Afrikanischen Schweinepest: Allgemeinverfügung zu jagdlichen Maßnahmen und zur Einschränkung des Betretungsrechts
Ergänzend zu der Allgemeinverfügung vom 27.05.2022 (448 KB) hat das Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald am 02.06.2022 eine Allgemeinverfügung zu jagdlichen Maßnahmen im Zusammenhang mit dem Ausbruch der afrikanischen Schweinepest öffentlich bekannt gegeben. Darin werden besondere jagdliche Maßnahmen in der bereits mit der ersten Allgemeinverfügung veröffentlichten Sperrzone (Überwachungszone) angeordnet.
Zusätzlich ist festgelegt, dass im Gebiet der Gemeinden Ihringen südlich der L 114, dem Ortsteil Ihringen-Wasenweiler sowie der Ortsteile Achkarren und Bickensohl der Gemeinde Vogtsburg und der gesamten Gemeinden March, Umkirch, Gottenheim, Merdingen, und Breisach am Rhein, von den an der Jagdausübung beteiligten Personen von allen erlegten, verunfallten sowie verendet aufgefundenen Wildschweinen Proben zur Untersuchung auf Afrikanische Schweinepest zu entnehmen und an das CVUA Freiburg zuzuleiten sind.
Rückfragen per E-Mail an vetamt@lkbh.de.
- Text der Allgemeinverfügung vom 02.06.2022 (281 KB)
- Informationen zur Schweinepest (Landwirtschaftministerium BW)
- Informationen zur ASP (Friedrich-Löffler-Institut, Greifswald)