Hohe Brandgefahr durch falsch entsorgte Lithiumbatterien und Gasflaschen
Anfang Februar kam es bei der Firma Remondis sowohl in einer Sortieranlage als auch in einem Sperrmüllfahrzeug zu Bränden. Die wurden mutmaßlich durch falsch entsorgte Lithiumbatterien oder Gasflaschen entfacht. Die Abfallwirtschaft des Landkreises Breisgau-Hochschwarzwald gibt aus diesem Grund nochmals Hinweise zum richtigen Umgang und zur Entsorgung von Lithiumbatterien und Gasflaschen.
Lithiumbatterien
Eine hohe Brandgefahr geht von Lithium-Akkus und Lithiumbatterien aus, da Lithium ein sehr reaktionsfreudiges und leicht brennbares Metall ist. Durch mechanische Beschädigung oder Kurzschlüsse kann es zu Hitzeentwicklung und in Folge dessen zu Bränden kommen.
In Privathaushalten finden sich solche Batterien häufig in Handys, Laptops, Akkuschrauber, Bau- und Gartengeräten oder auch E-Bikes. Zu erkennen sind sie an der Kennzeichnung „Li-ion“, „Lithium-Ion“ oder „Lithium Cell“.
Entsorgungshinweise
- Die Pole beziehungsweise lose Kabel und Kabelenden dieser Akkus und Batterien müssen aus Sicherheitsgründen vor der Entsorgung abgeklebt werden. Anschließend können diese bei den Recyclinghöfen, den regionalen Abfallzentren, kurz RAZ, sowie bei den Sammelbehältern im Handel abgegeben werden.
- Besonders zu beachten: Lithiumbatterien ab 500 Gramm wie zum Beispiel E-Bike-Akkus müssen aus Sicherheitsgründen im Fachhandel abgeben werden.
- Wenn möglich sollten defekte Lithiumbatterien, die zum Beispiel aufgebläht, beschädigt oder deformiert sind, in trockenen Quarzsand oder Vogelsand eingelegt und schnellstmöglich bei den Recyclinghöfen oder den regionalen Abfallzentren entsorgt werden. Die Gefahren eines Brandes können durch die Einlage in Sand reduziert werden.
- Wenn Lithiumbatterien fest mit dem Gerät verbaut sind, müssen diese nicht entfernt werden. Die gesamten Geräte können bei den Recyclinghöfen oder regionalen Abfallzentren abgegeben werden.
Gasflaschen
Aufgrund der erhöhten Explosionsgefahr einiger Gase müssen auch Gasflaschen fachgerecht entsorgt werden. Wiederbefüllbare Gasflaschen wie beispielsweise Propangasflaschen für den Gartengrill oder CO2-Patronen für Wassersprudler können beim Fachhändler, wo sie gekauft wurden, abgegeben werden.
Schwieriger stellt sich die Entsorgungssituation bei den nicht wiederbefüllbaren Einweggasflaschen, zum Beispiel Lachgasflaschen, sehr alten oder im Ausland erworbenen Gasflaschen dar, die vom Fachhandel nicht zurückgenommen werden. Oftmals sind diese Flaschen trotz vermeintlichem Verbrauch des Gases nicht vollständig entleert, wodurch eine erhöhte Brandgefahr von ihnen ausgeht.
Diese Flaschen dürfen niemals über den Restmüll entsorgt werden, eine Entsorgung über die Restmülltonne ist ausdrücklich verboten. Die Abfälle in den Müllfahrzeugen werden gepresst, wodurch die Gefahr einer Verpuffung sehr hoch ist. Hierdurch kann das Fahrzeug beschädigt und die Müllwerker verletzt werden. Darüber hinaus kann es zu Bränden in den Entsorgungs- und Sortieranlagen kommen.
Aufgrund der hohen Brand- und Explosionsgefahr werden im Landkreis auch keine Gasflaschen von den Recyclinghöfen und regionalen Abfallzentren oder bei der Schadstoffsammlung angenommen.
Bitte wenden Sie sich an einen gewerblichen Entsorgungsbetrieb und informieren Sie sich bereits beim Kauf einer Gasflasche beim Händler über die korrekte Entsorgung.