Der Ausbau ist nur mit Fördermitteln möglich
Für unterversorgte Bereiche hat der Verband mit der Stadt Neuenburg ein Ausbaukonzept entwickelt, das in den Gremien der Stadt und des Verbands beschlossen wurde. In den Programmen von Bund und Land hat der Verband im Anschluss Fördermittel beantragt. Ohne die Fördermittel wäre der Ausbau nicht möglich. Für den Ausbau in Neuenburg haben Bund und Land Zuwendungen in vorläufiger Höhe bewilligt. 50% der förderfähigen Kosten werden nach Abschluss vom Bund gefördert, 40% vom Land. Ein kommunaler Eigenanteil von 10% verbleibt.
Bund und Land haben komplexe Verfahren aufgestellt, die der Verband erfolgreich durchlaufen hat, um mit einer Förderzusage in vorläufiger Höhe für die weißen Flecken die Ausbau-Planung in Neuenburg fortsetzen zu können. Mit Zusicherung der Mittel konnten die erforderlichen Leistungen ausgeschrieben werden.
Markterkundungsverfahren bestimmt über Förderfähigkeit
Die Bestimmung der unterversorgten, und der damit durch den Bund förderfähigen Adressen, wurde durch ein vom Bund vorgeschriebenes sogenanntes Markterkundungsverfahren durchgeführt, auf das die Kommune und der Zweckverband keinen Einfluss haben, das aber im Ergebnis und im Detail darüber bestimmt, wo mit Einsatz öffentlicher Mittel förderbedingt ausgebaut werden darf.