Zulassung mit Steuervergünstigung bzw. -befreiung
Laut § 3 Kraftfahrzeugsteuergesetz (KraftStG) besteht die Möglichkeit, für bestimmte Fahrzeuge eine Steuervergünstigung/-befreiung zu beantragen.
Beispiele:
- Anhänger oder Ackerschlepper, die ausschließlich für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke eingesetzt werden
- Fahrzeuge, die auf eine schwerbehinderte Person zugelassen werden
Nähere Informationen erhalten Sie beim Hauptzollamt Singen, zentrales Service-Telefon 0351 44834-550 oder über unsere Hotline, Telefon 0761 2187-6333.