Bollschweil: Sanierung der K 4956 nach St. Ulrich voraussichtlich ab dem 12. August

Der Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald saniert ab August die Kreisstraße K 4956 auf einer Länge von 3,3 km zwischen dem Abzweig der L122 und dem Ortseingang von St. Ulrich. Das Landratsamt hat im Zuge einer sehr gut besuchten öffentlichen Informationsveranstaltung am 4. Juli in St. Ulrich den geänderten Bauablauf vorgestellt.

Die Sanierung erfolgt unter Vollsperrung. Aufgrund der bestehenden Fahrbahnbreite und der örtlichen Gegebenheiten, zum Beispiel durch Biotope, Eigentumsverhältnissen oder auch Baukosten, ist die Sanierung der Kreisstraße nicht mit einer halbseitigen Sperrung durch Ampelregelung möglich. Durch Tonnagebegrenzungen für den Schwerverkehr im umliegenden Wegenetz, muss die Umleitung großräumig über Ehrenkirchen-Schallstadt-Freiburg-Horben erfolgen. Die Baumaßnahme wird in drei Bauabschnitten umgesetzt. Der voraussichtliche Baubeginn ist für den 12. August vorgesehen. Die geschätzte Bauzeit beträgt mindestens drei Monate.
  

Anpassung des Bauablaufs 

Als Ergebnis aus mehreren Abstimmungsgesprächen mit der Gemeinde Bollschweil, bei welchen unteranderem auch Vertreter von Feuerwehr, Forst, Öffentlicher Nahverkehr, Badisch Landwirtschaftlichem Hauptverband, Gewerbe und Gastronomie teilgenommen haben, konnte auf Wunsch der Gemeinde der geplante Bauablauf nochmals angepasst werden, um im Rahmen der bestehenden Möglichkeiten die Einschränkungen für die Betroffenen so gering wie möglich zu halten.
 
Der Ortsteil St. Ulrich sowie dessen Gastronomie-, Hotel- und Gewerbebetriebe sind durch die Umleitung über Horben weiterhin erreichbar. Durch den geänderten Bauablauf und die entsprechenden Sonderregelungen ist eine verlängerte Bauzeit für die Betroffenen und eine Kostensteigerung in fünfstelligem Bereich für den Landkreis zu erwarten.
      

Sonderregelungen:

  • Rettungsfahrzeugen wird die Durchfahrt jederzeit ermöglicht.
  • An Wochenenden wird von Freitag 18:00 Uhr bis Montag 06:00 Uhr die Vollsperrung aufgehoben.
  • Dem ÖPNV, insbesondere aufgrund des Schülertransports, wird die Durchfahrt zu festgelegten Zeiten auch unter der Woche ermöglicht (zweimal morgens, zweimal mittags, dreimal abends)
  • Einzelne Sonderregelungen für Reisebusse und größeren Schwerverkehr sind nach Absprache mit dem Landratsamt möglich.

Die aufgrund der Sonderregelungen erforderlichen zusätzlichen Verkehrssicherungsmaßnahmen werden durch das Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald eingerichtet. Die Verkehrsteilnehmer werden darauf hingewiesen, dass das Befahren im Baustellenbereich im Zuge der Wochenendregelung mit äußerster Vorsicht zu erfolgen hat und das Fahrverhalten auf die örtlichen Gegebenheiten angepasst werden muss. Es ist auch während der Sonderregelungen mit Verkehrseinschränkungen zu rechnen.
 
Das Landratsamt bittet die betroffenen Verkehrsteilnehmer um Verständnis.