergibt. Sollten Sie Fragen zu Veranstaltungen im Wald haben, können Sie uns gerne kontaktieren.

Unterlagen zum Antrag

Umweltbildung und Waldpädagogik